Schwerstkriminell (I)
So, da hat also jemand bei einem Hoster ein Paket unter Angabe falscher Daten bestellt. Unter Nutzung der Software “Internet Anonym VPN” von Steganos. Jetzt sollte der Betreiber des Anonymisierungsdienstes die IP-Nummer des Benutzers an die Staatsanwaltschaft herausgeben. Weil das eigentlich nicht erlaubt ist, hat man kurzerhand eine schwere Straftat daraus gemacht:
In diesem Beschluss wurde aus dem Betrugsversuch eine schwere Straftat “aufgrund der erheblichen kriminellen Energie und der Verschleierung der wahren Identität” konstruiert. Offenbar ohne Kenntnis der Hintergründe mangels Ermittlungerkenntnissen ging der Bamberger Amtsrichter von mehreren Tätern aus, die sich “gezielt dieser Technik bedienen”. Er vermutete “ein Handeln in gewerbsmäßigem Umfang mit bandenmäßigen Strukturen”. Die Herausgabe der IP-Adresse sei daher auch unter Berücksichtigung der Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts verhältnismäßig.
Durch das LG Bamberg wurde das am Ende zwar wieder kassiert. Dennoch erstaunlich, wie schnell erstmal eine (für Betreiber wie uns zweifellos lästig und ärgerliche) “Fakebestellung” zur schweren Straftat erhoben wird, nur um an die Daten aus der Vorratskammer zu gelangen. Zumal unsere eigenen Strafanzeigen – im krassen Gegensatz dazu – teilweise sogar bei Ermittlung des Täters mangels öffentlichenInteresses eingestellt werden.
Wir selbst vorratsdatenspeichern übrigens nicht.
(Gefunden bei heise.de)
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Veröffentlicht in Allgemein, Na klar · Schlagworte: .de, DENIC, Domains, neue Domains





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