Wir stellen unseren Mitarbeitern JobTickets für den MVV zur Verfügung. Da wir immer einheitlich zum September die neuen Bestellungen aufgeben, erfolgt bis dahin bei neuen MitarbeiterInnen die Erstattung auf monatlicher Basis gegen Beleg.
Ismaning liegt laut der relevanten, auf der MVV-Homepage verlinkten Tarifinformation genau auf der Schnittstelle der Ringe 5 und 6. Das bedeutet: Wer eine Monatskarte von der Stadt kommend benötigt, muss nur die Ringe 1-5 wählen, wer von außerhalb kommt nur die Ringe z.B. 9-6.

Nun hat ein Mitarbeiter jedoch beim Kauf seiner Monatskarte die Auskunft erhalten, er würde die Ringe 1-6 benötigen. Und musste (bzw: wir mussten; der Mitarbeiter konnte ja nichts dafür) somit 10 € mehr bezahlen als eigentlich nötig.
Zumindest die MVV-Homepage gibt inzwischen die richtige Auskunft. Bei einem Test heute Morgen kam noch (je nach Angabe “Ismaning” oder “Oskar-Messter-Str., Ismaning” eine unterschiedliche Preisauskunft (Ringe 1-5 bzw. Ringe 1-6). Reproduzierbar für den Blog war das jetzt jedoch leider nicht mehr. Als ob sie es geahnt hätten
. Aber die Auskunft ist ja sowieso ohne Gewähr.
Fast alle unsere Server (mit Ausnahme der dedizierten Server) haben keine Nummerierung oder ein technisches Kürzel, sondern tragen einen “richtigen” Namen. Diese werden durch unsere Technik mit viel Liebe vergeben.
Früher wurden für die Servernamen Winde genutzt (http://de.wikipedia.org/wiki/Winde_und_Windsysteme) genutzt. Inzwischen kommen auch Bezeichnungen aus der griechischen Mythologie zum Einsatz (http://de.wikipedia.org/wiki/Griechische_Mythologie). Und bei Bedarf stehen auch Sternnamen (http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Sterne) zur Verfügung.
Keine Regel ohne Ausnahme: Denn manche Server tragen davon abweichende Bezeichnungen. So zum Beispiel “nora” als Würdigung einer ehemaligen Empfangsdame, die bei unserer Technik besonders beliebt gewesen ist. Einige Bezeichungen sind auch mit TV-Serien in Verbindung zu bringen, wie z.B. “homer”, der in diesem Fall nicht auf die griechische Myhthologie sondern auf “Die Simpsons” verweist. Weitere Namen dieser Kategorie sind z.B. “bartus”, “turanga” oder auch “munga”.
Verantwortlich für die Namensvergabe sind fast immer die KollegInnen aus dem Bereich “Operations”, sofern es nicht im Einzelfall eine andere Vorgabe gibt. Das Ziel der Namensgeber ist es jedenfalls, möglichst coole aber unmissverständliche Namen zu vergeben.
Wer jetzt den “eigenen” Servernamen wissen möchte, kann diesen sowohl für den Web- als auch den Postfachserver direkt im Kundenmenü einsehen: Einfach im “Auftragscenter” auf den Link “Informationen” klicken:
Die Blöcke sind da. Wer einen möchte: Hier posten, die ersten Zehn [Edit: 25] erhalten einen Block frei Haus. Aber nicht, dass die am Ende bei eBay auftauchen
. Alle “Gewinner” werden über die angegebene E-Mailadresse kontaktiert.
Das “Nationale Markenregister” schreibt:
Erinnerung
Ihr Markenschutz läuft aus. Die Registrierung Ihrer Marke xyz ist 10 Jahre gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Um Ihr Markenrecht zu erneuern, sollten Sie dieses Dokument unterschrieben an uns zurück senden
Die Gebühr beträgt 1490 € und umfasst maximal 3 Kategorien (…) jede weitere Kategorie beträgt 490 €.
Aufgemacht ist das Ganze wie ein amtliches Schreiben. Was man also von Handelsregister-Veröffentlichungen (dubiose Offerten die wie Rechnungen aussehen aber Angebote für Eintragungen in zweifelhafte Datenbanken sind) und Domainnamen (Angeblich nötige Domainerneuerungen hinter denen sich ein Hostingvertrag zu überzogenen Preisen versteckt) kennt, gibt es auch bei Marken.
Hinter der wohlklingenden Bezeichnung “Nationales Markenregister AG” mit prominenter Anschrift in München steht indes weder eine öffentliche Stelle noch eine deutsche Aktiengesellschaft. Sondern eine Firma aus Belize. Und den Vertrag an sich schließt man mit einer anderen Firma (“European Trademark Organisation S.A.”). Die Bedingungen auf der Rückseite sind so hell und klein gedruckt, dass sie fast nicht zu sehen geschweige den zu lesen sind. Und die edle Adresse auf dem Briefkopf entpuppt sich als Business-Center.
Wäre es nicht so traurig, weil mit Sicherheit genügend Menschen auf so etwas herein fallen und den Abzockern innovativen Geschäftsleuten ein gutes Einkommen bescheren, müsste man schon fast drüber lachen. Alleine die Vertragsklauseln lesen sich wie aus einem (Gauner-)Märchen:
Dieser Vertrag ist auf http://www… veröffentlicht. NMR hat das Recht, von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Änderungen vorzunehmen. Sie erklären sich an dieser Web-Adresse mit allen Bedingungen im Falle einer Änderung einverstanden. Sie sind verpflichtet, die unter dieser Adresse liegende Web-Seite und diesen Vertrag in regelmäßigen Abständen durchzusehen, um über alle Änderungen Bescheid zu wissen. (…) NMR akzeptiert keine Formen der Ablehnung (…) von Ihrer Seite.
Man muss also eigenständig eine Webseite regelmäßig auf Änderungen der Vertragsbedingungen prüfen. Alles klar.
(Sie sind) verpflichtet, sowohl alle Registrierungsgebühren zu bezahlen als auch regelmäßige Aktualisierungsgebühren zu entrichten. (…) Alle Registrierungs- und Aktualisierungsgebühren können sich ändern und Sie sind für die Nachprüfung der Änderungen vor der Inanspruchnahme der (Dienstleistungen) verantwortlich und verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen. (…) Sie werden über Aktualisierungs-Bezahlungsfristen in Kenntnis gesetzt werden und die Verantwortung für die Bezahlung dieser Gebühren tragen.
Interessant: Wann und wie oft Aktualisierunsgebühren in welcher Höhe zu zahlen sind, erfährt man nach erst nach Vertragsabschluss. Vielleicht 100 € Aktualisierungsgeübhr täglich? Oder doch nur 1.000 € alle drei Monate? Langeweile ist jedenfalls ausgeschlossen.
(NMR hat das) Recht, die Registrierung des entsprechenden Markennamens zu annullieren (…) im Falle einer solchen Annullierung kann NMR den Markennamen neu zuordnen und an Dritte weitergeben.
Das freut den Markeninhaber.
(Sie bevollmächtigen) NMR automatisch und vorbehaltlos zur Verhandlungs- und Geschäftsführung in Ihrem Namen mit allen Personen, deren Tätigkeit für Markenaktualisierung oder -registrierung erforderlich ist.
Vorbehaltslose Vollmachterteilung an eine dubiose Gesellschaft… das kann teuer werden.
Alle im Verlaufe der Registrierung oder Aktualisierung (…) anfallenden Steuern und Abgaben werden von Ihnen bezahlt.
NMR trägt keine Verantwortung für jeglichen Schaden, wenn er durch Verlust, Fristablauf oder Annullierung Ihrer Marke (…) verursacht ist. Keinesfalls soll der Höchstbetrag der Geldverpflichtung von NMR fünfhundert Dollars überschreiten.
Zahlt mal schön, aber haften tun wir auf keinen Fall. Geht doch nur um wichtige Markenrechte, was soll’s wenn wir die verbummeln.
Sie sind verpflichtet die NMR zu schützen, für den Schaden aufzukommen und dafür zu sorgen, dass NMR (…) als auch Direktoren, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Vertreter von NMR bei Verlusten nicht zu Verantwortung gezogen wird.
Wir werden NMR schützen. Mit Leib und Leben. Vorbehaltslos.
Jeder Disput (…) in Bezug auf diesen Vertrag oder die Verletzung, Ungültigkeit oder Beendigung des gleichen, muss von der Arbitrage in Übereinstimmung mit den offiziellen Regeln der Arbitrage von Schweden geregelt werden. Der Ort der Verhandlung soll in Stockholm sein und die Verhandlungssprache Englisch.
Ab nach Schweden!
(Das ab zu tippen war gar nicht so einfach – fünf Zentimeter von der Tischplatte entfernt um die Schrift noch lesen zu können.)
Die Masche scheint übrigens nicht neu zu sein, wie Warnungen vor dieser (und anderen) Firmen belegen: