HBCI Karte nur gegen Ausweiskopie
Heute haben wir eine HBCI Karte für einen Mitarbeiter in der Buchhaltung beauftragt. Leider kam der Antrag zurück: Ohne Ausweiskopie geht nichts. Grund ist nicht etwa eine eventuelle Nutzung für digitale Signaturen, sondern § 154 Abs. 2 AO. Demnach (und gemäß des zugehörigen Anwendungserlasses) hat die Bank sich “Gewissheit” über “Person und Anschrift jedes Verfügungsberechtigten” zu verschaffen. Denn es ist “sicherzustellen”, dass die Bank “jederzeit darüber Auskunft geben kann, über welche Konten eine Person verfügungsberchtigt ist.” Dass dies selbst für Buchhaltungsangestellte mit Onlinebankingteilnahme ohne sonstige Vollmacht gilt, scheint irgendwie übertrieben zu sein ist überraschend.
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Veröffentlicht in Allgemein · Schlagworte: .de, DENIC, Domains, neue Domains





Gesetz ist nun mal Gesetz
und durch eine solche Karte kann der MA immerhin (je nach Vollmacht) über das Konto verfügen – daher ist es doch auch nicht schlecht wenn die Bank genau prüft wer das ist
Wirklich geprüft hat die Bank nicht, sie benötigt einfach die Ausweiskopie für unsere Akten. Ein zusätzliches Sicherheitsniveau ergibt sich also kaum, zumal wir unsere Mitarbeiter (insbesondere in der Buchhaltung) *hoffentlich* sehr gut kennen
.
hmmm ok, in dem Fall ist das in der Tat sehr komisch und vermutlich auch nicht wirklich sauber (von der Seite der Bank). Soweit ich diesen Prozess kenne (ist aber schon ein paar Jahre her, dass ich in dem Bereich gearbeitet habe…) muß die Bank anhand eines anerkannten Ausweisdokumentes mit Lichtbild die Person identifizieren…