Bei einer nennenswerten Anzahl unserer gewerblichen Kunden handelt es sich um ein kleines Gewerbe betreibende Einzelpersonen oder aus mehreren Einzelpersonen bestehenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). In solchen Fällen entspricht die Firma dem Kundennamen [z.B. "Max Muster"* bzw. im Falle einer GbR z.B. "Muster und Schulz GbR"*] — und nicht irgend einer selbst erfundenen Firmierung.
Leider kommt es aber immer wieder vor, dass durch Kunden eine reine “Fantasiebezeichnung” (z.B. Musterwerbeagentur”*) anstatt des eigentlichen und richtigen Firmennames (z.B. “Max Mustermann Werbeagentur”*) angegeben wird, was aufgrund der dann auf diesen Fantasienamen registrierten Domainnamen unangenehme Konsequenzen haben kann. Die möglichen Folgen im Worst-Case-Fall sind weitreichend und können bis hin zum Verlust einer solchen auf eine nicht-existente Firma registrierte Domain gehen. Dies kommt zwar selten vor, ist aber auch nicht auszuschließen.
Um unsere Kunden noch direkter auf diese Problematik hinzuweisen, haben wir – ergänzend zu den vertraglichen Regelungen – nun eine neue Information in unser Bestellsystem integriert und machen damit hoffentlich deutlich: Wer nicht über eine ins Handelsregister eingetragene Firmierung verfügt, tut gut daran, als Firmennamen seinen Vor- und Zunamen bzw. im Falle einer GbR die Nachnamen der Gesellschafter in Verbindung mit dem Zusatz “GbR” zu verwenden. Das erspart Ärger und sichert die eigenen Rechte im Streitfall. Die zusätzliche (!) Aufnahme der “Fantasiebezeichnung” ist hingegen in der Regel (und sofern noch Platz ist) unschädlich.
*) Alle Namen sind rein beispielhaft gewählt. Eventuelle Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen oder Firmen sind nicht beabsichtigt und reiner Zufall.





