Nochmals die Einladung: Stimmen Sie mit ab und wählen Sie die drei Spendenempfänger aus. Bisher schon über 386 Teilnehmer.
Jeder registrierte Forenbenutzer ist Teilnahmeberechtigt. Auch als (noch
) Nichtkunde.
Nochmals die Einladung: Stimmen Sie mit ab und wählen Sie die drei Spendenempfänger aus. Bisher schon über 386 Teilnehmer.
Jeder registrierte Forenbenutzer ist Teilnahmeberechtigt. Auch als (noch
) Nichtkunde.
Man erlebt ja viel in der Hosting-Branche und glaubt, schon alles gesehen zu haben. Aber Pustekuchen: Immer wieder schafft es jemand, einen aufs Neue zu überraschen. Aktuell: Ein Mitbewerber erfüllt die gesetzliche Pflicht der “Telekommunikations-Überwachungsverordnung”. Diese verlangt die Bereithaltung einer Überwachungs-Infrastruktur, z.B. für E-Maildienste.
Sicherlich nichts also, was Kunden besonders freut. Dennoch schafft es ein Webhoster, diese Erfüllung gesetzlicher Überwachungspflichten als Vorteil und Pluspunkt zu verkaufen – unter sehr großzügiger Ausdehnung der Sachlage:
Es ist schon verwunderlich, wie hier ein für den sicheren und stabilen Hostingbetrieb völlig unerheblicher Sachverhalt so zurecht gedreht wird, bis er sich als Vorteil verkaufen lässt. Und auch noch mit einem Logo garniert wird, welches spontan Assoziationen mit einen TÜV Siegel hervorzurufen scheint.
Wie auch immer: das ist irreführend und unfair gegen über den Kunden die – augenscheinlich: gezielt – in die Irre geführt werden hinsichtlich der TKÜV (“wow mein Hoster ist TKÜV zertifiziert, toll”). Ich als Kundin würde mich jedenfalls veräppelt fühlen.
Wen es interessiert: im Forum steht nun die Auswahl der Vorschläge für die Spendenempfänger fest und es kann (als registrierter Teilnehmer) dort auch abgestimmt werden.
Alle Details siehe unter: http://forum.df.eu/forum/showthread.php?p=364616#post364616
Auch wenn wir regelmäßig Aktualisierung von Systemkomponenten und Softwareprogrammen vornehmen, ist ein regelmäßiger “Großputz” unserer Server-Images erforderlich. Denn nicht alle wünschenswerten oder anstehenden Änderungen lassen sich sofort vornehmen. Sei es, weil Updates mit Einschränkungen für Kunden verbunden sein können und einer Ankündigung bedürfen. Oder weil der erforderliche Test- und Prüfaufwand im Einzelfall besonders hoch ist und sich im Alltag schwer bewerkstelligen lässt. Immerhin betrifft eine solche Änderung stets mehrere tausend Server, auf denen anschließend möglichst sämtliche von Kunden betriebenen Webseiten und Anwendungen reibungslos weiterfunktionieren sollen. Was im ersten Moment selbstverständlich klingt, stellt unsere Administratoren in der Praxis durchaus vor erhebliche Herausforderungen, weil sich manchmal Kleinigkeiten zwischen zwei Versionen ändern. Kleinigkeiten, die für Kunden einen erheblichen Unterschied machen können: nämlich ob das eigene Skript noch läuft, oder nicht.
Nun ist es jedenfalls wieder so weit und wir werden bis Mitte November eine automatische Aktualisierung von wichtigen Systemkomponenten vornehmen. Dabei werden – von langer Hand geplant – u.a. Dienste wie MySQL (auf 5.1.39), PHP (auf 5.2.11), Imagemagick, ZendOptimizer und vieles mehr global aktualisiert. Die verfügbare PHP-Versionswahl bleibt natürlich dennoch erhalten.
Weiterhin führen wir als gesondert wählbare Option auch PHP 5.3 ein, wobei für diese Version jedoch noch kein ZendOptimizer zur Verfügung steht.
In der Regel sollte die Umstellung für Kunden keine größeren Auswirkungen haben. Dennoch kann es natürlich vorkommen, dass ein Kundenskript aufgrund des Updates an die neue Softwareversion angepasst werden muss. Um dies zu ermöglichen, werden heute alle Kunden mit skriptfähigen Tarifen über die Umstellung informiert und ihnen der genaue Termin vorab angekündigt.
Alle Details zu dem Update einschließlich der Angabe der betroffenen Softwarekomponenten sind in der Online-Version unseres Newsletters abrufbar: http://www.df.eu/de/service/newsletter-042009/
Jeder Kunde kann direkt über sein Kundenmenü Anfragen bei den verschiedenen Abteilungen eröffnen. Nur die Beifügung eines Anhangs war bisher nicht möglich. Bisher. Ab sofort können bei den im Kundenmenü eröffneten “One.Done!” Tickets auch Dateianlagen bis 10 MB mit übermittelt werden.
Es klingt wie ein Schildbürgerstreich, ist aber leider wahr: Im Rahmen der Einführung des “Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums” (SEPA) werden sämtliche bisher erteilten Lastschriftermächtigungen ihre Gültigkeit verlieren und müssen umgestellt bzw. neu erteilt werden. Sofern die Lastschriftermächtigung bisher nicht schriftlich vorgelegen hat, muss dies nach- und eine neue, schriftliche SEPA-Lastschriftermächtigung eingeholt werden (alternativ ist zwar auch eine digitale, qualifzierte Signatur möglich – die jedoch so gut wie überhaupt nicht verbreitet ist). Dies gilt auch für Onlinehandel und telefonische Aufträge.
Jede Firma, die bisher auf Lastschriftzahlung via Telefon oder im Internet gesetzt hat, muss also von sämtlichen daran teilnehmenden Kunden eine schriftliche Bestätigung einholen – und darauf hoffen, dass bei nicht zu vielen Kunden die Bequemlichkeit über diese neue Formalität siegt.
Neben diesem einmaligen Aufwand sind zukünftig auch bei sämtlichen Online- oder Telefonbestellungen mittels SEPA-Lastschriftverfahren schriftliche (bzw. qualifiziert digital signierte) Einzugsermächtigungen erforderlich. Eine SEPA-Lastschrift ohne diese erforderliche schriftliche Zustimmung führt zu einer Rückbuchbarkeit von mehr als einem Jahr. Welcher Händler kann schon dieses Risiko eingehen? Aber: Welcher Kunde ist schon bereit, nach einer Onlinebestellung (z.B. bei Amazon) vor Auslieferung der Ware noch zusätzlich eine Lastschriftermächtigung per Fax/Post zu übersenden und deren Bearbeitung abzuwarten?
Wer nun einwendet, dies alles geschehe doch im Dienste der Kunden, täuscht sich. Denn unsere eigene Erfahrung nach wird auf Kundenseite bei Onlinegeschäften ein schneller, rein elektronischer Vertragsabschluss als wichtig erachtet. Da wird dementsprechend auch liebend gerne direkt per SMS-Code freigeschaltet, anstatt noch ein altmodisches Fax oder gar einen Brief mit Unterschrift senden zu müssen. Anstatt dem Konsumenten die Wahl zu lassen, wird er zukünftig zu einer bürokratischen Formalität gezwungen, die im Alltag häufig von ihm weder gewünscht noch akzeptiert wird. Das als Argument ins Feld geführte Plus an Sicherheit vor Betrug und Abzocke wird sich obendrein als Augenwischerei herausstellen. Bereits heute verbieten die erforderlichen Vereinbarung zwischen Bank und Einreicher die missbräuchliche Nutzung der Lastschriftermächtigung und sehen Gesetze empfindliche Strafen vor, falls jemand in betrügerischer Absicht Banklastschriften ohne Vorliegen der erforderlichen Kundenzustimmung durchführt. Wer sich bisher von solchen vertraglichen Regelungen und angedrohter strafrechtlicher Verfolgung nicht hat abschrecken lassen, wird sich auch zukünftig nicht an die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten halten.
Was am Ende bleibt sind: Mehr Kosten, mehr Aufwand und mehr Bürokratie für Kunden und Unternehmen. Ohne ersichtlichen Nutzen und wirksam verbesserten Schutz.
Bis es für alle Firmen soweit ist, wird noch einige Zeit vergehen. Denn während einer Umstellungsphase sind SEPA-Lastschriften noch nicht bindend und “normale” Lastschriften unverändert nutzbar. Aber irgendwann (bis Ende 2011?) wird das bisherige Lastschriftverfahren eingestellt und abgeschafft werden. Und dann? Es ist jedenfalls schwer vorstellbar, dass in Zeiten von Web 2.0 und 24 Stunden-Lieferungen die Kunden bereit sein werden, eine schriftliche Lastschriftermächtigung zu erteilen, nur damit die Lieferung das Lager verlassen oder der Software-Kauf freigeschaltet werden kann. Wahrscheinlicher scheint es zu sein, dass andere Zahlungsarten wie Kreditkarte (kein allgemeines, begründungsfreies Widerspruchsrecht) oder die Verstärkte Nutzung von Zahlungsdienstleistern (Stichwort: Kundenprofile und Datenanhäufung) die Folge sein werden.
Übrigens: Die Aktualität des Themas zeigt auch eine Massensendung der GEZ, welches sich an alle Teilnehmer ohne schriftlich erteilte Einzugsermächtigung richtet. Darin wird um Bestätigung der Einzugsermächtigung in Folge der SEPA-Einführung gebeten. Ein Rückumschlag liegt direkt bei. Dazu das ebenfalls beigefügte Informationsblatt: “Mit Einführung der SEPA-Lastschrift ist die Vorlage der handschriftlichen oder elektronsichen unterzeichneten Einzugsermächtigung verbunden. Das … Lastschriftverfahren schließt somit zukünftig Einzugsermächtigungen ohne Vorlage der handschriftlichen oder elektronischen Signatur aus. … Nach dem künftigen SEPA-Vefahren (werden) z.B. telefonisch erteilte Einzugsermächtigungen nicht mehr nutzbar sein.” – Was das wieder kosten mag…?
Links/Verweise:
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php#sepa5 (“Nach geltender Rechtslage können die bisherigen Mandate für das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften verwendet werden, da nicht alle rechtlichen Anforderungen an ein SEPA-Mandat erfüllt sind. Die bestehende Einzugsermächtigung berechtigt nur den Zahlungsempfänger zum Einzug, nicht aber den Zahlungsdienstleister des Zahlers zur Kontobelastung. Folglich erfordert die Initiierung von SEPA-Lastschriften bisher die Erteilung von neuen SEPA-Mandaten. Um den Zahlungsempfängern den damit verbundenen Aufwand zu ersparen, haben das deutsche Kreditgewerbe und die Deutsche Bundesbank einen Vorschlag zur automatischen Umwandlung von Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate unterbreitet. Danach sollen die Zahler vom Zahlungsempfänger über die Änderung ihrer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat informiert und ihnen eine Widerspruchsfrist von zwei Monaten eingeräumt.”)
http://www.sepa-lastschrift.com/ (“Im Gegensatz zur SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen ist für das SEPA-Lastschriftverfahren ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen zwingend erforderlich. … Das Lastschriftmandat muss in schriftlicher unterzeichneter Form dem Händler vorliegen. Der Händler muss das Formular aufheben und die Angaben bei jedem Lastschrifteinzug mit übermitteln. … Die EU-Verordnung gestattet die Autorisierung des Lastschriftmandats zwar per digitale Signatur, jedoch dürfte die Verbreitung der digitalen Signatur im Endkundenbereich nicht sehr umfangreich sein.”)
http://www.hsh-nordbank.de/de/produkte/transactionservices/zahlungsverkehr/sepa_4/sepafirmenkunden_2/diesepalastschrift_4/diesepalastschrift_2.jsp (“Nach derzeitigem Rechtsverständnis müssen Firmen, die zukünftig die SEPA-Lastschrift einsetzen wollen, ihre bisher erhaltenen Einzugsermächtigungen komplett auf das neue Lastschriftmandat umstellen.”)
http://www.finanztip.de/recht/bank/lastschriftzahlung.htm (“Anbieter von Produkten und Dienstleistungen können sich nicht mehr auf eine nur mündlich (also zum Beispiel am Telefon) erteilte Einzugsermächtigung berufen. Die Ermächtigung zum Bankeinzug ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen.”)
Sicherlich ist es nicht einfach, tolle Werbemailings zu verfassen, die auch noch perfekt auf die Zielgruppe zugeschnitten sind. Um einem Webhoster per Brief mit der Überschrift “Harte Zeiten im Automobil- und Maschinenbau” den Verkauf des Unternehmens vorzuschlagen (und dazu Beratungsleistungen anzubieten) muss man aber schon ganz gehörig im Blindflug unterwegs sein.
Okay, unsere Firma beinhaltet den Namensbestandteil “…factory”. Aber nein, wir sind weder im Maschinenbau noch in der Automobilbranche tätig. Irgendwie schade um das schöne Porto.
Manche Firmenvertreter, die einen Termin möchten um ihre Produkte vorzustellen, sind echt hartnäckig: Da reicht nicht eine einmalige Anfrage, die natürlich freundlich beantwortet wird. Nein, man muss immer wieder und wieder intensiv nachbohren. Bis man irgendwann auf die Nerven geht. Ob sich das wirklich auszahlt? Bei uns zumindest nicht. “Lustig” sind ja auch immer Anrufe von wildfremden Leuten, die so tun, als wären sie mit xyz bestens bekannt und schon längst in einer intensiven Geschäftsbeziehung. Man möge daher doch bitte direkt durchstellen. Natürlich kommt bei glaubwüridgen Anrufern auch die interen Rückfrage. Und natürlich war die Story in 99% aller Fälle erstunken und erlogen eine freie Interpretation der Realität durch den Anrufer. Motto: Versuchen kann man es ja mal.
Merke: Eine freundliche Anfrage reicht in der Regel aus. Wobei auch gegen eine nette, unaufdringliche Rückfrage nach einigen Monaten nichts einzuwenden ist. Wer aber zu intensiv und forsch versucht, den Fuß mit aller Gewalt in die Tür zu bekommen, erreicht damit in der Regel eher das Gegenteil. Und hat am Ende höchstens einen schmerzenden Fuß.
Wir überprüfen im Kundenmenü eingegebene Kontodaten mittels eines Prüfsummenverfahrens auf Richtigkeit. Immerhin bringt man schnell mal einen Zahlendreher rein, was sich so weitgehend vermeiden lässt. Auch in einem aktuellen Fall wurde die vom Kunden vorgenommene Stammdaten-Änderung daher zurückgewiesen. Die Folge war eine Beschwerde bei unserem Kundenservice, der die Eintragung unter Umgehung der Warnung dann auch vorgenommen hat. Immerhin hätte ja wirklich ein Fehler vorliegen können.
Aber es kam, wie es kommen musste: zur Rücklastschrift. Wegen? Konto unbekannt.
Wen es interessiert: Unser Produktmanager Peter Müller hat dem MDR-Radio Rede und Antwort gestanden. Abrufbar unter: http://www.mdr.de/mdr-info/podcast/beste/6796743.html sowie als Service auch direkt im Blog:
Radiobeitrag: Neue Internetadressen (ab 1:38 Minuten)