Und hier folgt sie, die zweite exklusive Blog- und Twitteraktion für den Monat Mai 2010. Dieses Mal dürfen sich die zehn GewinnerInnen über jeweils einen ManagedHosting-Tarif im Wert von 9,95 € für dauerhaft 1,00 € freuen. Das macht mal eben ordentliche 107,40 € Ersparnis – Jahr für Jahr.
Der ManagedHosting-Tarif ist unser Top-Angebot im SharedHosting-Bereich und bietet eine enorme Bandbreite an Leistungen und Ressourcen. Durch einen individuellen Tarif-Konfigurator lassen sich die Grundleistungen wie Mailspace, Webspace und Performance (in Form der garantierten Nutzerhöchstzahlen pro Server) ganz nach Bedarf anpassen und auch jederzeit ändern. Details dazu siehe unter http://www.df.eu/de/produkte/managedhosting/managedhosting/
Wer teilnehmen möchte, schreibt hier bitte einfach einen kurzen Kommentar bis spätestens heute, 24:00 Uhr (Blogzeit). Die Gewinner werden dann zeitnah ermittelt. Jeder darf bei diesem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen und MitarbeiterInnen der domainfactory GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer im Spamfilter hängen bleibt, muss sich natürlich keine Sorgen machen: Es gilt der Zeitpunkt der Absendung des Beitrages, nicht der Freischaltung.
PS: Der iPad (Hauptgewinn unseres WM2010 Tippspiels) ist gekommen
.
Zwar dieses Mal erst Ende Mai, aber besser spät als nie: Hier kommt die Browser- und Betriebssystemstatistik für den vergangenen Monat (April 2010).

Um zwei Prozentpunkte zugelegt hat bei den Betriebssystemen Windows 7, MacOS büßt dafür 1,1 Prozentpunkte ein. Eine besondere Erklärung hierfür scheint nicht ersichtlich, spiegelt sich aber auch bei den Browser wieder. Dort reduziert sich der Safari-Anteil auf 13,6% und damit den niedrigsten Wert seit Monaten. Der IE6 ist leider immer noch mit 3,3% (Vormonat 3,5%) vertreten.
Hier mal zum Vergleich die Statistik für unser Angebot JiffyBox (ebenfalls April 2010). Die technischere Zielgruppe ist durchaus ablesbar
.
Mitteilung aus der Buchhaltung:
Ein Kunde hat uns heute seinen offenen Posten überwiesen mit folgendem Verwendungszweck:
“Kundennummer K12xxxx RG. 12xxxxx Bearbeitungsgebühr verweigert wg. Paragraph 309 Nr. 5B BGB
RA Hxxx”
http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html
Was besagt denn der schöne § 309 Nr. 5B BGB nun genau?
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (…) die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn (…) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Nun handelt es sich aber bei der in Folge von Rücklastschriften vereinbarungsgemäß berechneten 10 Euro weder um einen pauschalisierten Anspruch auf Schadenersatz noch um Ersatz einer Wertminderung. Sondern um die vertraglich (Preisliste, AGB) geregelte Bearbeitungsgebühr in Folge des manuellen Mehraufwandes bei Rückbuchungen.
Fazit: Wichtig klingender Verwendungszweck mit wenig Substanz. Aber man kann es ja mal versuchen… |