Gerichtsurteil in Sachen Vorratsdatenspeicherung [Update]

von Sara veröffentlicht am 7. Dezember 2009, 18:14 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute bekannt gegeben, fünf Beschwerden der Bundesnetzagentur gegen  Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlins in Sachen Vorratsdatenspeicherung statt gegeben zu haben. Davon dürfte auch ein durch uns angestrengtes Verfahren in dieser Sache betroffen sein, mit welchem wir uns gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung gewehrt haben.

Siehe auch den heutigen Bericht bei heise online sowie bei der Zeit Online.

Der Beschluss liegt uns bisher nicht vor, wir können daher bisher nichts weiter dazu sagen. Eine gesonderte Stellungnahme folgt jedoch schnellstmöglich gesondert.

Update: Auf eine Ungereimheit in dem zu Grunde liegenden DPA-Bericht weist dieser heise.de-Kommentar hin: Klick. Entweder stimmt also die Gesamtzahl der betroffenen Firmen nicht (richtig wäre dann: fünf von sechs Firmen haben unterlegen und wir wären einer dieser Fünf) oder wir sind der “kleine Hoster”, bei dem die Ausnahme bestehen bleibt.

Trackbacklink · RSS-Feed der Artikelkommentare: RSS 2.0
Veröffentlicht in Allgemein, Interna · Schlagworte: , ,

Kommentare & Trackbacks

Gerald 7. Dezember `09 18:24 Uhr

Die Frechheit der Regierung ist doch daß die Provider alles aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssen. Wenn jemand sowas beschließt sollte er auch die Kosten übernehmen.
Irgendwie ist das wie Müllstapeln um den Euro darin irgendwann zu finden.

Thorsten 7. Dezember `09 18:43 Uhr

Laut Zeit-Artikel ist df betroffen und muss zahlen…

Tobia Sara 7. Dezember `09 18:46 Uhr

Richtig, aber dort heißt es:

“Die Unternehmen British Telecom, Debitel, Mobilcom, QSC und der Internetanbieter Domain Factory werden damit verpflichtet, die Kosten für die vom Gesetzgeber geforderte Datenspeicherung zu tragen.”

Das sind fünf Firmen. An anderer Stelle im Artikel steht jedoch:

“Die Richter gaben in vier von fünf Fällen entsprechenden Beschwerden der Bundesnetzagentur statt. (…) Das OVG gab lediglich einem kleinen Unternehmen, das Internetseiten verwaltet, Recht (…).”

Laut einer Aussage sind also vier von fünf Firmen verpflichtet worden, als unterlegen genannt werden jedoch fünf. Beides kann nicht stimmen und die spannende Frage ist nun:

Waren es sechs statt Firmen (= die Nennung von uns bei den fünf nun verpflichteten Unternehmen stimmt) oder waren es wirklich nur fünf Firmen (dann wären wir wohl der weiterhin befreite Hoster).

Philipp 7. Dezember `09 18:56 Uhr

Falls df für die VDS zahlen muss, möchte ich dringend darum bitten folgenden Vorschlag aus dem Heise Forum durchzuführen: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Die-Loesung-ist-doch-ganz-einfach/forum-170717/msg-17773552/read/