Ein Kunde hat um Zahlungszielverlängerung gebeten und natürlich auch gerne gewährt bekommen. Dabei wurde er vorsorglich auf die weiterhin versendete, wöchentliche “Offene Posten”-Statusmeldung (Zahlungserinnerung) hingewiesen, damit er sich darüber nicht wundert. In Mahnstufe 0 ist diese Nachricht auch so freundlich und neutral gehalten, dass sie an sich keine Aversionen oder Agressionen wecken kann.
Von der Antwort unseres Kunden waren wir daher auch überrascht. Denn anstatt sich vielleicht kurz für die unkompliziert gewährte Kulanz zu bedanken (was wir gar nicht erwarten), beklagt er sich über uns. Die versendeten Zahlungserinnerungen seien ein kundenunfreundliches Verhalten, welches er nun offiziell in der Medienwelt propagieren werde. Auch die “Marktaufsicht” (?) und Verbraucherzentralen würden durch unseren Kunden informiert und unser Verhalten ”angezeigt” werden. Als Verbraucher sei er scheinbar nur noch eine Melkkuh, dessen (Achtung: Jetzt kommt die ganz große Keule!*) “Menschenwürde” wir verletzten.
Ähm… Ja.
(* Wobei es traurig ist, wie leichtfertig jemand angesichts ernsthafter und zum Teil schwerwiegender Verletzung der Menschenwürde hier aufgrund einer solchen Banalität mit diesem Begriff um sich wirft.)




