Domainverpfändung
Post von einem großen Versandhaus: Es teilt uns mit, einige eigene, bei uns gehostete Domainnamen an eine andere Gesellschaft (gleicher Namensbestandteil, anderes Land) verpfändet zu haben. Erster Gedanke: Aha, schön, und jetzt? Immerhin ist das eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen zwei Parteien, die uns überhaupt nicht betrifft und auch keine Wirkung auf den geschlossenen Vertrag hat. Zweiter Gedanke: Und warum sollen wir da auch noch Erhalt der Verpfändungsanzeige formell auf einem Vordruck quittieren? Komische Sache. So wird das nichts werden und das teilen wir dem Unternehmen auch freundlich mit. Die Onlinekündigung haben wir vorsorglich dennoch deaktiviert und eine Anmerkung hinterlegt.
Kleines Detail am Rande: Auf den vorgelegten Unterlagen fehlen die (ausdrücklich vorgesehenen) Unterschriften des Pfändungsnehmers. Aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an.
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Veröffentlicht in Interna · Schlagworte: .de, DENIC, Domain, Domains, neue Domains, Rechtliches





[...] war ja sowas von klar, dass die Verpfändungsanzeige eines Kundens noch für Arbeit sorgen würde. Denn die Story geht weiter: Der Kunde hat sich bei uns beschwert, [...]