Fontverzeichnis: Ärger wegen Schriftart

von Sara veröffentlicht am 25. August 2010, 09:20 Uhr

Ein Kunde betreibt auf seiner bei uns gehosteten Webseite ein Downloadverzeichnis mit freien Schriftarten (Fonts). Dies hat nun zu einer Polizeianfrage geführt. Grund dafür waren nicht etwa Verstöße gegen das Urheberrecht, sondern die Verwendung eines Hakenkreuzes in einer verschiedene Symbole und Logos enthaltenen Schriftartendatei.

Hintergrund ist § 86a StGb, der die Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt (Wikipedia-Eintrag).

Unser Kunde war über den Sachverhalt glaubhaft überrascht und hat angegeben, nichts von dem einen Symbol in der Schriftart gewusst zu haben. Die Datei hat er bereits entfernt, womit die Angelegenheit hoffentlich einen unkomplizierten Abschluss gefunden hat.

Grundsätzlich gilt: Wer etwas auf seiner Webseite veröffentlicht oder zum Download anbietet, muss selbst sicherstellen, dass er nicht gegen ein Gesetz (z.B. Urheberrecht, strafrechtliche Bestimmungen, usw.) oder Rechte Dritter verstößt. Wie man an dem obigen Beispiel sieht, kann man anderenfalls schnell und potentiell großen Ärger bekommen – auch wenn kein böser Wille oder Vorsatz vorliegt. An der Redensart “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” ist halt doch etwas dran. Wobei wir hoffen, dass im vorliegenden Fall kein weiterer Ärger für unseren Kunden mehr droht.

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Kommentare & Trackbacks

Daxton 25. August `10 10:52 Uhr

Man kann es mit dem Paragraphen ja auch übertreiben. Sicherlich ist die Grundidee des Paragraphen durchaus sinnvoll. Von der “Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” zu sprechen nur weil ein solches Symbol in einem Font auftaucht ist aber wohl absolut lächerlich. Der Font beschreibt ja nur wie ein solches Zeichen aussieht. Ist es dann auch verboten einen Text zu schreiben indem ich formuliere wie ein solches Zeichen aussieht? Müsste ein Font nicht eher korrekterweise unter die selbe Ausnahmeregelung wie Geschichtsbücher oder die Wikipedia fallen?

Lars 25. August `10 11:55 Uhr

Typisch Deutschland hier wird wieder maßlos übertrieben

Stagos 25. August `10 12:51 Uhr

Die Griechen haben die Swastika (das Sonnenrad) benutzt, die Hinduisten auch schon seit über 5000 Jahren. Das eigentliche Symbol ist nicht so zu verachten, dagegen natürlich die nationalsozialistische Darstellung im rot/schwarzen Banner.

Daß das “Nazi-Hakenkreuz” gerne in englischen und amerikanischen Filmen benutzt wird und uns im Kino oder auf dem Fersehbildschirm gezeigt wird, sollte doch zur Folge haben, daß man den Provider (also der Sendeanstalt) ebenso eine Polizeianfrage bzgl Verstoß § 86a StGb stellen kann, oder?

Rainer.D 25. August `10 13:14 Uhr

Ich halte es auch für äußerst grenzwertig, ob ein Symbol in einer Schriftart einen Verstoß im Sinne des § 86a StGb darstellt. Schließlich ist die Verwendung z.B. der Swastika nicht generell verboten, sondern nur im entsprechenden (verfassungsfeindlichen) Kontext verboten. (Wikipdia: “Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Abs. 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.[2]“) http://de.wikipedia.org/wiki/Swastika Da die Swastika eben nicht generell verboten ist, ist auch ein Verbot des Symbols in einer Schriftart meiner Ansicht nach schlichtweg Unsinn.

Jens 25. August `10 13:48 Uhr

@ Stagos:

Ein Beispiel, dass mit der Thematik auch in Film und Fernsehen zumindest vorsichtig umgegangen wird, ist Tarantinos jüngster Film Inglourious Basterds: wegen des Verbotes verfassungsfeindlicher Symbolik wurden für die deutsche Veröffentlichung Trailer, Poster und Cover des Films teilweise verändert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Inglourious_Basterds

andreaz 28. August `10 17:28 Uhr

Find das auch grade extrem grenzwertig…

Ich meine, evtl. will ich ja ein Geschichtsbuch schreiben, dann muss ich mich ja dieses Symbols aus einer Schriftart bedienen können?

Aber gut, komme grade aus dem Urlaub südländisch “individueller” Gesetzesauslegung, muss mich hier erst wieder an Recht&Ordnung gewöhnen :D