Rechtliches per Überweisung

von Sara veröffentlicht am 31. Mai 2010, 12:09 Uhr

Mitteilung aus der Buchhaltung:

Ein Kunde hat uns heute seinen offenen Posten überwiesen mit folgendem Verwendungszweck:

“Kundennummer K12xxxx RG. 12xxxxx Bearbeitungsgebühr verweigert wg. Paragraph 309 Nr. 5B BGB
RA Hxxx”

http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

Was besagt denn der schöne § 309 Nr. 5B BGB nun genau?

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (…) die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn (…) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Nun handelt es sich aber bei der in Folge von Rücklastschriften vereinbarungsgemäß berechneten 10 Euro weder um einen pauschalisierten Anspruch auf Schadenersatz noch um Ersatz einer Wertminderung. Sondern um die vertraglich (Preisliste, AGB) geregelte Bearbeitungsgebühr in Folge des manuellen Mehraufwandes bei Rückbuchungen.

Fazit: Wichtig klingender Verwendungszweck mit wenig Substanz. Aber man kann es ja mal versuchen… ;)

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Kommentare & Trackbacks

Adrian 31. Mai `10 12:43 Uhr

Fürchterlich, diese Juristen. :-)

Ben 31. Mai `10 13:01 Uhr

Echt grausam. Als Jurist sollte man das doch wissen.

Oliver 31. Mai `10 13:44 Uhr

ähm… “12xxxxx Bearbeitungsgebühr” soll die zahl eine summe darstellen? und wenn ja, wieso ist sie 7 bzw. 5 stellig?

Marc 31. Mai `10 13:47 Uhr

@Oliver
Kundennummer K12xxxx RG. 12xxxxx gehört zusammen, hat als nicht direkt war mit der Bearbeitungsgeb. zu tun.

andreaz 31. Mai `10 14:47 Uhr

@Oliver: :D “12xxxxx Bearbeitungsgebühr” hätte ich auch zurückgewiesen. Allerdings vermutlich ohne lustigen Verwendungszweck *fg*

Sebastian 31. Mai `10 20:27 Uhr

… lol … einfach nur bescheuert … auf so etwas basiert doch keine Geschäftsbeziehung …

Gerald 31. Mai `10 23:16 Uhr

Es gibt einen Paragraph bezüglich Bearbeitungsgebühr…fragt mich aber nicht nach der Nummer ;)