Arbeiten für den Staat

von Sara veröffentlicht am 19. November 2010, 12:39 Uhr

Heute arbeiten wir mal wieder ein wenig für unseren Staat. Hintergrund für diese nicht ganz freiwillige Tätigkeit ist die “Heranziehung” zur Erhebung “Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln”, welche uns per Bescheid (inkl. Widerspruchsbelehrung) mitgeteilt wurde.

Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen sind rechtliche Regelungen, wonach Unternehmen verpflichtet, sind, an statistischen Befragungen teilzunehmen. Viel Spaß macht das nicht, zumal der Fragebogen 12 Seiten umfasst, aber was soll’s. Immerhin haben wir dann unsere “staatsbürgerschaftlichen” Pflichten erfüllt ;-) .

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Kommentare & Trackbacks

Jürgen 19. November `10 13:11 Uhr

Tja,leider gibt es bei uns zu viele (unnötige) Bestimmungen. Der Staat sollte mehr an die wesentlichen Dinge denken und daran Arbeiten.

Schick mir paar seietn.ich helfe gerne :-)

Gruss

Jürgen 19. November `10 13:13 Uhr

Ups… meinte natürlich Schick mir paar Seiten.ich helfe gerne

Michael 19. November `10 17:54 Uhr

Hat das mit Vorratsdatenspeicherung zu tun?
Meine ganzen krummen Seiten habe ich bei einem Webhoster auf einer einsamen Insel gehostet ;-)

[...] Nachdem wir erst kürzlich einen Fragebogen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausfüllen mussten, geht es mit der staatlichen Datensammelei nun munter weiter: Erneut werden wir aufgefordert, unserer “Auskunftspflicht gem. § 5 Abs 1 DlStatG in Verbindung mit § 15 BStatG“ zu erfüllen. Dieses Mal geht es nicht um den “Zugang zu Finanzmitteln” sondern um eine “Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich”. [...]