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Warmes Wasser

von Sara Veröffentlicht in Interna

Wir haben wieder warmes Wasser – dank unserem gestern montierten, neuen Durchlauferhitzer.

wasser-marsch

von Peter Veröffentlicht in Allgemein, Fachchinesisch

Seite heute stellen wir eine Vorbestellungsmöglichkeit für die am 10.12.2009 anstehende Einführung von .eu-Domains mit Umlauten und IDN-Sonderzeichen zur Verfügung. Ganz besonders freuen wir uns darüber, dass wir alle vorbestellten Domainnamen, die wir erfolgreich für unsere Kunden registrieren können, für ein Jahr kostenfrei zur Verfügung stellen können. Erst ab dem zweiten Jahr fällt dann der reguläre Domainpreis an, wobei die Mindestlaufzeit bei den regulären 12 Monaten bleibt und man sich die kostenfreie Nutzung somit nicht durch eine längere Vertragslaufzeit erkaufen muss.

Beim Umgang mit den bei uns eingehenden Vorbestellungen haben wir uns für eine Art Losverfahren entschieden, welches eine größtmögliche Chancengleichheit für alle an der Vorbestellung teilnehmenden Kunden gewährleisten soll – auch wenn sich das auf den ersten Blick vielleicht eher nach Glücksspiel anhört ;-)

Als Anbieter, der im Domainbereich in erster Linie von regelmäßig erfolgenden Registrierungen und Transfers von Domains lebt und keinen zusätzlichen Profit aus solchen einmaligen Einführungen neuer Domainnamen schlagen möchte, stellt sich die Frage, wie man das hausinterne Verfahren für solche Einführungen für alle Kunden möglichst fair und transparent gestalten kann. Bei der gerade erst vor einigen Wochen erfolgten Einführung der “neuen, kurzen .de-Domains” hatten wir ja beispielweise die Startplätze im Auktionsverfahren vergeben und spenden die erlösten Beträge an wohltätige Organisationen. Aufgrund der sehr sehr stark begrenzten Anzahl an zu vergebenden Domainnamen auf der einen und der riesigen Nachfrage auf der anderen Seite erschien uns das in diesem Fall als die noch gerechteste Option.

Bei der allgemeinen Einführung von .eu-Domains 2005/2006 hatten wir einen erheblichen Aufwand betrieben, die zwei vorgelagerten “Sunrise-Periods” in unseren Systemen abzubilden. In diesen Sunrise-Verfahren hatten Inhaber von bevorzugten Rechten (wie beispielsweise Inhaber von eingetragenen Marken) die Möglichkeit, sich vor dem allgemeinen Start ihre Domains zu sichern. Die allgemeine Einführung selbst, also den “Landrush”, hatten wir seinerzeit auch als solchen in unseren Systemen abgebildet: Es wurde nur eine Vorbestellung pro Domainname akzeptiert und die zeitliche Reihenfolge, in welcher beim Start versucht wurde die Domains zu registrieren, wurde durch den Zeitpunkt der Vorbestellung bei uns bestimmt.

Für die anstehende Einführung von .eu-Domains mit Umlauten setzen wir nun auf ein Auswahlverfahren, welches eine deutlich höhere Chancengleichheit verspricht:

  • Wir akzeptieren beliebig viele Vorbestellungen für denselben Domainnamen. Gerade bei Domains wie “müller.eu” ist natürlich zu erwarten, dass sich nicht nur ein Träger dieses Namens für die Domain interessieren dürfte ;-)
  • Nach Annahmeschluss bestimmt dann bei mehreren Vorbestellungen für einen Domainnamen eine zufällige Auswahl darüber, welche der Vorbestellungen tatsächlich zum Versuch der Registrierung an die Vergabestelle weitergeleitet wird.
  • Ebenfalls im Zufallsverfahren wird bestimmt, in welcher Reihenfolge versucht wird, die vorbestellten Domainnamen zu registrieren.

Auf diese Weise möchten wir versuchen sicherzustellen, dass nicht die schnellsten Vorbestellungen automatisch die begehrtesten Domainnamen blocken und zudem auch die ersten und aussichtsreichsten Platzierungen wegschnappen können.

Natürlich ist die tatsächliche Zuteilung der Domain im Landrush-Verfahren dann nochmals eine ganz andere Sache. Wir hoffen jedoch mit diesem Losverfahren eine Möglichkeit gefunden zu haben, die dF-interne Vorbestellung für alle Kunden so fair wie möglich zu gestalten!

von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Der Focus berichtet unter der Überschrift “Datenschutz: Vorsicht, Chef hört mit” von “verwanzten Büros, überwachten Toiletten und Spitzeln in der Teeküche” und stellt die Rechtslage aus verschiedenen Bereichen dar. Eine interssante Gelegenheit, um die hypothetische Frage “wie ist denn das bei dF?” zu beantworten.

Thema 1: Er-Googeln von Mitarbeitern

Wer als zuständiger Vorgesetzter, Selbstständiger oder Unternehmer behauptet, niemals und unter keinen Umständen einen Bewerber “ergoogeln” zu würden, ist entweder unehrlich oder kennt Suchmaschinen nicht. Denn auch wenn das zumindest bei uns alles Andere als die Regel ist, kann eine solche Recherche zur Prüfung zweifelhafter Angaben für den Personalverantwortlichen hilfreich sein. Nur: Das muss im Einzelfall gerechtfertig und erforderlich sein. Auch darf es unter keinen Umständen zu einer Speicherung oder sonstigen Erfassung von solchen Recherche-Erkenntnissen kommen. Es geht nur um eine persönliche Kenntnisnahme des Personalverantwortlichen im besonderen Einzelfall. Wer willkürlich für jeden Bewerber oder gar Mitarbeiter Internetsuchen vornimmt und dann solche Dinge wohlmöglich noch in die Personalakte einfließen lässt, handelt in der Regel rechtswidrig und fördert nicht gerade die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Angestellten. Mal ganz abgesehen vom moralischen Standpunkt (der leider immer seltener eine Rolle zu spielen scheint). [Edit: Gerald weist zu Recht darauf hin, dass Inhalte im Internet bewusst vom Betreffenden oder einem Dritten gefälscht sein können, um das Bild positiv oder negativ zu beeinflussen. Es ist also grundsätzlich ein sehr vorsichtige Gewichtung angebracht.]

Ob sich natürlich z.B. Kollegen gegenseitig ergoogeln usw. entzieht sich sowohl der betrieblichen Kenntnis als auch Einflussnahme.

Thema 2: Bluttests

Es mag in sensiblen, gesundheitlich kritischen Bereichen sinnvoll sein, eine solche Untersuchung vornehmen zu lassen. Bei anderen Tätigkeiten (z.B. im Büro) hat so etwas jedoch nichts zu suchen und spiegelt eine zweifelhafte Einstellung gegenüber den Bewerbern wieder. Bei uns war und ist das kein Thema. Und wird es auch nicht werden.

Thema 3: Kann der Chef meine E-Mails lesen?

Allgemein: Können wird er es in vielen Fällen irgendwie sicherlich schon, dürfen tut er es häufig jedoch nicht. Hier hängt es u.a. davon ab, ob z.B. die private Nutzung erlaubt oder ausdrücklich untersagt ist. Wir selbst greifen nicht auf Mailpostfächer von Mitarbeiter zu und würden dies auch nur im Notfall (Gefahrenabwehr, Betrugs-/Spionagefall, etc.) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und nach einer Einzelfallabwägung tun. Dass wir es technisch könnten, ist hingegen sicherlich keine Überraschung.

Übrigens: Ein Leseverbot gilt auch für Administratoren, die laut einem kürzlich veröffentlichten Gerichtsurteil bei Zugriff auf private E-Mails sogar fristlos und ohne Abmahnung entlassen werden können. Berücksichtigt man den enormen Vertrauensbruch und den persönlichen Inhalt solcher Nachrichten, dann erscheint das Urteil nachvollziehbar. Denn wer ganz erhebliche (z.B. technische) Rechte hat, muss diese auch mit ganz erheblicher und besonderer Sorgfalt nutzen.

Thema 4: Wer darf meine Telefongespräche belauschen?

Bei z.B. Schulungen oder zur Qualitätssicherung kann bei uns im Einzelfall ein Kollege oder Vorgesetzter bei einem Telefonat anwesend sein. Ohne Zustimmung des Gesprächspartners “lauschen” wir bei dem Gespräch nicht mit, sondern versucht nur, nach dem Telefonat Ansätze für Verbesserungen in der Gesprächsführung  zu finden. Bei neuen MitarbeiterInnen fragen wir zudem auch Anrufer, ob ein Vorgesetzter direkt in der Leitung mithören darf, um eingreifen bzw. eben Schulungen vornehmen zu können. Eine sonstige Überwachung von Telefonaten erfolgt hingegen nicht und bei privaten Gesprächen im üblichen, geringen Umfang während der Pausen drücken wir gerne beide Augen (und Ohren) zu. Für die Zukunft könnte eine Aufzeichnung eingehender Supportanrufe in Frage kommen, da sowohl von Mitarbeiter- als auch Kundenseite solch eine Aufnahme in Streitfällen schon mehrfach als wünschenswert genannt worden ist. Hierzu ist jedoch in Folge der komplexen, rechtlichen Situation noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Immerhin muss auch die technische Umsetzung allen juristischen und Datenschutz-Aspekten vollständig entsprechen.

Thema 5: Wo dürfen Kameras installiert werden?

In unseren Büroräumen setzen wir keine Kameras zur Überwachung von MitarbeiterInnen ein. Dies käme nur in Betracht, wenn z.B. nach Diebstählen eine temporäre, verdeckte Aufzeichnung erforderlich wäre und kein milderes Mittel zur Wahl stünde. Im Rechenzentrum gibt es natürlich entsprechende Schutzmaßnahmen im Gelände und Gebäude, die dem grundsätzlichen Betriebsschutz dienen. Dies gilt auch für das Gebäude, in dem sich die von uns gemieteten Büroflächen befinden.

Thema 6: Dürfen Unternehmen auch Familien von Mitarbeitern bespitzeln?

Eine ziemlich absurde Vorstellung. Klar, irgend ein spezielles Szenario könnte man sich vielleicht vorstellen (“Einkäufer kauft bei einer Firma ein, die man routinemäßig bei einem Wirtschafts-Auskunftsdienst überprüft und als deren GF dabei ein offensichtlicher Angehöriger des Einkäufers auftaucht”). Neben der Feststellung “oh, das sieht nach einem Interessenkonflikt aus, darum müssen wir uns kümmern” gibt es selbst dann aber ja keine Gründe für eine Bespitzelung. Sofern sich Anzeichen für eine Straftat ergeben, ist bei nicht möglicher direkten Aufklärbarkeit des Sachverhaltes die Staatsanwaltschaft für die Ermittlung zuständig. Und nicht irgend eine selbsternannte Schnüffelnase.

Thema 7: Wann darf mein Chef mich zum Amtsarzt schicken?

Eine so verfahrene Situation, dass man darüber auch nur nachdenken müsste, hatten wir hier zum Glück noch nicht. In Frage käme das sicherlich nur wenn die Gesundheit anderer Kollegen gefärdet wäre oder sich der Eindruck einer “Blaumacherei” geradezu aufdrängt und sich auch keinerlei andere Lösung mehr anbietet. Insgesamt schwer vorstellbar.

Thema 8: Wann muss das Unternehmen meine Daten löschen?

Was die Aufbewahrung von Unterlagen angeht, gelten die rechtlichen Aufbewahrungsfristen. Ansonsten haben wir keine elektronischen Daten über Mitarbeiter. Nicht mehr relevante Unterlagen werden zudem regelmäßig vernichtet (Zug um Zug mit Archivierung der Unterlagen aus dem Personalordner in einem Sammelarchivordner).

Wie man also sieht, geht es bezüglich solcher Dinge bei uns sehr unspektakulär zu. Eben so, wie es der gesunde Menschenverstand und ein gutes Miteinander eben auch erfordern. Das sollte selbstverständlich sein und ist es sicherlich/hoffentlich in der Regel – trotz aller schlimmer Einzelfälle – immer noch.

Nachtrag: Interessant sind auch die Leserkommentare bei Focus Online dazu, die man teilweise doch mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen muss.

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Unsere Küche verfügt (leider) nur über einen bauseitigen Durchlauferhitzer anstatt über einen regulären Kalt-/Warmwasseranschluss. Dieser hat nun gestern offensichtlich den Geist aufgegeben und leckt. Zum Glück hat sich der Schaden in sehr engen Grenzen gehalten und auch ein Kurzschluss ist uns auch erspart geblieben. Seit heute Morgen warten wir nun auf die Fachfirma, die an sich längst da sein wollte. Auch wenn das Gerät bereits ausgesteckt ist und somit nichts mehr passieren können sollte, sitzt man ja in solchen Situationen immer irgendwie auf glühenden Kohlen und will die ganze Thematik so schnell wie möglich behoben wissen.

Hier ein Foto vom “Übeltäter”:

Der Übeltäter

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Wenn man mal selbst nach freien Domains sucht merkt man erst, wie viele Namen inzwischen wirklich vergeben sind. Und wie wenige davon (augenscheinlich) auch genutzt werden. Die Anzahl der “Kauf mich”- und Werbedomainnamen hat jedenfalls gefühlt einen Höchstwert erreicht.

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von Sara Veröffentlicht in Interna, Juhuu

Ein Kunde hat uns über ein ihm gegenüber geäußertes und uns betreffendes Lob informiert, das uns sehr gefreut hat und einen kleinen Blogeintrag Wert ist. Der Einfacheit halber hier direkt als Zitat die Kundenemail (Danke für die Zustimmung zur Veröffentlichung):

Liebe Frau Marburg,

ein kleines Lob über dF wollte ich Ihnen gerne weitergeben.

Ich hatte von [...] (selbst Denic-Mitglied) eine Domain zu übernehmen und fragte nach dem für [...] richtigen Ablauf von Kündigung usw. Diese meinten, ich könne den KK direkt nach der Faxsendung der Kündigung losschicken, was ich auch tat.

Am nächsten Tag kam die Kündigungsbestätigung und der Hinweis, der KK kann gestartet werden. Mein Anruf mit dem Hinweis, der KK laufe bereits, ergab, dass bei [...] keiner vorliegt und dF noch einmal starten soll. Das ist aber nicht möglich, so der der sehr freundliche und bemühte dF-Support. Ich muss die 5 Tage abwarten. Das wollte ich nicht und wandte mich an die denic. Diese schaute nach und meinte, der KK ist ordnungsgemäß gestartet und liegt bei [...] vor. Darauf ich: “Da bin ich aber froh, dass mein Provider hier alles richtig gemacht hat und zuverlässig ist”. Antwort von Denic: “dF ist eigentlich immer sehr zuverlässig”.

Das kann sich doch hören lassen!

Schönes Wochenende und noch vielen Dank für den dF-Block!

G. V.

Eine solche Bestätigung der Bemühungen aller Kolleginnen und Kollegen ist natürlich immer schön. Bestätigt es doch, dass sich unsere Arbeit in Form einer hohen Zufriedenheit “auszahlt” und wir auf dem richtigen Weg sind. Darauf ruhen wir uns selbstverständlich nicht auf, denn gleichzeitig sind Rückmeldungen dieser Art immer auch Ansporn, um die hohen Erwartungen zumindest erfüllen bzw. möglichst übertreffen zu können.

Und: Auch konstruktive Kritik ist wertvoll, zieht man doch gerade daraus oft sehr wichtige Erkentnisse über Dinge, bei denen etwas schief gelaufen ist oder die man noch verbessern kann. Es ist also keinefalls so, dass wir uns nur über Lob freuen. :-)

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Monatliche Sammelrechnung

von dF Veröffentlicht in Allgemein

Normalerweise stellen wir durch Kunden bezogene Leistungen zeitnah auf täglicher Basis in Rechnung. Bei Großkunden kann dies zu einer hohen Beleganzahl führen, weshalb wir in solchen Fällen eine monatliche Sammelrechnung anbieten. Bei dieser erfolgt die Abrechnung am Monatsersten für den Vormonat, d.h. wir treten in solchen Fällen für einen längeren Zeitraum in Vorleistung und müssen auch mit einem höheren Inkassorisiko leben.

Nachdem die Sammelrechnung nun für längere Zeit im Rahmen einer Testphase erprobt worden ist, führen wir diese  nun regulär ein. Da sich die bisher bereits in der Testphase geltenden Bedingungen bewährt haben, werden diese auch weiterhin als Grundlage gelten:

Voraussetzung für die Teilnahme:

  • mindestens seit 6 Monaten Kunde bei uns (individuell auch kürzer möglich, z.B. bei Großkonzernen oder öffentlichen Einrichtungen)
  • Verwaltung von mindestens und dauerhaft >= 50 ungekündigte Domainnamen in den bei uns geführten Aufträgen des Kunden
  • keine Beanstandungen des bisherigen Zahlungsverhaltens bei uns
  • einwandfreie Bonität

Bitte beachten Sie dazu auch die folgenden Informationen:

  • Eine monatliche Abrechnung führt zu einem höhren Ausfall- und Inkassorisiko, da sich Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr laufend sondern nur noch in monatlichen Intervallen zeigen. Zudem sind die Beträge natürlich entsprechend höher, da sich die Kosten eines ganzen Monates angesammelt haben, d.h. unser Ausfallrisiko steigt.
  • Wir sind daher gezwungen, ein laufendes Zahlung- und Bonitätsmonitoring durchzuführen. Dieses ist für uns mit personellen Kosten und Gebühren für externe Dienstleister verbunden.
  • Aus diesem Grund möchten wir den Kreis der “Sammelrechnungszahler” auf diese Kunden beschränken, die auch tatsächlich deutlich davon profitieren und besonders durch die tägliche Rechnungsstellung belastet sind.
  • Weiterhin bitten wir um Verständnis, dass wir die monatliche Sammelrechnung nur Kunden anbieten möchten, deren bisheriges Zahlungsverhalten bei uns bisher unbeanstandet geblieben ist und die über eine gewisse Historie (Kunde seit min. 6 Monaten) bei uns verfügen. Ausnahme davon sind im Einzelfall – wie bei dF gewohnt – möglich.
  • Aufgrund des o.g. Ausfallrisikos müssen wir uns die Teilnahme am Sammelrechnungsverfahren und die Beendigung der Teilnahme am Sammelrechnungsverfahren vorbehalten; dies gilt insbesondere wenn die o.g. Bedingungen nicht mehr erfüllt werden, für den Falle von Zahlungsverzug oder bei sich verschlechternder Bonität.

Um die Sammelrechnung zu nutzen, reicht eine formlose Kontaktaufnahme mit unserer Buchhaltung via One.Done! Eilticket über das Kundenmenü aus. Wir kümmern uns dann um alles Weitere (Prüfung, Rücksprache, ggf. Aktivierung).

Übrigens: Bisher nutzen rund 200 Kunden die Möglichkeit zur monatlichen Abrechnung. Die Anzahl der dabei aufgetretenen Probleme liegt prozentual deutlich unter der sonst über alle Kundengruppen durchschnittlich hinweg auftretenden Zahlungsschwierigkeiten.

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Spendenumfrage: Letzter Teil

von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Die Spendenumfrage geht in die letzte und entscheidende Runde: Die drei Empfänger wurden bereits in der ersten, inzwischen abgeschlossenen Umfrage ermittelt. Nun geht es noch um die Verteilung des Geldes.

Alle Details dazu sowie die Umfrage unter: http://forum.df.eu/forum/showthread.php?t=53670

Teilnahmeberechtigt an der Umfrage ist jeder registrierte Forennutzer. Eine Abstimmung ohne Anmeldung ist aus Gründen der sonst sehr einfachen Manipulation nicht möglich. Dafür bitten wir um Verständnis.

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von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Presse

Die PC Praxis hat uns für die “PC Praxis Leserwahl 2010″ in der Kategorie “Webhoster” nominiert. Daher unsere Bitte: Stimmen Sie mit ab – und gewinnen Sie mit etwas Glück Produkte im Gesamtwert von 50.000 €.

Alle Details unter: http://www.pcpraxis.de/index.php?option=com_gewinnspiel

Alternativ stellen wir anbei als Anlage auch ein PDF-Dokument zur Teilnahme per Fax oder Post zur Verfügung:

PC-Praxis Leserwahl PDF-Datei

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Werbegeschenk mit Überraschung

von Sara Veröffentlicht in Interna

Update: Hat sich erledigt, das war wohl Absicht (ein Mitarbeiter war zu dieser Veranstaltung eingeladen und hat dann, obwohl er nicht teilgenommen hat, den USB-Stick mit Fotos erhalten, was dann aber intern in Vergessenheit geraten ist bzw. nicht bekannt war).

Von einem Lieferanten haben wir ein Werbegeschenk erhalten: Einen USB-Stick im Scheckkartenformat. So weit, so unspektakulär. Würde der integrierte Speicher nicht eine sensible Überraschung bergen.

Denn der USB-Stick ist keinesfalls unbenutzt, sondern scheint bereits für interne Zwecke verwendet worden zu sein. Jedenfalls finden sich 246 Fotos und 15 Videos mit einer Datenmenge von insgesamt mehr als 860 MB auf dem Datenträger, welche offensichtlich einen munteren Betriebsausflug zeigen.

Sicherlich sind das keine großartigen Geheimnisse, auch wenn sich die gezeigten Mitarbeiter sicher vielleicht weniger über die Verbreitung der von ihnen gemachten Bilder freuen dürften (zumal ja auch jemand Anderes den USB-Stick hätte erhalten und die Fotos veröffentlichen können usw.). Der Fall zeigt jedoch, wie schnell Daten in falsche Hände geraten können. An Stelle der Fotos könnten sich auch interne Unterlagen, Dokumente, usw. befinden.

Natürlich geben wir den – intern bereits verlosten – USB-Stick zurück, z.B. falls das die einzige Kopie der Daten sein sollte. Solche Fotos haben ja auch immer einen hohen emotionalen Wert.

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