von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Ein neuer Kunde will Unmengen an Domainnamen bestellen. Natürlich schlagen unsere Systeme an und der Leiter unserer Vertragsbearbeitung sowie unsere Buchhaltung schalten sich ein. Immerhin räumen wir jedem Neukunden nur ein begrenztes anfängliches “Echtzeit-Bestelllimit” ein, um uns vor immer wieder auftretenden Betrugsversuchen zu schützen bzw. den Schaden zu begrenzen.

Im vorliegenden Fall wurde persönlicher Kontakt mit dem Kunden aufgenommen und auch eine Ausweiskopie vorgelegt. Wir haben dann, auch im Interesse einer reibungslosen Domainregistrierung, die Bestellungen freigegeben. Was ein böser Fehler gewesen ist. Denn heute  kamen schon die ersten Rücklastschriften in Höhe von insgesamt rund 5.000 Euro.

Glück im Unglück, dass wir einen weiteren, gesondert vom Kunden eröffneten Account noch nicht freigeschaltet hatten und nun natürlich auch nicht freischalten werden. Dadurch erhöht sich der Schaden zumindest nicht weiter. Enorm ärgerlich ist das dennoch, da wir natürlich die Domaingebühren für ein Jahr im Voraus an die jeweilige Vergabestelle zu entrichten haben und unklar ist, ob und in welcher Höhe sich nun die Forderung beim Kunden geltend machen lassen wird.

Vielleicht ist ja alles ein ganz dummes Missverständnis oder die Verkettung ungünstiger Umstände. Basierend auf früheren Erfahrungen dieser Art und unserem Bauchgefühl erwarte ich jedoch nichts Gutes. :-(