von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Na klar

Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle auf eine an sich schön ältere Betrugsmasche hinweisen, die aktuell uns selbst und einen Kunden in jeweils verschiedener Form betroffen hat. Dabei geben sich die Täter als Hostprovider aus und weisen darauf hin, dass eine andere Firma die Registrierung von Domainnamen mit dem Marken- oder Firmennamen des Opfers versuchen würde. Das Opfer habe nun die Möglichkeit, die Domains noch schnell für sich selbst zu sichern, bevor sie der angebliche andere Interessent registrieren kann.

In Wahrheit gab es in diesen Fällen aber niemals einen Versuch, Domainnamen mit Marken-/Firmennamen des Opfers zu registrieren. Vielmehr setzen die Täter darauf, dass die Betroffenen dankbar reagieren und gerne das Angebot annehmen, die angeblich betroffenen Domains zu gesalzenen Preisen für sich registrieren zu lassen.

In dem uns betreffenden Fall wurden wir per englischsprachiger E-Mail kontaktiert und über eine angebliche Markenverletzung in Kenntnis gesetzt. Die uns kontaktierende Firma sei auf den Handel und die Registrierung von Domainnamen in Asien spezialisiert und nun beauftragt worden, Domains mit dem “Keyword ‘df’” zu registrieren. Wir hätten sieben Tage Zeit, um uns zu melden, anderenfalls würde der Auftrag ausgeführt werden. Schnell war klar, um was es sich handelt.

Auf andere Weise haben es nun Betrüger bei einem unserer Kunden versucht. Ausgerüstet mit öffentlichen Whoisinformationen über ihn und uns als Provider haben sie ihn telefonisch kontaktiert und sich als domainfactory-Mitarbeiter ausgegeben. Jemand würde bei uns ähnliche Domains registrieren wollen wie seine und er könne sich diese selbst sichern. Der Anruf erfolgte ohne Rufnummernanzeige und auch eine Rückrufnummer wurde nicht genannt.

Unser Kunde war zum Glück wachsam und hat uns informiert. Es lohnt sich (und ist leider auch notwendig), immer wachsam zu sein und nicht blindlings auf obskure Anrufe oder E-Mails hereinzufallen. Im Zweifelsfall sollte man sich über öffentlich zugängliche Kontaktmöglichkeiten an den Provider wenden, um den Sachverhalt zu klären.

Wir selbst rufen übrigens Kunden nur dann an, wenn es nötig oder vereinbart ist und die Zustimmung zur telefonischen Kontaktaufnahme erteilt wurde. Dabei erfolgt ausnahmslos die Übermittlung der Rufnummer (+49 89 55266-0 oder -xxx). Wenn sie angeblich von uns angerufen werden und Zweifel haben, rufen sie einfach zurück: Jeder Mitarbeiter verfügt über eine eigene Rufnummer innerhalb des o.g. Nummernkreises und der Kundenservice ist insbesondere auch per 0800-Rufnummer (DE: 0800 323 98 00, AT: 0800 311 821) erreichbar.

 

von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Da schreibt uns doch tatsächlich eine Herr K. der deutschen “****** GmbH Agentur für interaktive Kommunikation” an. Man befinde sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem unserer Kunden und habe uns “für den Umfang unserer Arbeiten … als Zeugen benannt”.

Alleine das ist schon sehr seltsam, immerhin  haben wir weder Kenntnis von den Inhalten des Webspace unseres Kunden noch haben wir sonst irgend eine Information betreffend der Angelegenheit. Als rein technischer Dienstleister werden wir da kaum weiterhelfen können: Wir wissen weder, was der Kunde gespeichert hat noch liegen uns dazu irgendwelche näheren Informationen vor. Es zeugt schon von einer seltsamen Mentalität, uns einfach als Zeuge vor Gericht zu benennen, ohne auch nur einmal im Vorfeld deswegen mit uns direkt darüber korrespondiert zu haben. Sollte es wirklich zu einer Ladung kommen, heißt es am Ende: Außer Spesen nichts gewesen.

Aber damit nicht genug. Denn Herr K. hat noch ganz andere Vorstellungen. Immerhin müssten seiner Meinung nach auf dem Webspace unseres Kunden ja noch “Daten aus der Zeit von Juni 2008 bis September 2009″ gespeichert sein. Diese sollten wir doch, bitteschön, weiterhin aufbewahren.

Um es ganz deutlich zu sagen: Wir werden mit Sicherheit nicht in einem zivilrechtlichen Verfahren ohne uns dazu zwingenden Gerichtsbeschluss die Daten eines Kunden ansehen, speichern, sichern, bereithalten oder sonst etwas in diese Richtung tun. Dies haben wir auch schriftlich mitgeteilt (Fax/Einschreiben).

Wir nehmen unsere rechtsstaatlichen Pflichten selbstverständlich wahr und haben auch kein Problem damit, vor einem Gericht als Zeuge auszusagen. Das ist keine Frage und da gibt es nichts zu überlegen. Nun sind aber unsere Gerichte bereits genug belastet (bzw. auch in Teilen überlastet) und das letzte, was ein Gericht brauchen kann, ist die Benennung unsinniger weil nichts zur Sache beitragen könnender Zeugen. Der damit verbundene Zeitaufwand und die vom Gericht zu erstattenden Auslagen sind dabei im Einzelfall vielleicht überschaubar, aber in der Summe sicherlich immens. Umso mehr ist es ärgerlich, dass hier nun einfach eine Partei versuchen möchte, uns für ihre Angelegenheit zu vereinnahmen obwohl sich sehr einfach hätte klären lassen, dass wir schlichtweg nichts beitragen können. Denn wir sind keine Full-Service-Agentur, die im intensiven persönlichen Kontakt Webseiten erstellt und betreut. Sondern ein technischer Dienstleister mit vielen hunderttausend Domainnamen einer sechsstelligen Kundenzahl, der im Normalfall keinerlei Informationen darüber vorliegen hat, was ein Kunde wann und wie mit seinem Webspace macht oder auch nicht.

Ein weiterer Aspekt ist die Selbstverständlichkeit, mit der hier gefordert wird, dass wir einfach so irgendwelche Kundendaten sichern sollen. Uns gehen diese Daten, so es sie denn gibt, nichts an und wir haben weder das Recht noch die Möglichkeit, hier mal eben irgendwelche von Kunden auf ihrem Account hinterlegten Daten für Dritte “weiterhin aufzubewahren”. Löscht unser Kunde diese Daten, dann sind sie weg. Löscht er sie nicht, sind sie da. Wollen die Anspruchsgegner in ihrem Verfahren gegen unseren Kunden darauf Zugriff haben oder Informationen, müssen sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

So einfach, so rechtlich korrekt. Aber ein Schreiben an den Provider ist da natürlich einfacher. Nur: (Zumindest bei uns) nicht mit Erfolg gekrönt.

PS: Wir wissen nicht, ob in diesem Fall unser Kunde im Recht ist oder nicht. Auch können wir es weder beurteilen noch uns eine Meinung darüber bilden. Daher gilt, was gelten sollte: Das Gesetz. Daran halten wir uns. Nicht mehr verlangen wir auch von Dritten, die etwas von uns wollen. Und setzen uns dagegen zu Wehr, als “bequeme Abkürzung” missbrauch zu werden.

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Streitschlichter im Sandkasten

von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Manche Leute wollen es einfach nicht verstehen: Nur weil sie selbst sich nach bester Kindergartenmanier benehmen und sich gegenseitig mit Sand bewerfen meinen sie, wir als Provider müssten uns dafür interessieren und für eine Seite Partei ergreifen. So auch aktuell mal wieder in einer Angelegenheit zwischen zwei Herren, die offensichtlich nichts besseres mit ihrer Zeit zu tun haben, als sich über unsinnige Dinge aufzuregen und gegenseitig zu provozieren.

Da liegt es natürlich nahe, sich beim Webhoster über die angeblich so schlimmen, ehrverletzenden und sowieso absolut illegalen Inhalte zu beschweren und sofortige Sperrung, Löschung und ewige Verbannung des “Gegners” aus dem Internet zu fordern. Mindestens!

Immerhin ist das ja auch einfacher und günstiger für den Beschwerdeführer, als seine – vermutlich sowieso nicht durchsetzbaren – Ansprüche gerichtlich und auf eigenes finanzielles Risiko durchzusetzen. Nur: Nicht mit uns. Wenn wir aus rechtlichen Gründen eingreifen müssen, weil wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangen, tun wir das natürlich. Und bei eindeutig problematischen Dingen sogar gerne. Für alles Andere sind wir beim besten Willen weder zuständig noch können und dürfen wir beurteilen, was uns da immer wieder mal so als angebliche (aber nicht wirklich nachvollziehbare) Rechtsverletzungen angezeigt wird.

Fazit: Ein Hoster ist nicht Anwalt und Richter in einem, sondern vom Grunde her neutral. Er darf, kann und wird nur tätig werden, wenn ihm offensichtlich rechtswidrige Inhalte bekannt werden und er den Rechtsverstoß selbst feststellen kann. Für alles Andere hilft der Gang zum Anwalt, was dann aber komischerweise selten passiert. Wenn es um die eigene Geldbörse geht, setzt dann eben doch ein Denkprozess ein. ;-)

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von dF Veröffentlicht in Na klar

Ist es Absicht oder Zufall, dass uns ausgerechnet am 23.12. und damit unmittelbar vor Weihnachten eine anwaltliche Abmahnung der 1&1 Internet AG zugeht? Wir können darüber nur spekulieren, Fakt ist aber: In einem uns heute vorab per Telefax übersendeten, anwaltlichen Schreiben werden wir aufgefordert, die von uns im Kundenservice genutzte Zeichenfolge “One.Done!” in dieser und anderen Schreibweisen nicht mehr zu verwenden. Konkret sollen wir bis zum 30.12.2010 u.a.:

  • gegenüber dem Deutschen Patent und Markenamt den vollständigen Verzicht auf unsere Marke “One.Done!” erklären,
  • die markenmäßige Benutzung von “One.Done!” und weiteren Schreibweisen unterlassen sowie
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber 1&1 abgeben.

Die Bezeichnung “One.Done!” verwenden wir  bei domainFACTORY für unseren direkt im Kundenmenü integrierten Onlinekundenservice seit langer Zeit und haben die zugehörige Marke bereits im Jahr 2004 angemeldet. Am 29.07.2004 wurde sie dann “ohne Widerspruch” eingetragen. Auch ohne Widerspruch von 1&1.

Und warum nun das Ganze? Nun, wir hatten gegen eine jüngere EU-Marke (Nr. 7430821) Widerspruch eingelegt, nachdem diese im anwaltlichen Markenüberwachungsverfahren aufgefallen ist. Das Europäische Markenamt ist unserer Auffassung gefolgt; die Beschwerde von 1&1 dagegen ist noch anhängig.

War es Ärger darüber, dass sich ein so vergleichsweise kleiner Hüpfer wie wir mit der großen 1&1 “anlegt”, der die Abmahnung von 1&1 ausgelöst hat? Wir wissen es nicht. Der Anwalt teilte uns jedenfalls mit: “Vor diesem Hintergrund” (gemeint ist das o.g. Verfahren) sei nun unsere “rechtswidrig eingetragene Marke anzugreifen”.

Das sehen wir anders und wird zu klären sein.  Aber erst nach den Weihnachtsfeiertagen, bitte. Dafür hoffen wir bei 1&1 auf Verständnis. Und wünschen an dieser Stelle allen 1&1 MitarbeiterInnen ein frohes Weihnachtsfest. :-)

von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Ach, eine Bank müsste man sein. Das Leben wäre so einfach. Da könnte man einfach mal eben vergessen, bei Rückbuchungen von Kundenkonten die Bankgebühr zu berechnen. Und diese dann später, ganz ohne Absprache oder nähere Erläuterung, per Lastschrift vom ursprünglichen Einreicher einziehen.

So geschehen bei uns: Eine Bank hat 36 € abgebucht. Absprache, Information und Rechtsgrundlage? Fehlanzeige. Der Verwendungszweck “Nachbelastung Entgelte Rücklastschriften 02.08. bis 22.11.” wird uns schon reichen, so wohl die Annahme.

Hat er aber leider nicht. Daher haben wir der Lastschrift nun widersprochen. Und warten jetzt mal ab, bis die liebe Bank sich meldet. Wenn sie dann je Einzelfall ihren Anspruch aufschlüsselt, werden wir uns mit Sicherheit nicht querstellen. Aber auf die Einstellung “einfach erst mal vom Konto abbuchen, sind doch nur 36 € das wird schon passen” reagieren wir ein klein wenig allergisch.

[Update] Allmählich werden solche Abbuchungen lästig, da sie inzwischen immer wieder vorkommen. Wir haben daher von uns aus die Sparkasse kontaktiert und wegen der unberechtigte Abbuchung gemahnt. Selbstverständlich kostenlos und mit einem vergleichsweise sehr harmlos gehaltenen Text. Sicherlich ist das vielleicht im Ergebnis nicht wirklich hilfreich. Aber es ist unschön, wie sich Banken, die doch gerade als Erste ein korrektes Verhalten in solchen Dingen an den Tag legen sollten, einfach per Lastschrift an fremden Konten bedienen zu versuchen und es sich damit unangemessen leicht machen. Wenn sich niemand dagegen wehrt, wird das auch nicht besser sondern immer nur schlimmer werden. Daher haben wir uns dazu entschlossen, sanft aber bestimmt einen Versuch zu unternehmen, das etwas einzudämmen. Damit schießen wir nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern verlangen einfach nur, dass sich die Banken selbst an das halten, was sie auch von ihren Kunden erwarten. Nämlich nicht einfach wissentlich von fremden Konto Geld einzuziehen, ohne dass eine Lastschriftermächtigung vorliegt. Es liegt nun an der Bank, die Sache einzugestehen und zu einem unkomplizierten Ende zu bringen. Von unserer Seite aus heißt es dann jedenfalls: Schwamm drüber.

von Sara Veröffentlicht in Interna, Juhuu, Na klar

…fragte eine Kollegin, der offensichtlich wohl zu langweilig war (das lässt sich natürlich ändern ;-) ). Nur was tut man in so einem Fall?

Vielleicht auf einen Artikel über den “Besten Witz der Welt” verlinken?

;-)

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von Sara Veröffentlicht in Na klar

Ein im amtlichen Stil gehaltenes Schreiben macht Druck: Unter dem Betreff “Prüfung Ihrer Betriebsstätte” und mit dem Hinweis “Terminsache” werden wir darüber informiert, dass keine Überprüfung unserer Betriebsstätte vor Ort mehr möglich sei und wir nun selbst aktiv werden müssten. Als Abgabeschluss für die Rücksendung ist der 15.12.2010 vorgegeben.

Ui, das muss doch wichtig sein. Oder etwas nicht?

Wohl eher nicht: Eine Firma möchte gerne Erste-Hilfe-Kästen verkaufen und versucht dabei offensichtlich, über den Aufbau von Druck (“Terminsache”, “Abgabeschluss 15.12.2010″) und mittels des auf “wichtig” getrimmten Aussehen des Schreibens (Barcode, Vorgangsnummer, Betreff “Prüfung Ihrer Betriebsstätte”, usw.) die Verkaufszahlen zu erhöhen.

Nach Adressbuchschwindel und Domainrenewal-Schwindel nun also auch noch Erste-Hilfe-Kasten-Schwindel? :-D

von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Oh Schreck: Eine formelle Postzustellung vom Landratsamt. Darin enthalten: Die Androhung der Zwangsstilllegung eines Firmenfahrzeuges, weil dieses seit Juli nicht mehr versichert sei.

Haben wir unbemerkt ein Problem mit unserer Versicherung? Fährt der Wagen seit Monaten ohne Versicherungsschutz durch die Gegend? Was ist da los?

Nach einem kleinen Peak des Stresslevels sieht es inzwischen zum Glück nach einer unspektakulären Aufklärung aus: Unsere Buchhaltung hat vor wenigen Tagen eine doppelte Beitragsrechnung erhalten und dies reklamiert. Der Versicherer scheint nun einfach die seit Juli gültige Versicherung rückwirkend storniert, dies automatisch dem Kraftfahrzeugbundesamt mitgeteilt und damit das Schreiben an uns ausgelöst zu haben. Es wäre ja auch zu einfach gewesen, nur die doppelte Rechnungsstellung zu korrigieren…

Entscheidend für uns ist: Die Originalpolice liegt korrekt vor und wurde bezahlt, das war das Wichtigste.  Jetzt heißt es, weitere Maßnahmen zu vermeiden, indem die Versicherung schleunigst wieder einen elektronischen Versicherungsnachweis hinterlegt. Über die uns entstandenen Verwaltungsgebühren wird dann im Nachhinein zu sprechen sein.

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von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Ein Kunde mit offenen Posten in Höhe von über 400 Euro möchte diese nicht bezahlen und stellt sich trotz aller Lösungsversuche auf stur. Den Vertrag haben wir daher (aus Kulanz sogar nur fristgerecht und nicht fristlos) gekündigt.  Auch das gefällt unserem bisherigen Partner nun gar nicht, was er uns in seinen E-Mails sehr deutlich wissen lässt (sinngemäß aber genau in der Art):

  1. POST VON IHNEN AKZEPTIEREN WIR NICHT!
  2. POST KOMMT NICHT AN. SIE HABEN NUR PER E-MAIL ZUZUSTELLEN!
  3. WIR VERLANGEN SOFORT 10.000 EURO SCHADENSERSATZ!!!!!
  4. SAGEN SIE UNS SOFORT WIE ALLE UNSERE ADRESSEN HEISEN UND  WO DIE ADRESSEN UND EMAILS GEHOSTET WERDEN. SAGEN SIE UNS   S O F O R T  WANN DIE KÜNDIGUNG GILT!
  5. ES DAUERT 3 MONATE FÜR DIE EINRICHTUNG BEI DER KONKURRENZ, SO LANGE MUSS ALLES REIBUNGSLOS LAUFEN UND IST BEZAHLT!

(Zur Erinnerung: Wir haben fristgerecht gekündigt weil 400 Euro offen sind. Die Kündigung wirkt zum Ende des abgerechneten (leider aber nicht bezahlten) Zeitraums und alle betroffenen Leistungen und Termine stehen in der per E-Mail und Post übersendeten Kündigung.)

Überraschenderweise hat auch unsere freundliche und deeskalierende Antwort die Situation kein Stück weit entschärft. Trauriges Highlight dabei waren sicherlich die (im Original unzensierten) Beschimpfungen:

SIE SUPERA****LOCH PUR
SIE MIESE HUNDE!!!
GOTTVERD****!!!

Wir haben ja intern inzwischen ein ziemlich dickes Fell. Trotzdem ist das für die Mitarbeiter, die das im Kundenservice direkt abgekommen, unerfreulich. Zumal wir uns nichts vorzuwerfen und alles getan haben, um eine Eskalation zu vermeiden.

Folgende Aufforderung konnten wir übrigens leider nicht erfüllen:

SIE NENNEN UNS JETZT SOFORT DREI FÄHIGE KONKURRENTEN DIE BESSER UND GÜNSTIGER ALS SIE SIND!
(sinngemäß aber genau in dieser Art)

Drei fähige Konkurrenten die besser und günstiger sind als wir? Hmmmm… ;-)  (nur Spaß, liebe Mitbewerber!)

von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

In diesem Blogeintrag hatten wir über einen DHL-Fahrer berichtet, der sich an einer kleinen Mauer bei unserer Parkplatzeinfahrt seinen Lieferwagen beschädigt hat.

Gestern hat die (gar nicht mal sooo enge) Einfahrt wieder ihren Tribut gefordert. Der Besucher eines Geschäftes in unserem Bürogebäude hat jedenfalls kurzen Prozess gemacht und die in der Mitte der Zufahrt stehende Säule (auf dem Foto im verlinkten Beitrag sieht man sie noch friedlich stehen) zur Schrankenbedienung kurzerhand über den Haufen gefahren.

Ob auch das Fahrzeug, ein SUV, einen Schaden erlitten hat, ist nicht bekannt.

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