von Dietmar Leher Veröffentlicht in Allgemein

Nach einer Auswertung von ZDNet und Incapsula aus März diesen Jahres wird der angefallene Traffic auf einer Webseite fast zur Hälfte nicht durch echte Besucher bzw. Kunden verursacht. Im Schnitt ist somit nur jeder Zweite Aufruf wirklich ein Mensch, der die Webseite auch tatsächlich besucht.

Ein Fünftel aller Aufrufe erfolgt dabei bereits durch verschiedenste Suchmaschinen und deren Bots. Das klingt erstmal nach viel, aber welcher Shop- oder Blogbetreiber möchte denn wirklich aus den Suchindexen wie etwa von Google fallen?

Auffallend bei den Ergebnissen ist der Hohe Anteil von etwa 31% aller Aufrufe, die bereits mit einem “bösen” Hintergund erfolgen, sei es durch das vergleichsweise noch harmloses Spammen in Kommentare oder Bewertungen; über das dem Kopieren fremder Inhalte und Einbau in die eigene Webseite (sog. Scraper Sites) oder dem realen Angriff durch einen Hackversuch.

Infografik Traffic CC BY-ND 3.0

Lizenz CC BY-ND 3.0 http://de.statista.com/

Dank der Traffic-Flatrate in nahezu allen unseren aktuellen Webhosting-Tarifen ist die Tatsache eines hohen Traffics für unsere Kunden zu vernachlässigen. Da ein deutlicher Anstieg des Traffics aber fast immer auch mit mehr Last auf den Servern einhergeht, wird es auch in Zukunft immer wieder Fälle geben, in denen der Tarif aufgestockt werden muss, obwohl es real kaum einen echten Besucher-/Kundenzuwachs gegegeben hat.

Ebenso müssen wir als Anbieter natürlich regelmäßig prüfen, ob unsere eingekauften Bandbreiten noch ausreichen und genügend Spielraum nach oben besteht. Für die jeweiligen Netz-Carrier ist der generelle Anstieg des Traffics auch durch die Zunahme der Zugriffe von Smartphones, Tablets und dem Streaming von Filmen ebenfalls eine Herausforderung und der Ausbau der Leitungen und Verbindungen permanent erforderlich und ein hoher Kostenfaktor.

Die Infografik wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Statista (14.03.2012, Lizenz CC BY-ND 3.0).

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von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Interna

Inzwischen liegt uns die Auskunft des “Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung” zur erneuten Befragung unseres Unternehmens im Rahmen der “Konjunkturstatistischen Erhebung im Dienstleistungsbereich ” vor. Wie berichtet haben wir bereits vor Kurzem entsprechende Fragen beantwortet, was mit nicht gerade wenig Arbeit verbunden gewesen ist. Nachdem wir erneut befragt werden, wollten wir einmal die Rechtsgrundlage klären und erfahren, ob die Teilnahme nicht vielleicht freiwillig ist.

Leider (zumindest aus unserer Sicht, der Standpunkt der Behörde ist ja letztendlich auch nachvollziehbar) haben wir jedoch keine Wahl. Denn im Rahmen der Erhebung würden der uns erteilten Auskunft zur Folge regelmäßig Freiberufler und Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten (haben wir nicht) oder einem Umsatz von mindestens 15 Mio. € (haben wir) befragt werden. Maßgeblich hierfür sei die zum Ende eines jeden Berichtsjahres erfolgende Auswahl auf Basis der im “Statistikregister” gespeicherten Daten.

Die Auskunftspflicht ergäbe sich aus “Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 und § 15 BstatG” (Hilfe!). Demnach seien “die Einheiten”  dazu verpflichtet, “wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftspflicht”, so das Amt weiter, hätten “nach § 15 Absatz 6 BstatG keine aufschiebende Wirkung”.

Nun denn: Die Fragebögen werden uns also erhalten bleiben und wir wohl oder übel unsere Pflicht ordnungsgemäß erfüllen. Was sein muss, muss sein :-) .

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