Verwechslungsgefahr

von Sara veröffentlicht am 12. August 2009, 11:42 Uhr

Neulich hatten wir hier erwähnt, dass der seitens eines Lebensmittelsdiscounters gegen die Marke WhoisPLUS eingelegte Widerspruch durch das DPMA abgelehnt worden ist. Nun hat auch das für EU-Marken zuständige HABM entschieden – und zwar gegen uns.  Interessant, wie ein identischer Sachverhalt zweimal so unterschiedlich beurteilt werden kann. Und welche Argumente für eine Verwechslungsgefahr herhalten müssen. Weil ja auch jeder bei “WhoisPLUS” sofort an Lebensmitteleinkauf denkt.

Auf Anraten unserer Anwälte werden wir jedenfalls Berufung einlegen. Und abwarten, was am Ende wirklich rauskommt. Wie heißt es so schön: Wie gewonnen, so zerronnen. ;-)

Entscheidung.pdf

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Kommentare & Trackbacks

Michael 12. August `09 13:42 Uhr

Gab es da nicht vor Jahren einen ähnlich gelagerten Fall, wo es um die Zahl “24″ ging?

Also scheint der Lebensmitteldiscounter ein recht auf alle Marken zu haben, wo ein Plus drin vorkommt. Mann mann mann, da kann man nur den Kopf schütteln.

Ronny H. Richter 12. August `09 14:52 Uhr

Noch ein Grund mehr bei Lidl einkaufen zu gehen.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die Marken klassifiziert werden. Oder hat der Lebensmitteldiscounter jetzt auch schon Server und Domains im Angebot? Wäre ja ein echtes plus. Nein, stattdessen haben Sie vergifteten Rucola-Salat im Regal http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=22069332.