Irgendwas ist immer kaputt. Derzeit die Klingel an der Tür zu einer unserer drei Büroflächen. Der Elektriker ist ratlos und kann keinen Fehler finden. Er hofft, dass der Hersteller Rat weiß. Bis dahin ist die Situation zwar nicht dramatisch (weil nicht der Empfang betroffen ist), aber dennoch unschön.
Unseren Tee kaufen wir in verschiedenen Sorten online bei Althaus. Deren heiße Aufgussgetränke schmecken nicht nur lecker, sondern auch der Kundenservice stimmt. Dazu gehören auch kurze, freundliche Rückmeldungen wie nach der letzten Bestellung. Sinngemäß: Auftrag geht heute raus und toll, dass Ihnen unser Tee so gut schmeckt.
Tut er – und schön, dass das wahrgenommen wird. Obwohl wir kein riesiges Bestellvolumen dort haben.
Auch wenn solche Rückmeldungen nur Kleinigkeiten sind, machen diese an sich unpersönliches Onlineshopping doch gleich etwas freundlicher und individueller.
Am Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Sachen Vorratsdatenspeicherung wird es Zeit für eine aktualisierte Einschätzung. Denn inzwischen ist das Urteil gelesen und sind die ersten Stimmen aus der Politik ausgewertet. Dabei lässt sich nicht viel Gutes hoffen. Zwar wurden einige neue Regelmentierungen gepflanzt, die einer allzu uferlosen Nutzung der Vorratsdatenspeicherung (“VDS”) Grenzen aufzeigen sollen. Doch an der VDS an sich hat sich damit unterm Strich nichts geändert: Ein vielstimmiger Chor fordert bereits, nun schnell Fakten zu schaffen und ein neues, mit den Vorgaben des BVerfG übereinstimmendes Gesetz noch bis zum Sommer verabschiedet zu haben. Dabei werden gerade für Internetnutzer die Schutzhürden sehr niedrig ausfallen. Aber auch im Bereich der Festnetz-, Mobilfunk- und E-Mailkommunikation ändert sich trotz der neuen Beschränkungen nichts daran, dass jede Menge Vorratsdaten erst einmal verdachtsunabhängig erfasst und gespeichert werden. Die Datenhalden sind also – unabhängig von deren Abrufen – erst einmal da.
Die Anforderungen an ein höheres Datenschutzniveau sind natürlich zu begrüßen. Die Kosten für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung steigen damit jedoch weiter, zumal bisherige Vorgaben und Anforderungen unter Umständen kaum zu übertragen sein werden. Wer sich nicht wie wir gegen die VDS bzw. deren Kostenauferlegung gerichtlich gewehrt und somit die Umsetzung bereits längst vorgenommen hat, muss nun erneute und zum Teil doppelte Kosten tragen. Aber auch für die erstmalige Realisierung der zu erwartenden Verpflichtungen ist ein weitere Anstieg der Aufwendungen zu erwarten.
Die Frage ist also nicht, ob es wieder zur Vorratsdatenspeicherung kommen wird. Sondern wie und wann.




