Heute in der Post: Ein an uns adressierter, gelber Schuhkarton von einer weiblichen Absenderin; notdürftig verschlossen mit Paketband. Darin enthalten (bewusst sehr kleine Fotos):
Ein laut Anschreiben nicht funktionsfähiger (und somit gebrauchter) Gegenstand (“Spielzeug”) zur Nutzung durch Erwachsene zu Dingen, die hinter verschlossenen Türen bleiben sollten.
Damit dürfte die Sendung so ziemlich das ekelhafteste sein, das jemals bei uns in der Post gewesen ist.
Weshalb die Dame den nicht funktionsfähigen Artikel uns gesendet hat und nicht dem Verkäufer, ist natürlich völlig unerklärlich. Wir müssen jetzt erst mal sehen, wie wir damit verfahren. An sich wäre das ja etwas für den Sondermüll…
[Update] Wir haben die Absenderin nun telefonisch kontaktiert. Von Verlegenheit oder Bewusstsein für den – für uns sehr unappetitlichen – Fehler keine Spur. Vielmehr könne sie ja gar nichts dafür. Immerhin habe ihre Tochter das Paket adressiert. Kann ja mal passieren. :-(
So schnell kann es gehen: Bei derzeit durchgeführten städtischen Bauarbeiten wurde die Hauszuführung unserer Glasfaserleitung unterbrochen. Besser gesagt: Komplett gekappt.
Dadurch waren wir am vergangenen Donnerstag in unseren Büroräumen für einen sehr kurzen Zeitraum ohne Internet, da erst die für solche Fälle bestehende Ersatzverbindung (DSL) hergestellt werden musste. Aus Kundensicht war dies nicht mit nennenswerten Einschränkungen verbunden. Nur unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mussten mit der verfügbaren Bandbreite etwas schonender umgehen als gewohnt. Ein zwar etwas lästiger aber durchaus erträglicher Zustand.
Ein großes Lob verdient an dieser Stelle M-Net, die innerhalb weniger Stunden die Zuführung neu gezogen und verschweißt (“gespliced”) haben. So konnten wir bereits gegen 16 Uhr wieder auf unsere reguläre Büro-Internetanbindung zurück schwenken und mit der gewohnten Geschwindigkeit arbeiten.
Auf die – selbstverständlich redundante – Anbindung unseres räumlich getrennten Rechenzentrum hatte der Schaden bei dem von uns genutzten Bürogebäude keinen Einfluss.
Hier noch zwei Fotos der beschädigten und wieder reparierten Anbindung:
Ein neuer Kunde will Unmengen an Domainnamen bestellen. Natürlich schlagen unsere Systeme an und der Leiter unserer Vertragsbearbeitung sowie unsere Buchhaltung schalten sich ein. Immerhin räumen wir jedem Neukunden nur ein begrenztes anfängliches “Echtzeit-Bestelllimit” ein, um uns vor immer wieder auftretenden Betrugsversuchen zu schützen bzw. den Schaden zu begrenzen.
Im vorliegenden Fall wurde persönlicher Kontakt mit dem Kunden aufgenommen und auch eine Ausweiskopie vorgelegt. Wir haben dann, auch im Interesse einer reibungslosen Domainregistrierung, die Bestellungen freigegeben. Was ein böser Fehler gewesen ist. Denn heute kamen schon die ersten Rücklastschriften in Höhe von insgesamt rund 5.000 Euro.
Glück im Unglück, dass wir einen weiteren, gesondert vom Kunden eröffneten Account noch nicht freigeschaltet hatten und nun natürlich auch nicht freischalten werden. Dadurch erhöht sich der Schaden zumindest nicht weiter. Enorm ärgerlich ist das dennoch, da wir natürlich die Domaingebühren für ein Jahr im Voraus an die jeweilige Vergabestelle zu entrichten haben und unklar ist, ob und in welcher Höhe sich nun die Forderung beim Kunden geltend machen lassen wird.
Vielleicht ist ja alles ein ganz dummes Missverständnis oder die Verkettung ungünstiger Umstände. Basierend auf früheren Erfahrungen dieser Art und unserem Bauchgefühl erwarte ich jedoch nichts Gutes.
Schuldner sind selten um eine Ausrede verlegen und wenn man dabei auch gleich noch dem Gläubiger die Verantwortung zuschieben kann, ist das natürlich eine besonders bequeme Angelegenheit. So oder ähnlich muss auch ein ehemaliger Kunde gedacht haben, der sich über die Kündigung des Vertrages bei uns beschwert hat.
Denn natürlich konnte er aufgrund eines Kontowechsels überhaupt nichts für die Rücklastschriften. Und die E-Mailmahnungen haben ihn auch nicht erreicht, da der Absender aufgrund der vielen, vielen Werbemails von uns als Spam klassifiziert und die Mahnmails daher gelöscht worden sind. Überhaupt: eine Zahlungserinnerung per Post wäre doch wohl das Mindeste gewesen.
Vielleicht kann man drei Newsletter im Jahr 2010 und fünf solcher Infomails im Jahr 2011 als viel bezeichnen (oder auch nicht). Selbst das ändert jedoch nichts daran, dass die Kundeninformationen eine ganz andere Absenderadresse nutzen als die Zahlungserinnerungen und das Argument “Newsletter als Spam eingestuft daher Zahlungserinnerung nicht erhalten” ins Leere geht. Spätestens durch den Postversand der Zahlungserinnerung verliert die Behauptung aber auch noch die letzte Wirkung. Aber darauf kommt es ja auch gar nicht an: Hauptsache, die anderen sind Schuld.
PS: Bezahlt sind die offenen Posten noch immer nicht…
Derzeit läuft ein Phishingversuch der darauf abzielt, Logindaten für das Kundenmenü von domainfactory-Kunden zu erhalten. Hierzu versenden die Angreifer eine E-Mail, die angeblich von uns stammen soll und den Kunden zum Login in sein Kundenmenü auffordert. Der zugehörige Link führt jedoch natürlich nicht zu der echten Kundenmenü-Loginseite sondern zu einer gefälschten Webseite, auf der die von unbedarften Anwender angegebenen Zugangsdaten abgefangen werden sollen.
Siehe dazu auch:
Um unsere Kunden zu warnen, haben wir auf der Startseite www.df.eu bereits ein Informationsfenster eingebaut, welches den regulären Seiteninhalt überlagert und haben auch unsere Statusseite entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus versenden wir zur Stunde bereits eine Infomail an alle Kunden.
Hier der Inhalt unserer Rundmail:
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,
derzeit werden im Namen von domainFACTORY E-Mails versendet mit der Aufforderung, die Zugangsdaten zu Ihrem Kundenmenü zu ändern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen so genannten Phishing- Versuch handelt, mit welchen von unberechtigten Dritten versucht wird, Ihre Zugangsdaten zu erhalten!
ACHTUNG – WICHTIG: Klicken Sie bitte nicht auf den in der E-Mail enthaltenen Link und geben Sie dort nicht Ihre Zugangsdaten ein!
Diese Aufforderung wird von unberechtigten Dritten versendet und versucht lediglich den Eindruck zu erwecken, von domainFACTORY versendet worden zu sein. Ein Beispiel für den Wortlaut dieser Nachricht finden Sie ganz unten in dieser E-Mail.
Sofern Sie eine solche E-Mail erhalten haben sollten und Ihre Zugangsdaten aufgrund dieser Nachricht geändert haben, loggen Sie sich bitte umgehend in Ihr richtiges Kundenmenü bei domainFACTORY ein und ändern dort Ihr Passwort, um Ihren Account vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Sie erhalten mit dieser E-Mail bewusst keinen Link zum Kundenmenü-Login, vielmehr bitten wir Sie, die Ihnen bereits bekannte Adresse zu nutzen oder bei Bedarf einfach unsere Webseite zu besuchen und von dort auf die Anmeldeseite des Kundenmenüs weiterzugehen.
Diese Phishing-Nachrichten werden von den Urhebern derzeit übrigens ziellos an viele E-Mail-Adressen versendet, in vielen uns bekannten Fällen haben auch Adressaten diese Nachricht erhalten, die nicht bei domainFACTORY Kunde sind. Es hat somit kein unberechtigter Zugriff auf Ihre bei uns hinterlegten persönlichen Daten stattgefunden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
…
Beispiel-Wortlaut der Phishing-Nachricht:
—————————————-
Achtung Domain Factory-Kunde,
Es ist eine ungewöhnliche Tätigkeit in Ihrem df.eu Package und es beeinfluss unsere Server. Wir sind das Senden dieser E-Mail an Sie Um Sie über Reinigung Ihres Kontos,
Es wird empfohlen, den Login-Button klicken, um Ihr Konto reinigen oder Ihr Konto wird Gesperrt Vorübergehend.
—————————————-
Grundsätzlich ist es ratsam, selbst bei glaubhaften E-Mails die zu einer Aktualisierung, einem Login oder einer sonstigen Option auffordern, die zugehörige und selbst bekannte Adresse händisch in den Browser einzugeben. Keinesfalls sollte jedenfalls auf irgendwelche Links in solchen Nachrichten geklickt werden. Und im Zweifelsfall ist ein Anruf beim Kundenservice unter Nutzung der gewohnten Rufnummer ratsam, um die Echtheit der Mitteilung zu verifizieren.
Abschließend möchten wir, wie bereits im obigen Newsletter bereits erwähnt, nochmals darauf hinweisen, dass die Phishingnachrichten derzeit anscheinend wahllos verteilt werden und z.B. auch an Personen gesendet werden, die überhaupt kein Kunde bei uns sind. Grundsätzlich ist es jedoch auch denkbar, dass ein Angreifer z.B. gezielt und automatisiert Webseiten nach E-Mailadressen “abgrast” und danach versucht, die zugehörigen Domainnamen einem Provider zuzuordnen, um die Phishingmails entsprechend “personalisieren” zu können. Darüber hinaus gibt es teilweise auch in öffentlichen Whoisdatenbanken frei einsehbare Informationen, die für solche individuell angepassten Nachrichten verwendet werden könnten. Es ist daher wichtig, auch bei glaubwürdig erscheinenden E-Mails nicht “blind” auf die Richtigkeit des Inhalts zu vertrauen.
Übrigens: Browser wie Googles Chrome erkennen die Seite in der Phishingnachricht beworbene Seite bereits als unseriös und blenden eine Warnmeldung an.
[Nachtrag 16:15 Uhr] Da die Betrugsseite Inhalte von unserer Domain einblendet, haben wir bereits gegen 15:20 Uhr den abgerufenen JavaScript Code so geändert, dass bei Aufruf der Phishingseite mit aktiviertem JavaScript nur noch eine “Achtung: Betrugsseite!”-Warnung erscheint. Dies nur noch der Vollständigkeit halber als Hinweis an dieser Stelle. Achtung: Darauf verlassen sollte man sich natürlich nicht, immerhin können die Täter die von uns ergriffene Maßnahme leicht umgehen oder auch einfach eine andere Internetadresse in die Phishingmails einbauen.
Herr Dreist hat eine GmbH gegründet, deren Geschäftsführer und einziger Beschäftigter er ist. Dieser GmbH geht es nicht gut und die Zahlungsunfähigkeit ist absehbar. Was also macht Herr Dreist? Er geht nicht etwa zum Insolvenzverwalter um zu retten, was zu retten ist oder wenigstens die ordentliche Abwicklung zu ermöglichen. Sondern erklärt sich vorher noch selbst fluchs zum Einzelunternehmer und versucht, alle Vermögenswerte einschließlich Domainnamen und Inhalten von der kurz vor dem Abrund stehenden GmbH abzuziehen, damit noch vorhandenes Vermögen möglichst nicht als Teil der Insolvenzmasse untergehen. Das ist zwar strafbar, aber Herr Dreist nimmt das eben nicht so genau.
Also wird auch gleich beim Provider der GmbH ein neuer Vertrag von Herrn Dreist persönlich abgeschlossen und die Übertragung der Domainnamen der GmbH auf Herrn Dreist beantragt. Damit könnte er das bisherige Geschäft ungetrübt von den Problemen seiner Gesellschaft fortführen und die Gläubiger (zu denen auch der Provider gehört) würden in die Röhre schauen.
Dumm nur, wenn der besagte Provider auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird und sich querstellt. Denn auch wenn die juristische Person der GmbH auf der einen Seite und die natürliche Person auf der anderen Seite keineswegs rechtlich identisch sind, müssen wir uns nicht künstlich “dumm und blind” stellen, wenn wir unlautere Absichten bemerken. Zumal uns als Vertragspartner der bestehenden GmbH auch daran gelegen ist, dass nicht mit unserer Hilfe von dort Vermögenswerte (zu denen Domainnamen zählen, zumal wenn darüber Kunden akquiriert werden) zum Schaden der Gesellschaft verschoben werden.
Zumal, am Rande bemerkt, ja auch noch die bereits oben erwähnten offene Posten bei uns bestehen und wir in solchen Fällen Abtretungen und Vertragsübernahmen außer im besonderen Einzelfall ablehnen. Denn leider mussten wir feststellen, dass nach einem solchen Schritt die Bereitschaft zum Ausgleich der offenen Posten meistens gegen Null sinkt.
Es kann jedenfalls kaum verwundern, dass Herr Dreist die Entscheidung seines Providers keineswegs verstehen möchte sondern sich empört darüber zeigt, dass seinem Wunsch nicht entsprochen wird. Denn er als Einzelunternehmen und die GmbH hätten ja gar nichts miteinander zu tun… Wir reagieren jedenfalls allergisch auf solche Versuche und behalten uns vor, den Sachverhalt in sehr eindeutigen Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Insolvenzverwalter zur Prüfung vorzulegen. Denn bei allem Verständnis für die unangenehme Situation bei einer Zahlungsunfähigkeit ist es eben völlig inakzeptabel, wenn “noch mal eben schnell” Vermögenswerte verschoben und damit die von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Firma weiter geschwächt und letzten Endes deren Gläubiger vorsätzlich geschädigt werden.
Siehe hierzu auch: “Wenn die Domain schnell noch vor der Insolvenz aus dem Unternehmensvermögen herausgelöst wird”
Kulanz ist für uns etwas schönes und wichtiges, weshalb wir sie gerne praktizieren und uns dabei mitunter weit aus dem Fenster lehnen, um mehr als nur einmal beide Augen zuzudrücken. Manchmal meinen Kunden jedoch, dieses entgegenkommende Verhalten ausnutzen und uns für dumm verkaufen zu müssen. Und wundern sich dann, wenn sie irgendwann mit dem Kopf gegen eine (sanft gepolsterte
) Wand rennen.
So auch in einem aktuellen Fall, bei dem sich ein Kunde beschwert hat. Er hätte nach einer Rücklastschrift sozusagen in gutem Glauben erwartet, dass wir den offenen Betrag erneut abbuchen und sei nun gesperrt worden. Trotz seiner sofortigen Reaktion in Form einer Überweisung stelle sich unser Kundenservice auf stur und verweigere die Freischaltung des Accounts vor Eingang des Geldes bei uns.
Das liest sich natürlich erst einmal dramatisch und hat intern mehrere Alarmglocken läuten lassen. Immerhin nehmen wir nicht von Haus aus an, dass uns Kunden Unsinn erzählen sondern unterstellen erst einmal, dass die uns gegenüber gemachten Angaben (ungefähr) stimmen und wirklich etwas ganz schrecklich schief gelaufen sein könnte.
Ist es aber nicht.
Denn die Tatsachen unterscheiden sich ganz deutlich von dem, was in der rührselig geschriebenen E-Mail vorgetragen worden ist:
- Der Kunde hatte in den vergangenen Monaten bereits ungezählte offene Posten, die er wiederholt so lange nicht bezahlt hat, dass es zu einer Accountsperrung gekommen ist.
- In mehreren Fällen wurde dem Kunden die Sperrung aus Kulanz auf seine Bitte hin bereits vor Geldeingang aufgehoben.
- Bei allen früheren Außenständen war bereits jeweils der Ausgleich per Überweisung erforderlich, worauf wir ja auch in allen Zahlungserinnerungen sehr eindeutig hinweisen.
- Im aktuellen Fall bestehen die offenen Posten seit mehr als 6 Wochen und wurden wöchentlich angemahnt.
- In all diesen Zahlungserinnerungen wurde erneut – wie auch bei den früheren Außenständen – darauf hingewiesen, dass eine Überweisung des offenen Betrages erforderlich ist.
- Erst die erneute Accountsperrung hat nun zu einer in Aussicht gestellten Zahlung geführt – und zum ersten Mal wurde dieses Mal diese Aussicht nicht schon wieder in Form einer Vorab-Entsperrung honoriert, sondern darauf hingewiesen, dass die Entsperrung nach Eingang des Geldes erfolgt. Immerhin warten wir schon wieder einmal seit über 6 Wochen auf unser Geld und irgendwann kommt dann eben auch bei uns der Punkt, an dem unser Entgegenkommen an eine Grenze stößt.
Das der Kunde jetzt die Kündigung in Aussicht gestellt hat, weil wir ihn dieses Mal (nachdem wir wie gesagt seit Wochen und zum x-ten Mal auf seine Zahlung warten) nicht sofort wieder freigeschaltet haben und uns in seinen Augen wie eine “Behörde” verhalten, kommt vor diesem Hintergrund nicht ganz so bedrohlich an, wie es vielleicht gemeint gewesen sein mag. Zumal der Schuldner auch noch in Aussicht gestellt hat, das Thema “öffentlich” zu diskutieren; eine objektive Tatsachendarstellung ist bei der bisher an den Tag gelegten Uneinsichtigkeit wohl nicht zu erwarten. In solchen Fällen ist es manchmal wirklich besser, getrennter Wege zu gehen. Schon schade
.
PS: Warum ziehen wir nicht einfach zurückgegebene Lastschriften erneut ein? Nun, erstens ist dies aufgrund der von uns mit der Bank getroffenen Vereinbarung nicht zulässig. Und zweitens würde es in den meisten Fällen wohl einfach zu einer zweiten Rücklastschrift führen, weil das Konto noch nicht wieder gedeckt ist.
Die GEMA möchte Geld. Zwei Mal 385 € hat sie daher von unserem Girokonto abgebucht, insgesamt also [Edit: 770 €]. Für das bisschen Warteschleifenmusik bei uns wäre das ein ordentlicher Preis, immerhin fallen offiziell vergleichsweise günstige 139,70 € pro Jahr an. Und die waren aktuell noch nicht mal fällig. Nach längeren Telefonaten wurde uns dann mitgeteilt, dass unsere Kontodaten von einem Webradio mit dem Namen “Fresh-FM” gegenüber der GEMA für den Einzug fälliger Beträge angegeben worden sei.
Gut, dass es die praktische Suchfunktion auf der GEMA Homepage gibt. Damit konnten wir sehr schnell eingrenzen, dass überhaupt nur ein GEMA-lizenziertes Webradio mit dem oben genannten Namen existiert. Die zugehörige und nur über einen Subdomaindienst (co.de) erreichbar Internetseite (http://www.fresh-fm.co.de) macht leider keinen wirklich vertrauenserweckenden Eindruck. Immerhin gibt es ein Impressum, weshalb wir uns nun mal direkt mit dem dort genannten Verantwortlichen in Verbindung setzen werden. Vielleicht gibt es ja noch eine andere Erklärung, welche die naheliegende Vermutung einer missbräuchlichen Kontodatennutzung ausräumt. Wir sind jedenfalls gespannt. Und werden “Fresh-FM” darum bitten, die fälligen Gebühren doch bitte selbst zu bezahlen. Eine Rückgabe der bei uns erfolgten Lastschriften ist jedenfalls bereits erfolgt.
Sinnentleerter Chatdialog eines Besuchers unserer Webseite www.df.eu (“nachgeschrieben”):
Wie kann ich Ihnen helfen?
Guten Tag. Ich habe ein Problem.
Ok, was kann ich für Sie tun?
Kennen sie sich mit IKEA aus?
Was meinen Sie?
Nun ja, kennen sie sich generell damit aus?
Wir sind eine Hostingfirma. Haben Sie diesbezüglich Fragen?
Oh, Entschuldigung. Ich habe eine andere Frage. Kennen Sie sich mit etwas Anderem aus?
Nun, welche Frage haben Sie denn?
Haben Sie einen Freund, Sie dumme Kuh?
Entschuldigung! Manchmal raste ich aus.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag…
Öhm…
Vielleicht lag es ja an der Ferienzeit… (der Chat stammt aus Mitte August)
Vor inzwischen über einem Jahr wurden wir auf einen Anbieter aufmerksam, der angeblich in Zusammenarbeit mit uns einen Gutschein für Neubestellungen anbietet. Eine solche Zusammenarbeit gab und gibt es jedoch nicht. Wir haben die Firma, welche gleichzeitig auch Kunde bei uns ist, daraufhin kontaktiert. Als Ergebnis wurde uns zugesagt, dass die Seite wieder entfernt wird, was (laut damaliger Notizen) auch passiert ist. Die Seite sei sowieso nur ein Test gewesen um zu sehen, ob das denn für Kunden interessant sei.
Aber wie auch immer: Aktuell wurden wir von einem Neukunden kontaktiert, der sich darüber beschwert, keine 48 € Nachlass bzw. Gutschrift erhalten zu haben. Immerhin sei er doch über den Anbieter *** zu uns gekommen, der ihm 48 € Rabatt versprochen habe. Sicherlich wird es keinen Leser überraschen, dass es sich *schon wieder* um die gleiche Firma handelt, wie Anfang 2010. Diese hat einfach die bereits damals durch uns bemängelte Webseite wieder online gestellt, ohne dass es dazu eine wir auch immer geartete Vereinbarung oder Grundlage für geben würde. Interessenten wird also ein Rabatt in Höhe von 48 € versprochen, den es nicht gibt.
Grrr…
