Geduld
In einer markenrechtlichen Angelegenheit ist der Verfahrensfortgang seit längerer Zeit offen. Nun hat uns ein Schreiben der zuständigen Stelle erreicht:
Die Entscheidung sei dort jetzt zur Entscheidung vorgelegt worden. Aufgrund zahlreicher, “vorrangiger” Vorgänge sei eine Terminangabe jedoch noch nicht möglich und es seit nicht vor Mitte 2011 imt einem Beschluss zu rechnen.
Geduld ist ja bekanntlich eine Tugend…
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Veröffentlicht in Interna · Schlagworte: Gericht, Markenrecht, Rechtliches





Das Geheimnis ist, seinen eigenen Vorgang vorrangig zu machen
Viel Glück!
Christian
Das ist Beamten-Deutsch.
Auf Normal-Deutsch heißt das: “Ich hab jetzt keine Lust, mich um deine Anliegen zu kümmern, komm in ein paar Monaten noch mal damit. Vielleicht hab ich dann mehr Lust.”
Und warum hat der Beamte keine Lust? –> Vielleicht weil der allgemeine Kaffee immer dann leer ist, wenn er sich eine Tasse ein schütten will oder weil im Büro trotz mehrere seitenlanger Anträge immer noch keine Klimaanlage vorhanden ist …
Geduld, so meinte wenigstens Henry Fielding, ist die einzige Tugend, die man schwächt, indem man sie übt.