Richterlicher Beschlagnahmebeschluss

von Sara veröffentlicht am 13. Januar 2010, 12:09 Uhr

Alleine das Wort lässt einen schon zusammenzucken: Beschlagnahmebeschluss! Und dann auch noch für einen “unserer” Server. Zur Routine wird das niemals werden, auch wenn sich die Zahl solcher Fälle über die Jahre hin weg ganz schön summiert hat. Und immer steht natürlich die Sorge mit im Raum, was denn wäre wenn doch mal ein solcher Beschluss physikalisch an einem SharedHosting-Server vollstreckt werden sollte. Wobei es bisher zum Glück noch nicht dazu gekomemn ist und wir durch einen professionellenUmgang mit den Behörden auch dokumentieren, dass es dazu keine Veranlassung gibt. Denn wenn die Voraussetzungen für eine Datenherausgabe bestehen, müssen und wollen wir dieser im Interesse aller (sonst potentiell mitbetroffenen) Kunden natürlich auch erfüllen:

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Kommentare & Trackbacks

Torben 13. Januar `10 14:32 Uhr

Wow das stelle ich mir nicht so spannend vor. Rückt dann wirklich die Staatsanwaltschaft / Polizei an und will in den Server Raum oder wie läuft das ab ? In was für Fällen ist denn so etwas nötig ?

Jörg 13. Januar `10 18:51 Uhr

Einfach das nächtliche Backup in die Cloud schieben und dort starten ;-)