Webhosting kostenlos: Wie angekündigt verlosen wir im Rahmen unseres Firmenjubiläums als drittes Blog- und Twittergewinnspiel im August jetzt zehn ManagedHosting-Accounts im Wert von je 9,95 € / Monat zur kostenfreien Nutzung für ein Jahr. Der Gesamtwert entspricht dabei 1.194,00 € brutto.
Die Auslosung erfolgt unter Nutzung von random.org (Zufallsgenerator) unter den ersten 25 Verfassern eines Kommentars zu diesem Blogeintrag.
Dabei gilt: Mitmachen dürfen Stammkunden und Interessenten gleichermaßen und der Gewinn kann mit passenden bestehenden oder neuen Accounts verwendet werden. Bei neuen Accounts fällt die reguläre Setupgebühr natürlich nicht an. Jeder darf bei jedem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen und kann jeweils nur einmal gewinnen. MitarbeiterInnen der domainfactory GmbH und deren Angehörige sind – dafür bitten wir um Verständnis – nicht teilnahmeberechtigt.
Viel Glück!
Wie angekündigt erfolgt in den nächsten Tagen der Versand einer Rundmail an alle Kunden, die mindestens eine Domain mit der Endung “.ws” bei uns registriert haben. Der Hintergrund dazu ist hier nachlesbar.
Die Anpassung gilt für die betroffenen, bereits bei uns registrierten .ws-Domains erst mit Wirkung zum 01.10.2010, jedoch für .ws-Neuregistrierungen ab dem Zeitpunkt des Versandes der Kundeninformation. Dies hängt mit dem durch uns eingeräumten einmonatigen Widerspruchsrecht zusammen: würden wir die Änderung für .ws-Neubestellungen nicht direkt mit Versand der Info-Mail vornehmen, müssten wir im Oktober nochmals eine solche Nachricht an alle Kunden versenden, die bis dahin eine Internetadresse mit der Endung .ws bei uns registriert haben. Diese “doppelte Arbeit”, welche zudem auch bereits jetzt informierte Kunden betreffen könnte, möchten wir uns aus naheliegenden Gründen ersparen. Zumal das Volumen nicht so hoch ist, dass es für unsere Kunden in der Summe einen spürbaren Unterschied machen würde.
Wie berichtet kam es in der vergangenen Woche in einigen Fällen zu einer doppelten Lastschriftverarbeitung. Dieses Problem wurde durch die Bank unmittelbar im Anschluss durch Ausführung einer entsprechenden Korrekturüberweisung behoben. Demnach wurde eine der beiden Abbuchungen sofort wieder ausgeglichen und “alles hat gepasst”.
Leider gab es nun mehrere Fälle, in denen die Bank der betroffenen Kunden gleich beide Lastschriften mit dem Vermerk “nicht bezahlt” zurückgegeben hat. Das ist natürlich ungünstig, da jetzt der ursprüngliche Rechnungsbetrag gleich zweifach offen ist, wie folgendes Beispiel zeigt:
- Rechnungsbetrag 10 € -> Offen: 10 €
- Lastschrift 10 € -> Offen 0 €
- Lastschrift 10 € -> Offen -10 €
- Überweisung 10 € -> Offen 0 €
- Rücklastschrift 10 € -> Offen 10 €
- Rücklastschrift 10 € -> Offen 20 €
Die Kunden werden nun entsprechend von uns und unter Nutzung eines solchen Beispiels informiert. Wir befürchten jedoch, dass der “doppelte offene Posten” in manchen Fällen nicht wirklich verstanden werden wird und wir dem Geld einige Zeit lang hinterherlaufen werden müssen.
Macht aber nichts: Immerhin lag das Ursprungsproblem (nämlich die doppelte Abbuchung) nicht beim Kunden, weshalb wir den damit verbundenen Aufwand und eventuelle Ausfälle als Lehrgeld verbuchen werden. Selbstverständlich haben wir dementsprechend bei den o.g. Rücklastschriften auch keinerlei Bank- oder Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.