Keine Wahl
Inzwischen liegt uns die Auskunft des “Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung” zur erneuten Befragung unseres Unternehmens im Rahmen der “Konjunkturstatistischen Erhebung im Dienstleistungsbereich ” vor. Wie berichtet haben wir bereits vor Kurzem entsprechende Fragen beantwortet, was mit nicht gerade wenig Arbeit verbunden gewesen ist. Nachdem wir erneut befragt werden, wollten wir einmal die Rechtsgrundlage klären und erfahren, ob die Teilnahme nicht vielleicht freiwillig ist.
Leider (zumindest aus unserer Sicht, der Standpunkt der Behörde ist ja letztendlich auch nachvollziehbar) haben wir jedoch keine Wahl. Denn im Rahmen der Erhebung würden der uns erteilten Auskunft zur Folge regelmäßig Freiberufler und Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten (haben wir nicht) oder einem Umsatz von mindestens 15 Mio. € (haben wir) befragt werden. Maßgeblich hierfür sei die zum Ende eines jeden Berichtsjahres erfolgende Auswahl auf Basis der im “Statistikregister” gespeicherten Daten.
Die Auskunftspflicht ergäbe sich aus “Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 und § 15 BstatG” (Hilfe!). Demnach seien “die Einheiten” dazu verpflichtet, “wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftspflicht”, so das Amt weiter, hätten “nach § 15 Absatz 6 BstatG keine aufschiebende Wirkung”.
Nun denn: Die Fragebögen werden uns also erhalten bleiben und wir wohl oder übel unsere Pflicht ordnungsgemäß erfüllen. Was sein muss, muss sein
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Veröffentlicht in Allgemein, Interna · Schlagworte: Rechtliches





Wir sind die Borg, ihr EINHEITEN habt zu gehorchen
Ehrlich gesagt hört sich dieser Bürokratismus schwachsinnig an. Ich persönlich -natürlich nicht ihr- würde mir erlauben mit einem ebenso schwachsinnigen Brief mit vielen bunten Paragraphen zu antworten.
Nach den Paragraphen Hinz und Kunz sehen wir uns als Dingsunternehmen gezwungen förmlichen Widerspruch einzulegen. Nach Paragraph Otto ist der Staat und das Amt nur dann zur Abfrage berechtigt wenn Hühner fliegen können, blabla, rabarber, rabarber…..
Bürokratie auf Basis einer EU-Verordnung UND deutschem Bundesrecht – viel schlimmer kann es nicht kommen. Das ist wie ein Zombie-Cyborg-Mutant.
Ja und wann soll gearbeitet werden?
Oder einfach den Umsatz senken … nee, auch blöd.