von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Ach, eine Bank müsste man sein. Das Leben wäre so einfach. Da könnte man einfach mal eben vergessen, bei Rückbuchungen von Kundenkonten die Bankgebühr zu berechnen. Und diese dann später, ganz ohne Absprache oder nähere Erläuterung, per Lastschrift vom ursprünglichen Einreicher einziehen.

So geschehen bei uns: Eine Bank hat 36 € abgebucht. Absprache, Information und Rechtsgrundlage? Fehlanzeige. Der Verwendungszweck “Nachbelastung Entgelte Rücklastschriften 02.08. bis 22.11.” wird uns schon reichen, so wohl die Annahme.

Hat er aber leider nicht. Daher haben wir der Lastschrift nun widersprochen. Und warten jetzt mal ab, bis die liebe Bank sich meldet. Wenn sie dann je Einzelfall ihren Anspruch aufschlüsselt, werden wir uns mit Sicherheit nicht querstellen. Aber auf die Einstellung “einfach erst mal vom Konto abbuchen, sind doch nur 36 € das wird schon passen” reagieren wir ein klein wenig allergisch.

[Update] Allmählich werden solche Abbuchungen lästig, da sie inzwischen immer wieder vorkommen. Wir haben daher von uns aus die Sparkasse kontaktiert und wegen der unberechtigte Abbuchung gemahnt. Selbstverständlich kostenlos und mit einem vergleichsweise sehr harmlos gehaltenen Text. Sicherlich ist das vielleicht im Ergebnis nicht wirklich hilfreich. Aber es ist unschön, wie sich Banken, die doch gerade als Erste ein korrektes Verhalten in solchen Dingen an den Tag legen sollten, einfach per Lastschrift an fremden Konten bedienen zu versuchen und es sich damit unangemessen leicht machen. Wenn sich niemand dagegen wehrt, wird das auch nicht besser sondern immer nur schlimmer werden. Daher haben wir uns dazu entschlossen, sanft aber bestimmt einen Versuch zu unternehmen, das etwas einzudämmen. Damit schießen wir nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern verlangen einfach nur, dass sich die Banken selbst an das halten, was sie auch von ihren Kunden erwarten. Nämlich nicht einfach wissentlich von fremden Konto Geld einzuziehen, ohne dass eine Lastschriftermächtigung vorliegt. Es liegt nun an der Bank, die Sache einzugestehen und zu einem unkomplizierten Ende zu bringen. Von unserer Seite aus heißt es dann jedenfalls: Schwamm drüber.

von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Wie die DENIC gestern bekannt gegeben hat, werden am 12.01.2011 ab 10:00 Uhr (MEZ) in mehreren Zeitblöcken neue .de-Domains eingeführt, die bisher aufgrund einstweiliger Verfügungen nicht verfügbar waren. Konkret handelt es sich um folgende Internetadressen:

dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de, z.de

Die Vergabe erfolgt direkt durch die DENIC nach dem Motto “First come. First served.” (auf deutsch auch “Windhund-Prinzip” genannt), wobei jedoch ein besonderes Verfahren angewendet wird. So steht für jede der o.g. Domainnamen eine eigene Faxnummer zur Verfügung und Registrierungsversuche sind nur über eben diese Faxnummern, welche am 12.01.2011 jeweils für 30 Minuten geschaltet sein werden, möglich.

Die vollständige Liste sieht dabei wie folgt aus (alle Angaben ohne Gewähr):

Domain | Uhrzeit | Faxnummer
dw.de | 10:00 – 10:30 | +49 69 24248559
e.de | 10:30 – 11:00| +49 69 24248603
f.de | 11:00 – 11:30| +49 69 24248736
g.de | 11:30 – 12:00| +49 69 24005984
hr.de | 12:00 – 12:30| +49 69 24005985
sr.de | 12:30 – 13:00| +49 69 24005986
x.de |13:00 – 13:30| +49 69 24005988
y.de | 13:30 – 14:00| +49 69 24005989
z.de | 14:00 – 14:30 | +49 69 24005990

Registrierungsversuche sind für jede der Domains nur im jeweils genannten Zeitfenster möglich. Dabei ist ausschließlich das von der DENIC unter www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/registrierung-kurzdomains.html bereitgestellte Formular zu verwenden. Auf dieser Webseite finden sich auch weitere Informationen zum Ablauf. Alleine diese sind für Interessenten maßgeblich.

Wer also sein Glück versuchen möchte, kann dies gerne tun. Wobei zu bedenken ist, dass die Erfolgschance sehr gering sein wird und zudem vielleicht bei der DENIC erfolglos gebliebene “Markeninhaber” ihr “Glück” noch einmal beim zukünftigen Domaininhaber versuchen möchten. Die damit verbundenen Risiken und Kosten sollte man also vorsorglich abwägen bzw. sich ggf. rechtlich beraten lassen.

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