Wie hier berichtet, haben wir einen mehrfachen Wunsch nach einer neuen Leistungsstufe für die virtuellen Server von JiffyBox gerne aufgegriffen. Das neue “StartLevel” steht ab sofort für neue sowie auch für bestehende JiffyBoxen zur Verfügung:
- 512 MB Arbeitsspeicher
- 20 GB Festplatte
- 2 CPU-Kerne
Bei aktiver Nutzung von StartLevel fallen 0,02 € / Stunde inkl. MwSt. an (zzgl. Datentransfer 0,12 € / GB inkl. MwSt.). Frieren Sie eine JiffyBox mit StartLevel ein, so werden lediglich 0,005 € / Stunde inkl. MwSt. fällig.
Bei einer durchgehenden Nutzung von JiffyBox fallen mit StartLevel somit lediglich 14,40 € inkl. MwSt. pro Monat an. Belassen Sie eine JiffyBox für einen kompletten Nutzungsmonat im eingefrorenen Zustand, werden sogar nur 3,60 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Viel Erfolg und Spaß mit der neuen Leistungsstufe
Die örtliche Niederlassung einer Wirtschaftsauskunftei hat einen Reselleraccount bei uns. Darin befinden sich auch Domains Dritter. Nun hat unser Kunde für eine Domain einfach den Inhaber geändert – und obendrein aus unerfindlichen Gründen als Tech-C/Zone-C einen Wettbewerber von uns eingetragen. Vielleicht sollte ja der bisherige Inhaber in die Irre geführt werden. Aber wie auch immer:
Der Domaininhaber hat sich daraufhin bei der Vergabestelle beschwert; die Änderung sei ohne seine Zustimmung erfolgt und unser Kunde habe versucht, ihm seine – bisher eigene – Domain zu verkaufen. Wenn das zutrifft (was nicht wirklich verwunderlich wäre, nach dem was wir schon alles so erlebt haben), wäre das eine ganz schöne Sauerei.
Aber gut: Wir haben intensiv versucht, unseren Kunden zu erreichen um eine Stellungnahme und vor allem den Nachweis für die Zustimmung zur Änderung des Inhabers zu erhalten. Leider sind wir erfolglos geblieben und auch telefonisch meldet sich immer nur ein Callcenter, welches den (nie eingehaltenen) Rückruf verspricht.
Da unser Kunde gegenüber uns und wir gegenüber der Registry zum Nachweis solcher Vorgänge verpflichtet sind, wird die Änderung nun direkt durch die Vergabestelle rückgängig gemacht. Den Vertrag mit unserem Kunden haben wir (wenn auch fristgerecht) gekündigt. Das ist noch relativ milde, wie ein Auszug aus unseren Domainregistrierungsbedingungen beweist:
6. „Domain-Reseller“
6.1 Soweit eine Domain durch einen Kunden für einen Dritten, insbesondere einen Kunden des Kunden („Zweitkunde“) registriert ist, darf der Kunde Änderungen der Daten (“Whois-Daten”) dieser Domain – insbesondere auch die Übertragung der Domain – nur vornehmen, wenn dem Reseller ein schriftlicher Auftrag des Domaininhabers und/oder des administrativen Ansprechpartners der betreffenden Domain vorliegt. Dies gilt sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden den dieser im eigenen Namen vornimmt, als auch für einen Auftrag, den er dem Anbieter in Vertretung des Zweitkunden erteilt. Auf Anforderung des Anbieters hat der Reseller dem Anbieter zum Nachweis der Berechtigung unverzüglich den schriftlichen Auftrag vorzulegen.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Ziffer 13 der AGB des Anbieters) [Anm.: in Höhe von bis zu 5.100 €].