Wir haben heute ein Anwaltsschreiben erhalten (weil ein Kunde einer aufgrund offener Posten durch uns ausgesprochenen Kündigung widersprechen lässt).
Mit Schreibmaschine getippt. Und Durchschlag.
Süüüß! So was sieht man heute ja sonst gar nicht mehr.
(Nein, der Brief wurde nicht schon vor 20 Jahren abgesendet und hat uns erst heute erreicht
)
Um mal ein aktuelles Beispiel für die hier erwähnten Preissteigerungen zu nennen, die wir bisher durch den guten Dollar-Euro-Wechselkurs abfangen konnten:
Die Preise für .com Domains erhöhen sich für uns im Einkauf zum 01.07. um 6,8% und für .net Domainnamen um 8,1%. Warum? Weil VeriSign ihre “Registry fee” anhebt.
Von Kunden aktuell genutzte Verwendungszwecke beim Ausgleich ihrer offenen Posten per Überweisung:
- “Bodenlose Frechheit”
- “Internet”
- “Überweisung steht unter Vorbehalt, da ihrerseits ausgewiesen wird, das eingegebene Kontonummer mit Zahlungsleistenden nicht identisch ist. Schriftverkehr zukünftig über Rechtsanwalt <Name und Anschrift entfernt>”
(Schön, wenn dann auch noch die Überweisung in solchen Fällen nicht vom Kunden selbst kommt. Die Zuordnung wird in solchen Fällen zum Kunststück.)
Wieder und wieder list man positive Worte über den (aus EU-Sicht) schlechter gewordenen Wechselurs gegenüber dem Dollar. Würde er doch den Export so schön ankurbeln. Das ist ja auch schön und gut. Für Firmen wir uns, die primär Leistungen in US-$ beziehen und nicht in den US-$ Raum liefern, sieht es genau umgekehrt aus. Durch den starken Dollar konnten wir in den letzten Jahren mehrere eigene Kostenerhöhungen abfangen und so die Preise stabil halten. Dies betrifft primär den Domainbereich aber natürlich auch z.B. Hardwarekomponenten, deren Preis u.a. vom Euro-Dollar-Wechselkurs abhängt.
Mit Sicherheit geht es nicht nur uns sondern vielen Firmen so, dass für im Dollar-Raum bezogenen Gütern und Dienstleistungen die Kalkulationen knapp werden. Nur berichtet wird darüber (so gut wie) nicht.
Was passiert, wenn man immer wieder neue Tassen und Gläser für den Kaffee aus dem (gut ausgestatteten) Schrank beim Kaffeeautomaten holt, sie aber nicht zurück bringt?
Mögliche Antworten (“Multiple-Choice”):
[_] Was soll passieren?
[_] Wir brauchen neue Gläser und Tassen!
[_] Schrank leer. Kann mal einer einsammeln gehen, bitte?!
[_] Trink ich halt nen Tee.
Mal wieder hat eine Kundin unberechtigt Geld von unserem Girokonto abgebucht, nachdem sie eine Überzahlung an uns geleistet hat. Die feine Art ist das nicht und auf solche unberechtigten Zugriffsversuche reagiert unsere Buchhaltung aus gutem Grund sensibel – aber dennoch situationsbezogen freundlich:
Sehr geehrte Frau Z.,
wie wir zu unserer Verwunderung festgestellt haben, wurde durch Sie von unserem Girokonto ein Betrag in Höhe von (…) € per Lastschrift eingezogen. Da wir Ihnen zu keinem Zeitpunkt eine Lastschriftermächtigung erteilt haben, bitten wir um Stellungnahme, weshalb Sie diese Lastschrift von unserem Konto unter eindeutigem Verstoß gegen die üblichen Regelungen, d.h. ohne das Vorliegen einer Ermächtigung, vorgenommen haben.
Auch wenn Sie aus Versehen eine Überzahlung von (…) € an uns geleistet (und damit ein Guthaben, welches wir unverzügliche erstatten) haben, berechtigt Sie dies in keiner Weise zur Durchführung einer Lastschrift von unserem Konto. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, begrenzen die bankenüblichen Vereinbarungen für das Lastschriftverfahren solche Belastung auf Konten, für die Ihnen eine Lastschriftermächtigung vorliegt. Der Verstoß gegen diese Vereinbarung kann zum Verlust der Lastschriftberechtigung führen; zudem entsteht durch die Vornahme einer unberechtigten Lastschrift ein abmahnfähiger Unterlassungsanspruch.
Bitte unterlassen Sie es daher in Ihrem eigenen Interesse, zukünftig Gelder von Girokonten abzubuchen, ohne dass Ihnen die dafür erforderliche Zustimmung des Kontoinhabers vorliegt. Sie vermeiden damit nicht nur, einen zweifelhaften Eindruck zu hinterlassen, sondern umgehen auch Risiken wie den Verlust Ihrer Lastschriftberechtigung oder eine kostenpflichtige Abmahnung.
Als Frist für Ihre Rückmeldung und Stellungnahme haben wir den 04 Juni 2010 notiert. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir nach fruchtlosem Fristablauf Ihre kontoführende Stelle über den Vorgang informieren und darüber in Kenntnis setzen müssten, dass Sie eine Lastschrift ohne erteilte Einzugsermächtigung widerrechtlich vorgenommen haben. Die Notwendigkeit dieses Schrittes würden wir sehr bedauern, weshalb wir Ihnen – wie oben bereits dargelegt – die Gelegenheit zur Aufklärung des Sachverhaltes geben.
Mit freundlichen Grüßen
…