Schreiben einer Sparkasse aus dem schönen Norden: In Folge einer Softwareumstellung hätte man aus Versehen mehrere berechtigte Lastschriften zurück gegeben, obwohl beim Kunden ausreichend Deckung bestanden habe. Man bittet nun um erneuten Einzug und fügt auch gleich eine Liste der betroffenen Buchungen bei. Im Interesse der Kunden werden wir das gerne tun. Und die Bank für die angebotene Erstattung der berechneten Rücklastschriftgebühren (Fremdspesen in Höhe von jeweils 3 €) kontaktieren.
Natürlich sollte so etwas nicht passieren und vermutlich/hoffentlich tun gerade auch Kreditinstitute viel, um Fehler im Zahlungsverkehr zu vermeiden. Da es eine 100%ige Sicherheit aber niemals geben kann und sich die Bank nun bemüht, den Schaden zu beheben, haken wir den Vorgang als “dumm gelaufen” ab. Auch, wenn wir uns im ersten Moment schon verwundert die Augen gerieben haben
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Kann eine Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt werden, stellt die Bank des Kunden uns Gebühren in Rechnung. Das ist im Prinzip ja auch okay und verständlich. Inakzeptabel ist hingegen die Höhe dieser Kosten in Österreich. Denn je nach Bank belaufen sich diese auf bis zu 8 € (!) netto. Für einen im Normalfall automatisiert ablaufenden Vorgang, der obendrein im Interesse der Bank selbst erfolgt, ist das ein mehr als stolzer Preis. Zumal deutsche Banken in der Regel “nur” 3 € netto berechnen.
Bei uns selbst haben wir bisher übrigens die Bankgebühr zzgl. 10 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, da jeder Vorgang vollständig manuell bearbeitet werden muss. Ab sofort berechnen wir statt dessen “nur noch” pauschal 7,50 € brutto in Deutschland und 10,00 € brutto in Österreich, womit die bisherige Kosten für unsere Kunden sinken. Sehr gerne hätten wir auch in Österreich einheitliche 7,50 € brutto berechnet. Aufgrund der vorgenannten hohen Gebühren der Banken dort besteht diese Möglichkeit leider nicht. Ansonsten würden wir in vielen Fällen nicht mal unsere eigenen Mehrkosten bei Rücklastschriften ersetzt bekommen (10 € – 20% Steuer = 8 € = die von uns bezahlte Bankgebühr in vielen Fällen).
Im “Kampf gegen die Windmühlen”
haben wir einen kleinen Erfolg errungen: Heute ging bei uns die Unterlassungsverpflichtungserklärung der betroffenen Bank ein. Darin verpflichtet sie sich dazu,
es bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden und im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe in Höhe von jeweils bis zu 5.100,00 €, zu unterlassen, von Girokonten der Unterlassungsgläubigern Beträge im Lastschrift- oder einem ähnlichen Verfahren abzubuchen, ohne dass uns hierzu die dafür erforderliche Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin vorliegt.
Wobei wir diese Entscheidung auch leicht gemacht haben (angemessene Wortwahl, Erledigung im Haus ohne RA und RA-Kosten, Formulierungen wie “…ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl jedoch rechtsverbindlich…”, keine feste Vertragsstrafe, auflösende Bedingung, usw.). Man muss eben nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn man auf sanfterem und freundlicherem Wege das Ziel genauso erreichen kann. Oder sogar noch besser, weil man nicht durch überzogen scharfe Wortwahl eine “jetzt erst recht nicht”-Reaktion provoziert.
Ob es für ein Happy-End ausreicht, sei mal noch offen gelassen. Aber immerhin ist der erste Schritt getan: Wir haben die Bankgebühr für den nicht von uns gestellten Nachforschungsauftrag nun doch zurück erhalten. Das stimmt zumindest milde, auch wenn die Situation dennoch unerfreulich war und eigentlich nicht hätte auftreten dürfen.
Ein Kunde hat bei der Bank unserer österreichischen Tochtergesellschaft einen Nachforschungsauftrag gestellt. Angeblich sei eine Zahlung von ihm geleistet aber nicht gutgeschrieben worden. Die Bank hat diesen Auftrag ausgeführt – und die Kosten in Höhe von 21 € uns in Rechnung gestellt. Begründung nach Reklamation: Der Kunde hatte ja wirklich gezahlt und durch die nicht schnell genug erfolgte Gutschrift auf dem Kundenkonto bei uns wären wir ja selbst schuld, wenn der Kunde eine Nachforschung veranlasst.
Hallo?! Zum Zeitpunkt des Nachforschungsauftrages war die Zahlung des Kundens mangels Angaben auf dem Onlinekontoauszug überhaupt nicht erkennbar und der Papierauszug lag noch nicht vor. Und überhaupt: Wenn ein Kunde schon einen Nachforschungsauftrag stellt ohne vorher mit uns in Kontakt zu treten, soll die Bank doch bitte ihre Gebühren dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Dieser könnte ja – wenn er im Recht gewesen sein sollte – seine ihm entstandenen Kosten immer noch bei uns geltend machen.
Wie berichtet müssen wir gesondert berechnete Gebühren bei eingehenden Auslandsüberweisungen aus der Schweiz an unsere Bank bezahlen, wenn der Überweisende das SEPA-Verfahren nutzt. Nach inzwischen vorliegender Auskunft unserer Bank hängen sich Schweizer Insitute an das SEPA-Verfahren an, wobei (da die Schweiz kein EWR-Land ist) Kosten für diese Überweisungen entstehen. Weder lassen sich diese Kosten vermeiden noch direkt vom Überweisungsbetrag zum Abzug bringen. Sprich: Wir bleiben auf diesen Gebühren sitzen, da sie im Gegensatz zu “normalen” Auslandsüberweisungen eben nicht direkt vom Ursprungsbetrag abgezogen sondern im Rahmen der Kontoabrechnung gesondert ausgewiesen werden.
Wenn man bedenkt, dass viele unserer Kunden nur sehr niedrige Beträge überweisen (und 50 € schon ein höherer Betrag ist), sind die mit den o.g. Überweisungen für uns verbundenen Kosten von regulär 5 € ganz schön happig. Aber gut, das Volumen ist nicht so hoch und wir werden diese Gebühren daher vorerst zähneknirschend tragen. Schön ist das aber nicht und evtl. sollten wir für die Kunden aus der Schweiz überlegen, ein dortiges Konto zu eröffnen. Aber alles zu seiner Zeit. (Und bitte jetzt keine Anspielungen auf schwarze Kassen und Daten-DVDs, danke.
)
SEPA als Segen? Für uns nicht. Über einen Teilapsekt hatten wir ja bereits an anderer Stelle berichtet. Nun haben wir noch eine neue Folge der ach so tollen Umstellung auf den einheitlichen EU-Zahlungsraum festgestellt: Bei Auslandsüberweisungen (z.B. aus der Schweiz) werden die Bankspesen nicht mehr direkt vom Überweisungsbetrag abgezogen, so wie es bisher bei “normalen” Auslandsüberweisungen der Fall gewesen ist. Hier kam dann eben nur ein Teilbetrag an und der Kunde war als Überweisungspflichtiger für eine spesenfreie Zahlung zuständig, so wie auch wir die Bankgebühren bei Zahlungen auf ausländische Konten übernommen und damit unsere Schulden beim Empfänger vollständig getilgt haben.
Ein an sich gutes und bewährtes System. Jetzt werden uns statt dessen gesonderte Bankgebühren für den Eingang von SEPA-Auslandsüberweisungen im Rahmen der Kontoabrechnung in Rechnung gestellt. Damit bleiben wir auf den Bankgebühren sitzen, die zudem je Vorgang noch ziemlich hoch sind und damit gerade bei kleinen Beträgen schnell einen Großteil der ursprünglichen Forderung ausmachen. Damit wäre es fast wirtschaftlicher, die Kunden um vorläufige Nichtzahlung zu bitten, bis ein höherer Betrag zusammengekommen ist.
Unsere Bank sucht derzeit nach einer Lösung – wie auch immer diese aussehen mag. Wir sind gespannt und haben die Hoffnung bisher nicht aufgegeben, doch noch zu einem vernünftigen Ergebnis zu gelangen. Derzeit sind jedenfalls eingehende SEPA-Auslandsüberweisungen für uns ein Geldvernichtungsmaschine, zumal – wie gesagt – die Gebühr bei den in der Regel niedrigen Zahlbeträgen in keinem auch nur halbwegs erträglichen Verhältnis zu den von Kunden getilgten Forderungen steht.
(Nachtrag und Klarstellung: Die “Single European Payment Area” (SEPA) hat mit Sicherheit auch ihre Berechtigung und Vorteile. Aber die Umsetzung im Detail ist – zumindest für uns und vermutlich auch viele andere Unternehmen – einfach nicht gut gelungen und wird bei einigen Firmen noch für Bauchschmerzen und ein böses Erwachen sorgen.)
Bei einer Rücklastschrift entstehen uns in der Regel Fremdkosten in Höhe von 3,00 €, welche die Kundenbank in Rechnung stellt. Am Anfang dieser Woche kamen nun 3,00 € hinzu – als Spesen unserer Hausbank. Dies haben wir mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, zumal eine solche Gebühr im Vorfeld nicht mit uns kommuniziert worden ist. Am Ende könnten und müssten wir natürlich auch diese weiteren drei Euro an den betroffenen Kunden weiterreichen. Angenehm und gut wäre das aber nicht gewesen. Immerhin handelt es sich häufig um niedrige zurückgebuchte Beträge, die sich durch hohe Bankgebühren schnell drastisch erhöhen.
Zum Glück konnten wir die Sache schnell aufklären. Es handelte sich um einen bankseitigen Fehler, der inzwischen dort behoben werden konnte. Auch Banken sind eben nur Menschen
. Insgesamt betroffen waren übrigens 88 Fälle. Die Gebühren werden natürlich wieder gutgeschrieben.