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In der hier erwähnten Angelgenheit haben wir den Verfasser der E-Mail anwaltlich abmahnen lassen (ohne Kostennote) und für den Wiederholungsfall die fristlose Kündigung in Aussicht gestellt. Die Abmahnung wurde per Post und vorab per E-Mail versendet. Auf letzteres ist dann auch zeitnah eine Reaktion in Form einer Entschuldigung für die “Ausgleisungen” erfolgt. Der Vorgang war damit für uns erledigt.
Nun hat uns das Schreiben eines Rechtsanwaltes erreicht. Der Anwalt teilt mit, dass er von unserem Kunden mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt worden sei. Unser Kunde habe die Nachricht mit den beledigenden Inhalten nicht verfasst sondern habe sich im Ausland aufgehalten. Die bei uns hinterlegte E-Mailadresse sei nicht mehr aktuell und würde offensichtlich von einem Dritten genutzt.
Auf den ersten Blick klingt das verwirrend, ist aber bei näherer Betrachtung durchaus denkbar. Immerhin könnte ein Max.Mueller@email.xy seine Adresse aufgegeben haben, ohne bei uns eine neue E-Mailadresse zu hinterlegen. Wenn dann eine namensgleiche Person freudig die ja nun wieder freie E-Mailadresse bei diesem Anbieter registriert haben sollte, würde er weiterhin die Nachrichten und auch ggf. Zahlungserinnerungen von uns erhalten. Und sich vielleicht darüber ärgern, weil er uns nicht kennt und von den E-Mails genervt ist. Dies hätte sich auch sicher schnell klären lassen, wenn die Antwort nicht aus Unflätigkeiten bestanden hätte.
Aber wie auch immer. Der Sachverhalt wurde dem “gegnerischen” Anwalt nochmals mitgeteilt und wir nehmen an, dass unser Kunde nun zeitnah seine E-Mailadresse bei uns aktualisiert. Damit dürfte der Vorgang endgültig erledigt sein. Hoffentlich.




