Bankgebühren wider Willen
Ein Kunde hat bei der Bank unserer österreichischen Tochtergesellschaft einen Nachforschungsauftrag gestellt. Angeblich sei eine Zahlung von ihm geleistet aber nicht gutgeschrieben worden. Die Bank hat diesen Auftrag ausgeführt – und die Kosten in Höhe von 21 € uns in Rechnung gestellt. Begründung nach Reklamation: Der Kunde hatte ja wirklich gezahlt und durch die nicht schnell genug erfolgte Gutschrift auf dem Kundenkonto bei uns wären wir ja selbst schuld, wenn der Kunde eine Nachforschung veranlasst.
Hallo?! Zum Zeitpunkt des Nachforschungsauftrages war die Zahlung des Kundens mangels Angaben auf dem Onlinekontoauszug überhaupt nicht erkennbar und der Papierauszug lag noch nicht vor. Und überhaupt: Wenn ein Kunde schon einen Nachforschungsauftrag stellt ohne vorher mit uns in Kontakt zu treten, soll die Bank doch bitte ihre Gebühren dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Dieser könnte ja – wenn er im Recht gewesen sein sollte – seine ihm entstandenen Kosten immer noch bei uns geltend machen.
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Veröffentlicht in Interna, Na klar · Schlagworte: Bank, Bankgebühr





Ich versteh das nicht. Der Nachforschungsauftrag kann ja nur bei der absendenden Bank durch den Absender beauftragt werden. Also kann die Gerbühr ohne Vertragsgrundlage ja nicht beim Empfänger abgebucht werden. ar ja wohl eine Lastschrift bei Euch, oder? Einfach zurück gehen lassen. Das wäre meine Lösung.
Schönen Freitag
Guntram
Hallo Guntram,
unser Kunde hat bei unserer Bank eine Nachforschung beauftragt (in der Art “ich habe was überwiesen aber df hat das bisher nicht gutgeschrieben”). Das Institut hat daraufhin eine Überprüfung vorgenommen, die Zahlung bestätigt und uns 21 € vom Konto belastet. Dieser Belastung können wir nicht einfach (wie bei einer Lastschrift) widersprechen und die Bank weigert sich, die Kosten zurück zu nehmen.
>Also kann die Gerbühr ohne Vertragsgrundlage ja nicht beim
>Empfänger abgebucht werden
Das sollte man meinen und ist dennoch passiert. Derzeit warten wir noch auf eine weitere Antwort der Bank, gehen aber nicht von einer Gebührenrücknahme aus.
Wegen 21 € werden wir aber auch sicher keinen Rechtsstreit anfangen. Es gibt ja genügend andere Banken in Österreich
.
Naja, das Gebaren der Banken mutet in der Tat manchmal etwas seltsam an. Auch ich habe schon so die ein oder andere Erfahrung zur Banklaufzeit einer banalen Standardüberweisung in DE machen müssen. Laufzeit 5 Tage. Und das ganze ist gerade mal ein Jahr her. Die Überweisung wurde von meinem Firmenkonto auch von meiner Sparkasse umgehend zur anderen Bank des Lieferanten (nicht Sparkasse) tranbsferiert, die hat das Geld aber erst 4!!! Tage später dem Empfänger aauf seinem Geschäftskonto gut geschrieben. Da es sich damals um eine deutlich 5-stellige Summe gehandelt hat, habe ich ebenfalls einen Nachforschungsauftrag beantragt, der mit diesem Ergebnis endete. Sowas ist einfach ein Witz.
Hallo,
wie heißt das Zitat schon so schön:
“Was ist schon das Ausrauben einer Bank, gegen der Gründung einer Bank?”
Sie (die Banken) bestätigen jeden Tag aufs Neue die Wahrheit dieses Satzes.
Tja, wer dumm ist raubt eine Bank aus, wer klug ist, gründet eine Bank.
@Sara
Es gibt ja genügend andere Banken in Österreich
Ich schlage die HypoAlpeAdria vor. Die braucht auch viel Geld
Guntram
[...] ein Happy-End ausreicht, sei mal noch offen gelassen. Aber immerhin ist der erste Schritt getan: Wir haben die Bankgebühr für den nicht von uns gestellten Nachforschungsauftrag nun doch zurück e… Das stimmt zumindest milde, auch wenn die Situation dennoch unerfreulich war und eigentlich nicht [...]