Kommentare deaktiviert

Einstellige Domains

von dF Veröffentlicht in Allgemein

Eine Domainhandelsplattform versteigert ab dem 23.09. einstellige .biz-Domainnamen: 1.biz bis 9.biz und a.biz bis z.biz. Auch wenn es sich nicht um .com oder .de-Domains handelt, ist sicherlich mit ordentlichen Verkaufserlösen zu rechnen. Eine gut gefüllte Kriegskasse vorausgesetzt darf also in Kürze kräftig mitgeboten werden. Ein Hosting dieser Domainnamen bei uns wäre jedoch nicht ganz einfach, da unsere Systeme mangels Bedarf nicht für einstellige Domainnamen ausgelegt sind.

Bis 1993 konnten z.B. .com-Domains mit nur einem Zeichen registriert werden, bevor dies Seitens der ICANN unterbunden worden ist. Einige gute Handvoll dieser Kurzdomains genießen dennoch Bestandsschutz, darunter x.com (gehört heute PayPal). Bei der DENIC beträgt die Mindestlänge für Domainnamen übrigens drei Zeichen. Und auch dort gibt es historische Ausnahmen: hq.de, ix.de und db.de. Und seit einiger Zeit versucht Volkswagen, die Domain vw.de gerichtlich einzuklagen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Schön, dass es df.eu auch ganz legal und ohne Klage oder Ausnahmeregelung gibt :-) .

Schlagworte:, , ,
von dF Veröffentlicht in Interna

Morgens halb Zehn in Deutschland. Zeit für eine Frühstückspause? Nein, klingeln an der Tür. Die Mitarbeiterin öffnet in freudiger Erwartung des Postboten. Statt dessen wird ihr ein grüner Ausweis vor die Nase gehalten. “Kriminalpolizei, wir haben einen Durchsuchungsbefehl”.

Erster Gedanke: Schnell noch weg rennen? Die  verdutzte Mitarbeiterin bitte die beiden Beamten herein und informiert die Geschäftsleitung. Nach kurzem Gespräch zeigt sich: Es wird (wieder einmal) gegen einen Kunden von uns ermittelt. Zeitgleich werden mehrere Objekte in Deutschland durchsucht. Bei uns als Provider ebenfalls. Es geht um die Herausgabe von Kundendaten. Nach Prüfung des richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses ziehen wir daher einen Techniker hinzu und selektieren gemeinsam die betroffenen Daten. Während der Wartezeit reichen wir Kaffee und Kuchen. Insgesamt ist die Atmospähre entspannt, freundlich und professionell.

Heikel: Es ist auch ein Reseller-Account potentiell betroffen. Zum Glück folgt schnell die Entwarnung: Es werden von diesem Auftrag keine Daten benötigt, nur von einem anderen Account des Kunden. Die Herausgabe der Endkundendaten wäre durch den Beschluss auch nicht abgedeckt gewesen und daher auch  nicht erfolgt.

Nach einer guten Stunde ist die Sache erledigt: Datenträger mit den beschlagnahmten Daten erstellt, Protokoll ausgefüllt, kurze schriftliche Stellungnahme verfasst. Schönen Tag noch, bis zum nächsten Mal.

Fazit: Auch wenn wir immer mal wieder in Folge von Ermittlungsverfahren gegen Kunden die Polizei im Haus haben und daher fast schon Routine haben müssten, bleibt es ein mulmiges Gefühl.

Schlagworte:,