Ust.-Id. Nummer
Für den Verkauf gebrauchter Hardware mussten wir eine Rechnung an eine ausländische Firma stellen. Diese hat uns ihre “Umsatzsteuer-Identifikationsnummer” mitgeteilt. Um eine steuerfreie Rechnung ausstellen zu können, ist eine Überprüfung dieser Nummer erforderlich (zumindest wenn man nicht riskieren will, die Ust. irgendwann entrichten zu müssen, weil die Nummer nicht korrekt gewesen ist). Dies ist unter http://evatr.bff-online.de/eVatR/ möglich. Hierzu gibt man in einem ersten Schritt die eigene Umsatzsteuer-Nummer und die des Rechnungsempfängers an. Die Existenz dieser Nummer wird dann zeitnah online bestätigt.
Anschließend empfiehlt es sich, die Übereinstimmung des Firmennamens mit dem Nummerninhaber durch die Einholung einer “qualifzierten Bestätigung” sicher zu stellen. Auch dieser Schritt lässt sich direkt in Echtzeit nach Eingabe von zumindest Firmenname und Rechtsform sowie möglichst auch dem Firmensitz erledigen. Die Bestätigung wird dann direkt unterhalb jedes einzelnen Formularfeldes angezeigt, was bei erstmaliger Nutzung evtl. “untergeht”.
Um abschließend ganz sicher zu gehen, sollte auch die Anforderung einer amtlichen Bestätigung erwogen werden. Denn erst damit ist man auf der sicheren Seite, um spätere Regressansprüche des Finanzamtes vermeiden zu können. Dementsprechend heißt es auch auf der Seite:
Der Ausdruck dieser Webseite mit den Ergebnissen stellt keine amtliche Bestätigungsmitteilung dar. Sollten Sie eine amtliche Mitteilung benötigen, klicken Sie bitte auf den Anforderungs-Button. Gedruckt wird jeweils das Ergebnis Ihrer letzten Anfrage der entsprechenden USt-IdNr. eines Tages. Die Mitteilung geht Ihnen dann in den nächsten Tagen per Post zu.
Es empfiehlt sich, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen – schon manche Unternehmen mussten teils erhebliche Beträge nachbezahlen, weil sie die Ust.-ID. nicht korrekt geprüft haben.
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Veröffentlicht in Allgemein · Schlagworte: .de, DENIC, Domains, neue Domains, Rechtliches, Umsatzsteuer




