Die Wahl der Location kann für Verhandlungen durchaus einen nicht zu unterschätzenden Teil der Verhandlungstaktik ausmachen. Sie wollten schon immer einmal wissen, wie so etwas typischerweise in der Webhosting-Branche aussieht? Bitteschön:
Ein Ort wie auf Bild 1 zu sehen wird dann gewählt, wenn man eine starke Rüstung für die eigenen Positionen benötigt. Wenn die Lage aussichtlos ist und “nur noch die Götter helfen können”, empfiehlt sich ein ritueller Ort wie auf Bild 2 zu sehen. Und falls es ganz harmonisch zugehen soll, kann eine Kulisse wie im dritten Bild einen guten Rahmen bilden.
Keine Ahnung was das soll? Auflösung folgt
PS: Wer als erstes darauf kommt, woher diese Aufnahmen stammen, erhält ein Exemplar des Buches “Zeitmanagement mit Microsoft Outlook”. Bitte bei der Antwort eine E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme angeben.
1. Ein Kunde von uns fordert Schadensersatz. Warum? Er hat einen Tarif gebucht, bei dem für eine Teilleistung in den ersten sechs Monaten keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Er hat also Geld gespart, da der vertraglich vereinbarte Preis anfangs eben 0 € beträgt. Vor Ablauf dieser maximal sechs Monate haben wir den einer monatlichen Laufzeit unterliegenden Vertrag fristgerecht und ordentlich gekündigt, nachdem es zu Problemen gekommen ist die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht möglich gemacht haben. Der Vertrag endet daher im April. Unser Vertragspartner möchte nun Geld dafür haben, dass er den maximalen kostenlosen Zeitraum für die Teilleistung nicht vollständig hat ausnutzen können, weil wir das Vertragsverhältnis fristgerecht und ordentlich gekündigt haben. So wie es derzeit aussieht wird es schwierig werden ihm verständlich zu machen, dass dieses Ansinnen nicht von Erfolg gekrönt sein können wird.
2. Zu jeder Rechnung darf es nur ein Original geben. Alles Andere ist nicht korrekt und führt zu einem in der Praxis nicht überschaubaren und realisierbaren Kontrollaufwand sowie steuerlichen Risiken. Rechnungsduplikate, die auch so gekennzeichnet werden, sind hingegen unkritisch. Ein Kunde hat nun mehrere Rechnungsoriginale digital signiert als PDF erhalten und möchte zusätzlich noch entsprechende Originalrechnung per Post. Was eben aus den o.g. Gründen nicht geht. Anderenfalls hätten wir zwei Originale (digital signierte und dem Kunden per E-Mail bereits zugestellte PDF-Rechnung und die Postrechnung) ausgestellt. Das haben wir dem Kunden auch mitgeteilt. Der wie darauf reagiert hat? Mit dem Widerruf der Lastschriftermächtigung.
Derzeit sind “unsere” Wirtschaftsprüfer im Haus. Das heißt jede Menge zusätzliche Arbeit, die aber durchaus ihren Nutzen hat. Denn natürlich versuchen wir, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung und das damit verbundene Testat auch gleich als Chance zu sehen, um Dinge noch besser machen und eventuelle, optimierbare Kleinigkeiten aufdecken zu können. Insgesamt klappt das dank der breit gefächerten Sach- und Fachkenntis der beteiligten Fachleute sehr gut – abgesehen davon, dass uns die Buchhaltungssoftware (Sage KHK) in Folge der sehr, sehr vielen Datensätze manchmal etwas ärgert und so manchen Nerv kostet.