Wikileaks-Mirror: Rechtslage aus Providersicht
Angesichts einer möglichen Veröffentlichung von Kopien der “Wikileaks-Dokumente” durch Kunden haben wir die Rechtslage vorsorglich anwaltlich im Hinblick auf die strafrechtliche Situation in Deutschland prüfen lassen, damit wir oder Kunden nicht unbesehen in ein offenes Messer rennen. Nach einer Vorprüfung hat sich dabei gezeigt, dass eine vertiefende Prüfung unter den Gesichtspunkten des § 95 StGb (“Offenbaren von Staatsgeheimnissen”) und § 97 StGb (“Preisgabe von Staatsgeheimnissen”) erfolgen muss, was auch dementsprechend passiert ist.
Im Ergebnis stellt sich die Rechtslage laut des uns beratenden Juristen kurz zusammengefasst nun folgendermaßen dar:
- Es ist danach zu unterscheiden, ob die von Kunden auf unseren Servern bereitgestellten Dokumente bereits an anderer Stelle veröffentlicht worden sind. Trifft dies zu, liegt bereits kein Staatsgeheimnis mehr vor und somit auch kein Verstoß gegen die o.g. strafrechtlichen Regelungen.
- Sofern jedoch ein Staatsgeheimnis vorliegen sollte (wovon bei den Wikileaks-Dokumenten aufgrund der bisher erfolgten Veröffentlichungen nicht mehr auszugehen ist), würde sich erst einmal die Frage nach der Strafbarkeit derjenigen Person, welche die Unterlagen veröffentlicht, stellen. Dabei sind Veröffentlichungen durch die Presse weitreichend “geschützt”; dass Bundesverfassungsgericht billigt der Pressefreiheit eine herausragende Stellung für Demokratie und Rechtsstaat zu (z.B. “Cicero-Urteil” BVerfGE 117, S. 244, 258 f. und “Spiegel-Urteil” BVerfGE 20, 162 ff.). Ein strafbares Verhalten liegt somit bei Medienangehörigen, die Informationen entgegen nehmen und veröffentlichen, nicht vor. Dies gilt selbstverständlich auch für Internetmedien.
- Da also bereits das unmittelbare Veröffentlichen von Staatsgeheimnissen strafrechtlich in der o.g. Konstellation nicht sanktioniert sondern sogar verfassungsrechtlich als geschützt betrachtet werden kann, ist somit die reine technische Dienstleistung eines Webhosters zwangsläufig ebenfalls als nicht strafbar zu klassifizieren. Wobei – wie gesagt -bereits an anderer Stelle veröffentlichte Informationen schon überhaupt nicht mehr als Staatsgeheimnis zu werten sind und damit selbst die theoretische Möglichkeit der Strafbarkeit mangels Anwendbarkeit der §§ 95, 97 StGb nicht gegeben ist.
Ob unabhängig von der strafrechtlichen Frage ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen veröffentlichende Personen oder – bei Kenntnis – deren Hoster möglich ist, hängt ebenso wie die datenschutzrechtlichen Aspekte stets vom Einzelfall und Inhalt des konkreten Dokumentes ab. Es wäre jedoch durchaus denkbar, dass über diesen Weg versucht werden könnte, Veröffentlichungen zu unterbinden.
Für uns hat sich damit die bisherige Einschätzung und Haltung bestätig, wobei andere Hoster aus unterschiedlichen Gründen zu einer anderen Meinung gelangen können (Beispiele für verschiedene Einschätzungen siehe z.B. hier oder hier). Sofern ein Leser die Sach- und Rechtslage anders beurteilt als wir, freuen wir uns natürlich über entsprechendes Feedback.
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[2010-12-07 07:15 Uhr]
2. Klarstellung: Der Betrieb eines Wikileaks-Mirrors kann mit (u.a. rechtlichen) Risiken verbunden sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Dritten gestattet wird, neue Inhalte selbstständig auf dem Mirror zu veröffentlichen. Es ist daher empfehlenswert, im Fall einer Datenspiegelung selbst die Kontrolle über Art, Umfang und Inhalt der Veröffentlichungen zu behalten. Die oben gemachten Ausführungen basieren zudem nur auf dem bisher allgemein öffentlich bekannten Stand und können nicht automatisch auf andere, zukünftige Veröffentlichungen übertragen werden.
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Veröffentlicht in Allgemein · Schlagworte: Rechtliches, Wikileaks





Anstatt das nun alle selbst einen Wikileaks Mirror auf DF Servern installieren, wie wäre es, wenn DF ein “Spendenkonto” eröffnet, bei dem wir DF Kunden uns an den Kosten für einen WikiLeaks Mirror Hosted by DF beteiligen könnten?
RA Graf: Die rechtliche Überprüfung basierte auf den bereits bekannten Fakten. Derzeit wäre es Kaffeesatzleserei, über zukünftige Veröffentlichungen von Wikileaks und deren rechtliche Einordnung zu spekulieren. Selbstverständlich muss sich aber jeder, der einen Wikileaks-Mirror betreibt, darüber im Klaren sein, dass damit Risiken verbunden sein können. Umso mehr, wenn man Dritten unkontrolliert den Upload neuer Dokumente erlauben sollte (wovon wir eher abraten würden).
RA Graf: Wir haben nun in die beiden Blogartikel noch einen klarstellenden Hinweis aufgenommen.
Ich denke in der momentanen Situation würde es als Unterstützung schon reichen einen Record auf die IP zu setzen und erstmal dafür zur Sorgen, dass die Domain nicht aus dem Internet verschwindet. Ich persönlich habe auch schon ernsthaft überlegt Wikileaks mit Geld zu unterstützen. Diese ganze Vergewaltigungsgeschichte stinkt doch zum Himmel…
Sehr guter Radiokommentar und Erklärung von KenFM zu Wikileaks.
http://www.youtube.com/watch?v=HVJAUECLdo8
[...] Domainfactory geht dabei einen ganz anderen Weg. So hat dieser dem Wikileaksthema mittlerweile zwei Blogposts gespendet und auch Rücksprache mit einem Anwalt gehalten. So kommt der Hoster vorerst [...]
Ich denke auch nicht, dass Wikileaks seine Anhänger ins offene Messer laufen lassen würde. Zum Glück besteht keine Straftat, wenn man einen mirror stellt.
[...] So ist es bei Hetzner nicht statthaft einen Mirror zu betreiben. Der ebenfalls deutsche Provider Domainfactory wiederum hat diesen Sachverhalt extra anwaltlich prüfen lassen und sieht da keine Probleme. [...]
Hi,
ich finde es wichtig, dass Wikileaks weitermachen kann, aber die Unruhe, die einige User im Netz verbreiten, sind nur noch lächerlich. “Ich kündige Paypal” oder “Ich kündige Mastercard” oder auch “Hetzner will ich nicht mehr” – das führt zu nichts und wenn man vorher zufrieden war, wieso sollte man jetzt wechseln, nur weil sich die Unternehmen absichern? Hab dazu bissl was gebloggt: http://redir.ec/WikileaksComment
Gruß
Marc
[...] Interessant ist in diesem Zusammenhang die von einem anderen Provider, der Domain Factory GmbH, eingeholte und veröffentlichte Stellungsnahme. [...]
[...] gute Übersicht mit Stellungnahmen verschiedener Hostinganbieter zu WikiLeaks Mirror! Auch hier und hier gibt es Infos zum Thema. Share and [...]
[...] Webhoster von sog. “Wikileaks-Mirrorseiten” geäußert. Während DomainFactory keine rechtl. Bedenken hat, prüft 1&1 die nationale [...]
Hier könnt Ihr sehen, in welcher “Freiheit” Ihr lebt. Das sind nur ein paar Dokumente, diplomatische Notizen einer kriegs-abhängigen Weltmacht, von der sowieso jeder weiss, wie brutal und gefährlich die vorgeht (“Terrorismus”, Guantanamo, Atombomben, Umweltzerstörung).
Sehr Euch genau an, was da alles passiert – denn das raus könnt Ihr lernen, was geschehen wird, wenn es mal RICHTIGE Probleme gibt!
Hallo,
danke für die Klarstellung
Weiterhin zu bedenken sollte man auch die Strafvorschrift aus dem Urheberrechtsgesetz (§ 106 UrhG). Zumindest einige der veröffentlichen Cables dürften wohl die dafür nötige Schöpfungshöhe erreichen. Ist aber ein Antragsdelikt.
1984 is coming, under thunderous applause!
Neusprech ist auch schon auf dem Weg *breit grinst*
Für alle Unwissenden: http://de.wikipedia.org/wiki/1984_%28Roman%29
[...] Bankkonten habe ich nicht, Paypal kam mir auch noch nie in die Tüte – immerhin meinen Hoster scheine ich vernünftig ausgesucht zu [...]
[...] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/07/kriegsgerat-serverplatz/ http://blog.df.eu/2010/12/06/wikileaks-mirror-rechtslage-aus-providersicht/ [...]
[...] WIKILEAKS & PROVIDER in DE Wikileaks-Mirror: Rechtslage aus Providersicht: [...]
[...] dass er es Kunden überlässt, ob sie Spiegelungen von Wikileaks machen wollen und auch seine Rechtsmeinung dazu online gestellt. (Das bestärkt mich darin beim richtigen Provider zu [...]
Wikileaks, cablegate & shitstorms…
Wikileaks und cablegate sind derzeit in aller Munde. Ich will mich hier gar nicht gross über das eigentlich Thema auslassen, das haben andere bereits an anderer Stelle hinreichend getan. Ich halte es inhaltlich da sehr mit der jüngsten Stellungnahme de…
Demokraten aufgepasst! So wie massiv, wie in Deutschland die bürgerlichen Parteien den Ruf nach mehr Demokratie hintertreiben, so massiv ist das Vorgehen auf internationaler Ebene. Dabei geht es allerdings um Schritte zurück, nämlich um die Einschränkng der Grundrechte wie die Informations- und Pressefreiheit. Wenn wir uns das jetzt gefallen lassen, dann haben wir den Maulkorb auch verdient.
[...] zweimal hinschauen: Einige verbieten das Hosting von WikiLeaks, obwohl nach deutschem Recht nichts dagegen spricht – nachdem beispielsweise der bekannte Hoster Hetzner hier massiver Kritik ausgesetzt war, hat [...]
[...] df.eu – DomainFactory-Blog [...]
Sehr guter Service von DF! Mir ist kein andere Hoster bekannt, der sich so konstruktiv mit der Problematik beschäftigt hat.
Sehr gut!
Hier habe ich noch einen Artikel zu Wikileaks gefunden der zum Thema passt.
vg