Keine Verwechslungsgefahr

von Sara veröffentlicht am 31. Juli 2009, 12:58 Uhr

Das “Deutsche Patent und Markenamt” hat den Widerspruch gegen unsere Marke 306 35 799 aktuell zurückgewiesen. Das Verfahren wurde durch den Inhaber einer Marke “dlf” angestrengt, da Verwechsungsgefahr bestehen würde. Dies wurde nun – gut zwei Jahre nach Einreichung des Einspruchs – verneint.

Eine ähnliche Entscheidung erging auch kürzlich bereits aufgrund behaupteter Verwechsungsgefahr zwischen “d-f” und “dsf”.

Und gegen die Marke WhoisPLUS hat ein großer, deutscher Lebensmitteldiscounter Widerspruch eingelegt… ;-) (der zumindest beim DPMA zurückgewiesen worden ist).

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Kommentare & Trackbacks

Rainer.D 5. August `09 22:29 Uhr

… höchstens der Mensch der die 70er Jahre Tapeten entworfen hat könnte evtl. erfolgreich gegen DF vorgehen. *g* Das Logo (nicht der Schriftzug, die “Grafik”) ist eindeutig eine 70er Jahre Tapete, da hat einfach jemand cut and paste gemacht, vermutlich weil die Zeit knapp war und man schnell etwas auf dem Bildschirm haben wollte. Wird schon niemand merken … :)

Verwechslungsgefahr « dF Blog 12. August `09 11:42 Uhr

[...] hatten wir hier erwähnt, dass der gegen die Marke WhoisPLUS eingelegte Widerspruch durch das DPMA abgelehnt worden [...]