2x Rechtliches

von Sara veröffentlicht am 31. August 2010, 10:14 Uhr

Zwei rechtliche Vorgänge der letzten Monate sind nun abgeschlossen und haben ein für uns gutes Ende gefunden:

Fall 1: Ein Kunde (und zugleich Anwalt) hatte seine Kündigung nur mit drei Strichen unterzeichnet. Diese Kündigung hatten wir zurückgewiesen und haben nun vor Gericht Recht erhalten.

Fall 2: Ein anderer Kunde hatte aus Verärgerung über offene Posten einige hundert Massenfaxe an uns gesendet. Nachdem er bereits im Vorfeld der rechtlichen Auseinandersetzung eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wollte er die Anwalts- und Gerichtskosten jedoch nicht tragen. Dazu wurde er nun vom Gericht verdonnert.

Beide Fälle haben bei uns – trotz des unterm Strich guten Ergebnisses – unnötigen Mehraufwand verursacht und waren auch für die beiden Kunden sicherlich nicht gerade angenehm. Wir fragen uns daher immer wieder: Warum tut jemand so etwas? Weder kostet es mehr Zeit, eine Kündigung “ordentlich” zu unterzeichnen noch zaubern sich offene Posten weg, indem man Massenfaxe versendet. Am Ende verliert doch jeder Beteiligte dabei auf die eine oder andere Weise.

Trackbacklink · RSS-Feed der Artikelkommentare: RSS 2.0
Veröffentlicht in Interna · Schlagworte:

Kommentare & Trackbacks

Frank 31. August `10 10:30 Uhr

Nun ja…
In Fall #1 war man vielleicht anderer Meinung. Verstehen kann ich das aber auch nicht.
Zu Fall #2 würde ich sagen: Das hat mit rationalem Denken nicht mehr viel zu tun. Da dürften wohl eher die Emotionen überkochen und ersteres ausschalten. Leider! Andererseits kennen wir wohl alle von uns selbst den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Meist trifft es gerade dann jemanden, der den Unmut eigentlich nicht verdient hat.

Muss man einfach abhaken.

Gruß,
Frank

Moritz M. 1. September `10 01:47 Uhr

Warum hat den der Anwalt die Online-Kündigung nicht genutzt, oder gab es die zum Kündigungszeitpunkt noch nicht?