Kleiner Erfolg

von Sara veröffentlicht am 17. Dezember 2010, 11:55 Uhr

Im “Kampf gegen die Windmühlen;-) haben wir einen kleinen Erfolg errungen: Heute ging bei uns die Unterlassungsverpflichtungserklärung der betroffenen Bank ein. Darin verpflichtet sie sich dazu,

es bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden und im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe in Höhe von jeweils bis zu 5.100,00 €, zu unterlassen, von Girokonten der Unterlassungsgläubigern Beträge im Lastschrift- oder einem ähnlichen Verfahren abzubuchen, ohne dass uns hierzu die dafür erforderliche Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin vorliegt.

Wobei wir diese Entscheidung auch leicht gemacht haben (angemessene Wortwahl, Erledigung im Haus ohne RA und RA-Kosten, Formulierungen wie “…ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl jedoch rechtsverbindlich…”, keine feste Vertragsstrafe, auflösende Bedingung, usw.). Man muss eben nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn man auf sanfterem und freundlicherem Wege das Ziel genauso erreichen kann. Oder sogar noch besser, weil man nicht durch überzogen scharfe Wortwahl eine “jetzt erst recht nicht”-Reaktion provoziert.

Trackbacklink · RSS-Feed der Artikelkommentare: RSS 2.0
Veröffentlicht in Interna, Juhuu · Schlagworte: , ,

Kommentare & Trackbacks

hab 20. Dezember `10 19:53 Uhr

hallo, gerade beim surfen ist mir dieses FAQ auufgefallen. Kommt mir irgendwie bekannt vor ;-)

http://www.mcac.net/faq/technik/nameserver-dns.html

nur mal wegen windmühlen..