von Sara Veröffentlicht in Interna

Ein Kunde betreibt auf seiner bei uns gehosteten Webseite ein Downloadverzeichnis mit freien Schriftarten (Fonts). Dies hat nun zu einer Polizeianfrage geführt. Grund dafür waren nicht etwa Verstöße gegen das Urheberrecht, sondern die Verwendung eines Hakenkreuzes in einer verschiedene Symbole und Logos enthaltenen Schriftartendatei.

Hintergrund ist § 86a StGb, der die Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt (Wikipedia-Eintrag).

Unser Kunde war über den Sachverhalt glaubhaft überrascht und hat angegeben, nichts von dem einen Symbol in der Schriftart gewusst zu haben. Die Datei hat er bereits entfernt, womit die Angelegenheit hoffentlich einen unkomplizierten Abschluss gefunden hat.

Grundsätzlich gilt: Wer etwas auf seiner Webseite veröffentlicht oder zum Download anbietet, muss selbst sicherstellen, dass er nicht gegen ein Gesetz (z.B. Urheberrecht, strafrechtliche Bestimmungen, usw.) oder Rechte Dritter verstößt. Wie man an dem obigen Beispiel sieht, kann man anderenfalls schnell und potentiell großen Ärger bekommen – auch wenn kein böser Wille oder Vorsatz vorliegt. An der Redensart “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” ist halt doch etwas dran. Wobei wir hoffen, dass im vorliegenden Fall kein weiterer Ärger für unseren Kunden mehr droht.