Hinter diesem Aktenzeichen und der etwas sperrigen Bezeichnung “Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” verbergen sich neue gesetzliche Regelungen für Online-Shops und sonstige eCommerce-Angebote mit Online-Bestellmöglichkeit, die zum 01.08.2012 in Kraft treten.
Für Unternehmen ergeben sich damit deutlich höhere Anforderungen an die Informationspflichten im Rahmen von Online-Bestellungen. So sind auf der letzten zusammenfassenden Seite vor Absenden der Bestellung neben allen Angaben und Informationen zum Preis auch die wesentlichen Merkmale einer Leistung anzugeben. Zentraler Bestandteil der Regelung ist weiterhin, dass die Schaltfläche zur Durchführung der Bestellung gut lesbar ist und ausschließlich mit den Wörtern “zahlungspflichtig bestellen” oder einer anderen, entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet wird.
Mit diesen neuen Regelungen, auch unter dem Begriff “Button-Lösung” bekannt geworden, möchte der Gesetzgeber Verbraucher insbesondere vor den so genannten “Abofallen” besser schützen. Denn durch die neue Kennzeichnungspflicht der Bestellen-Schaltfläche und die deutliche Konkretisierung der Darstellung weiterer relevanter Informationen (Preis, wesentliche Merkmale) droht Anbietern bei einem Verstoß neben dem Risiko von Abmahnungen durch Dritte auch der Entfall einer Zahlungsverpflichtung für Verbraucher. Bei nicht oder nur unzureichender Erfüllung der Pflichten kommt kein Vertrag mit dem Kunden zustande, was letztlich dazu führt, dass für den Verbraucher keine Zahlungspflicht für die entsprechenden Leistungen besteht.
In den vergangenen Wochen haben wir die Bestellprozesse bei domainFACTORY fit gemacht für die neuen gesetzlichen Anforderungen und können glücklicherweise alles rechtzeitig fertigstellen. Während die Änderung der bestellen-Schaltflächen selbst natürlich nur wenige Minuten Aufwand bedeutet hätten, war eine vollständige Umsetzung der Anforderungen nur mit viel Einsatz der beteiligten Kolleginnen und Kollegen zu bewältigen. Ganz besonders trifft dies auf unser Komplettsystem ResellerProfessional zu, mittels welchem Agenturen und Reseller Webhosting-Dienstleistungen im eigenen Namen anbieten können. Durch die integrierte Online-Bestellmöglichkeit müssen sich auch unsere Partner mit diesem Thema auseinandersetzen. Damit sie die neuen Regelungen erfüllen können, haben wir bereits Anfang/Mitte Juli ein umfangreiches Update für die Online-Bestellung zur Verfügung gestellt, welche eine detaillierte und auf den individuellen Bedarf angepasste Konfiguration erlaubt.
Gerechnet von der ersten Identifizierung des Änderungsbedarfs bis zum Abschluss der Umsetzung kann man bei einer Projektdauer von mehr als vier Monaten hin und wieder schon einmal ins Grübeln kommen, “ob es das alles tatsächlich wert ist”. Gerade wenn man wie wir (behaupten wir jedenfalls
) auch ohne gesetzliche Vorgaben darauf achtet, transparante und faire Konditionen zu bieten und versucht, über diese ebenso offen zu informieren. Die aufgewendete Zeit hätten wir für uns persönlich an anderer Stelle besser investiert gesehen und uns lieber noch mehr um die Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen gekümmert. Bleibt also zu hoffen, dass das hehre Ziel erreicht werden kann und die neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich dabei helfen, Verbraucher besser als bisher vor “Abofallen” und ähnlichen Abzockversuchen zu schützen!
Ein netter Dialog aus unserem Kundenservice, der sinngemäß so abgelaufen ist:
Kunde: Ich kann mich nicht mit meinem Domainnamen einloggen, meine Minus-Taste ist kaputt!
Mitarbeiter: Sie haben noch eine zweite Minus-Taste auf Ihrer Tastatur – neben dem Punkt.
Kunde: Nein, das kann nicht gehen – das ist doch ein Bindestrich!
So unterschiedlich können die Blickwinkel sein
. Natürlich helfen wir gerade auch in solchen Fällen freundlich weiter, denn nicht jeder kann in jedem Bereich ein Experte sein und manche Dinge sind eben erst dann selbstverständlich, wenn man sich gut damit auskennt.
[Editiert am 01.08.2012 12:15 Uhr]
Für unserer Hauptmarke “domainFACTORY- Premium Hosting. Premium Service.” und die gesondert angebotenen “JiffyBox Cloudserver On Demand“ stehen Qualität, Service und technische Leistungen gepaart mit fairen Preisen und einer besonders hohen Kundenorientierung an erster Stelle. Bereits seit mehr als zehn Jahren hat sich diese Mischung als beste Grundlage für eine langjährige Zusammenarbeit immer wieder bewährt und wird von unseren Kunden sehr geschätzt.
Nicht jeder Nutzer stellt an seinen Hostprovider jedoch solche Anforderungen. Statt dessen suchen manche Anwender nach noch günstigeren “Preisbrechern” und nehmen dafür auch einen geringeren Leistungsumfang, weniger Serverperformance oder die gesonderte Abrechnung mancher Serviceanfragen in Kauf. Für diese – vergleichsweise zwar kleine aber uns dennoch wichtige – Zielgruppe bieten wir seit vielen Jahren mit unsere Lowcost-Marke “domain*go” eine Alternative an.
Denn unter dem Motto “Hosting zum Pauschalpreis” lassen sich bei domain*go unterschiedliche Pakete mit vielen verschiedenen Inklusiv-Leistungen zum besonders kleinen Preis nutzen. Gerade für Hosting-Einsteiger mit schmalem Geldbeutel oder als “Spielwiese” zum Erfahrung sammeln und testen kann das sehr interessant sein, zumal wenn man bei nicht den Tarif betreffenden Fragen auf die Unterstützung von Freunden, Bekannten und Onlinecommuniys setzt und eben, im Gegensatz zur domainfactory, geringere Erwartungen an die zusätzlichen Leistungen und Services hat.
Nach einer heute umgesetzten Tarifreform konnten wir das domain*go Angebot nun weiter verbessern. So stehen in den neuen “power+” Tarifen z.B.5-25 GB Webspace in Verbindung mit beliebig vielen Datenbanken, Postfächern und vielem mehr für bereits ab 1,99 €*monatlich zur Verfügung; der günstige Account mit eigenem Speicherplatz (relax S+) wird sogar bereits für 0,79 €* monatlich angeboten.
Weitere Details dazu finden Sie auf der domain*go Webseite www.domaingo.de bzw. für Österreich www.domaingo.at sowie nach Klick auf den untigen Weiterlesen-Link. Egal ob bei “domainfactory – Premium Hosting. Premium Service.“, “JiffyBox – Cloudserver On Demand” oder eben “domain*go – Hosting zum Pauschalpreis“: Wir freuen uns über jeden Kunden und laden Sie gerne ein, unsere unterschiedlichen Angebote zu testen. Bei domainfactory natürlich mit unserem Premium-Service wie 0800-Kundenservice, 60 Tage Geld zurück Garantie und vertraglich vereinbartem “Service Level Agreement”.
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Mitarbeiter 1: Manche Leute haben E-Mailadressen…
Mitarbeiter 2: Warum?
Mitarbeiter 1: Das wage ich nicht auszusprechen!
Die internationale Top-Level-Domain .org, kurz für “Organisation”, feiert das Erreichen von mehr als 10 Millionen registrierten Domains. Damit ist .org nach .com und .net die dritte generische Domain-Endung, die aktuell mehr als 10 Millionen registrierte Domains zählt.
.org war ursprünglich als Domain-Endung für Non-Profit-Organisationen vorgesehen, verfügt jedoch über keine diesbezüglichen Registrierungsbeschränkungen und erfreut sich bereits seit langem auch außerhalb des Non-Profit-Bereichs großer Beliebtheit. Übrigens auch in Europa und gerade in Deutschland. Immerhin ca. 5 % aller registrierten .org-Domains weisen einen Domain-Inhaber mit deutschem Sitz aus.
Ab sofort suchen wir eine(n) Mitarbeiter(in) Finanzbuchhaltung für unseren Standort in Ismaning zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Alle Details zu der Vollzeitstelle sind online abrufbar im Stellenportal der Süddeutschen Zeitung sowie – zusammen mit den anderen zu besetzenden Positionen – selbstverständlich auf unserer Homepage.
Wir freuen uns über jede passende Bewerbung. Vielleicht wird so aus einem Kunden oder Mitleser bald ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin.

Die europäische Ausgabe der T3CON ist die weltweit größte Konferenz rund um das OpenSource Content Management System TYPO3. Wie in den vergangenen Jahren unterstützt domainFACTORY auch in 2012 die TYPO3-Community mit einem Sponsoring für die T3CON, wir hatten hier berichtet.
Die T3CON12 findet vom 04.10. bis zum 06.10.2012 statt. In diesem Jahr jedoch nicht in oder um Frankfurt, sondern in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart.
domainFACTORY wird auf der T3CON auch persönlich anzutreffen sein. Wenn Sie auf der T3CON sind sowie Lust und Zeit haben, schauen Sie doch gerne einfach an unserem kleinen Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen und die Kollegen haben sicher das ein oder andere nette Give-Away dabei
Wenn Sie die T3CON gerne besuchen möchten aber noch kein Ticket haben, dann hinterlassen Sie doch einfach einen Kommentar zu diesem Beitrag. Denn wir verlosen zweimal ein Ticket im Wert von je 725,90 € und mit ein wenig Glück dürfen wir Sie auf der T3CON begrüßen!
Das Ticket berechtigt zum Eintritt sowohl am 05.10. als auch am 06.10. inkl. Mittagessen und Getränken sowie für das begleitende Social Event am Freitagabend. An der Verlosung nehmen alle zu diesem Beitrag bis einschließlich Sonntag, den 12.08.2012, abgegeben Kommentare teil (ausgenommen MitarbeiterInnen und Angehörige der domainfactory GmbH). Die Auslosung erfolgt mittels des Zufallsgenerators auf random.org unter allen rechtzeitig abgegebenen Kommentaren.
Viel Glück allen Teilnehmern an der Verlosung und bereits jetzt allen Konferenz-Teilnehmern viel Spaß und Erfolg
von
Dietmar Leher
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Allgemein
Nach einer Auswertung von ZDNet und Incapsula aus März diesen Jahres wird der angefallene Traffic auf einer Webseite fast zur Hälfte nicht durch echte Besucher bzw. Kunden verursacht. Im Schnitt ist somit nur jeder Zweite Aufruf wirklich ein Mensch, der die Webseite auch tatsächlich besucht.
Ein Fünftel aller Aufrufe erfolgt dabei bereits durch verschiedenste Suchmaschinen und deren Bots. Das klingt erstmal nach viel, aber welcher Shop- oder Blogbetreiber möchte denn wirklich aus den Suchindexen wie etwa von Google fallen?
Auffallend bei den Ergebnissen ist der Hohe Anteil von etwa 31% aller Aufrufe, die bereits mit einem “bösen” Hintergund erfolgen, sei es durch das vergleichsweise noch harmloses Spammen in Kommentare oder Bewertungen; über das dem Kopieren fremder Inhalte und Einbau in die eigene Webseite (sog. Scraper Sites) oder dem realen Angriff durch einen Hackversuch.

Lizenz CC BY-ND 3.0 http://de.statista.com/
Dank der Traffic-Flatrate in nahezu allen unseren aktuellen Webhosting-Tarifen ist die Tatsache eines hohen Traffics für unsere Kunden zu vernachlässigen. Da ein deutlicher Anstieg des Traffics aber fast immer auch mit mehr Last auf den Servern einhergeht, wird es auch in Zukunft immer wieder Fälle geben, in denen der Tarif aufgestockt werden muss, obwohl es real kaum einen echten Besucher-/Kundenzuwachs gegegeben hat.
Ebenso müssen wir als Anbieter natürlich regelmäßig prüfen, ob unsere eingekauften Bandbreiten noch ausreichen und genügend Spielraum nach oben besteht. Für die jeweiligen Netz-Carrier ist der generelle Anstieg des Traffics auch durch die Zunahme der Zugriffe von Smartphones, Tablets und dem Streaming von Filmen ebenfalls eine Herausforderung und der Ausbau der Leitungen und Verbindungen permanent erforderlich und ein hoher Kostenfaktor.
Die Infografik wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Statista (14.03.2012, Lizenz CC BY-ND 3.0).
Inzwischen liegt uns die Auskunft des “Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung” zur erneuten Befragung unseres Unternehmens im Rahmen der “Konjunkturstatistischen Erhebung im Dienstleistungsbereich ” vor. Wie berichtet haben wir bereits vor Kurzem entsprechende Fragen beantwortet, was mit nicht gerade wenig Arbeit verbunden gewesen ist. Nachdem wir erneut befragt werden, wollten wir einmal die Rechtsgrundlage klären und erfahren, ob die Teilnahme nicht vielleicht freiwillig ist.
Leider (zumindest aus unserer Sicht, der Standpunkt der Behörde ist ja letztendlich auch nachvollziehbar) haben wir jedoch keine Wahl. Denn im Rahmen der Erhebung würden der uns erteilten Auskunft zur Folge regelmäßig Freiberufler und Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten (haben wir nicht) oder einem Umsatz von mindestens 15 Mio. € (haben wir) befragt werden. Maßgeblich hierfür sei die zum Ende eines jeden Berichtsjahres erfolgende Auswahl auf Basis der im “Statistikregister” gespeicherten Daten.
Die Auskunftspflicht ergäbe sich aus “Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 und § 15 BstatG” (Hilfe!). Demnach seien “die Einheiten” dazu verpflichtet, “wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftspflicht”, so das Amt weiter, hätten “nach § 15 Absatz 6 BstatG keine aufschiebende Wirkung”.
Nun denn: Die Fragebögen werden uns also erhalten bleiben und wir wohl oder übel unsere Pflicht ordnungsgemäß erfüllen. Was sein muss, muss sein
.
Ein Kunde beschwert sich über die Rechnung für fünf von ihm bei uns registrierte Domainnamen: Man habe ihm zugesagt, dass erst dann Kosten anfallen wenn die Domainnamen auch tatsächlich aktiv genutzt werden. Die Rechnung mögen wir daher stornieren.
Natürlich gehen wir dem Vorgang nach (auch wenn ich mich dafür verbürgen kann, dass so etwas kein Mitarbeiter einem Kunden sagen würde). Aber bevor wir an Böswilligkeit glauben, nehmen wir zuerst lieber ein Missverständnis an
. Denn grundsätzlich gilt (und ist auch aus den Vertragsunterlagen und beim Bestellvorgang ersichtlich): Die Kosten für Domainnamen fallen natürlich ab dem Zeitpunkt der Registrierung an. Und nicht, wenn ein Kunde sie (vielleicht) mal irgendwann aktiv nutzt. Zumal auch wir die entsprechenden Gebühren von Anfang an an die Registrierungsstellen entrichten müssen.