Als Webhoster werden wir nicht nur mit alltäglichen und üblichen Seiten von privaten oder geschäftlichen Nutzern konfrontiert, sondern müssen auch mit der Nutzung unserer Angebote durch z.B. links- oder rechtsradikale Kunden “fertig werden”. Hierbei stehen wir in der Regel auf dem Standpunkt, dass Dinge wie Demokratie und Meinungsfreiheit ein zu hohes Gut sind, um einer Vorselektion von uns als Hostinganbieter zu unterliegen. Denn auch ein unliebsame Meinung ist – so lange sie nicht strafrechtlich relevant ist – erst einmal zulässig und muss durch eine Demokratie ertragen werden. Dies versuchen wir auch immer bei Anfragen und Beschwerden verständlich zu machen. Mal ganz abgesehen davon, dass das Internet sowieso keine Landesgrenzen kennt und im Zweifelsfall solche Seiten eben auf ausländischen Seiten untergebracht werden.
Eine Grenze ist aber spätestens dort zu ziehen, wo rechtlich sicherer Grund und Boden durch die Seitenbetreiber verlassen wird. So in einem aktuellen Fall, bei dem die entsprechende Webseite vor einiger Zeit durch unsere Anwälte überprüft und als rechtlich unbedenklich eingestuft worden ist. Nun hat uns jedoch eine Ermittlungsanfrage mit Aufforderung zur Sperrung erreicht, da auf der Seite inzwischen auch ein Lied zum Download angeboten wird, welches den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wir haben die Domain – nach Überprüfung des Sachverhaltes – daher zeitnah gesperrt und den Vertrag gekündigt.
Ein Kunde ist im Rahmen des Sicherheitsmonitorings aufgefallen, nachdem er in einem SharedHosting-Account mit Traffic-Flatrate im Oktober mehr als 2.200.000 MB Datenvolumen und im November bisher schon über 8.500.000 MB Datenvolumen erzeugt hat. Dabei hat sich gezeigt, dass eine sehr grenzwertige Nutzung (der Account wird als AdServer für Bild- und Audiowerbung genutzt) vorliegt, die möglicherweise gegen Ziffer 7.1 unserer vom Kunden anerkannt AGB verstößt. Diese Regelung untersagt eine Nutzung als Adserver, da dies erfahrungsgemäß mit unüblich hoher Last bzw. unüblich hohem Datentransfer verbunden ist. Nachdem bei Hostingangeboten in der Regel im Rahmen der sogenannten Mischkalkulation nur die durchschnittliche, tatsächliche Nutzung aller Kunden eines Tarifes zu Grunde gelegt wird und nicht die theoretisch mögliche Nutzung, wirken sich solche besonders intensiven Anwendungszwecke langfristig negativ auf alle anderen Nutzer des jeweiligen Tarifes aus. Erhöht sich dadurch auch die durchschnittliche Nutzung und somit der zu Grunde gelegte Kostenanteil.
Dennoch haben wir den Kunde natürlich nicht hart auf die AGB verwiesen, sondern ihn freundlich per E-Mail kontaktiert und den Sachverhalt aus unserer Sicht dargelegt. Dabei haben wir auch gleich einen Lösungsvorschlag unterbreitet, sofern durch die grenzwertige Nutzung keine Lastrprobleme für andere Kunden entstehen: Der Nutzer stellt seinen Tarif auf 750 GB Inklusivtraffic um und zahlt nur darüber hinaus gehenden Datentransfer gem. Preisliste. 750 GB ist immer noch ein ordentlicher Wert für die Nutzung als an sich vertraglich ausgeschlossener AdServer. Gleichzeitig wir der doch erhebliche Mehrtraffic bezahlt, so dass keine negativen Auswirkungen auf andere Kunden bzw. die Tarifkalkulation mehr durch die grenzwertige Nutzung zu erwarten sind.
Sollten wir uns nicht einigen können und der Datentransfer langfristig so hoch bleiben, kommt eine ordentliche Kündigung in Betracht. Dies wäre aber der letzte Schritt und wir haben dem Kunden bereits zugesagt, dass es dazu auf keinen Fall ohne erneute, vorherige Rücksprache erfolgt.
Wir hoffen, damit eine gute Lösung finden zu können. Kündigungen durch uns sind übrigens ein sehr seltener Fall und wir haben durchaus auch Kunden, die langfristig viele hundert GB oder mehrere TB an Datentransfer pro Monat verursachen. Das ist okay und auch so vereinbart, wenn die Nutzung eben zweifelsfrei den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nur in einer sicherlich noch einstelligen Anzahl von Fällen haben wir bisher solche domainFACTORY-Kunden in Ausnahmefällen gekündigt, weil z.B. die langfristige Nutzung einfach ganz erheblich über jedem noch finanzierbaren Limit gelegen hat. Dann aber in Anbsprache und mit kulanten Sonderlösungen, bei denen z.B. auch schon mal ein kostenfreier Nutzungsmonat für die erforderliche Umstellung von uns angeboten ist.