Kunde unserer Lowcost-Tochter domain*go: “Ich möchte meinen Hostingvertrag gem. § 312d BGB widerrufen”.
Wir: “Okay, kein Problem.”
Kunde: “Und auch den Domainvertrag, ich brauche die Adresse nun doch nicht. Immerhin könnt ihr die Domain ja löschen und von einem anderen Kunden neu registrieren lassen, weshalb das Widerrufsrecht gem. BGB gilt.”
Genau. Zufälle soll es geben. Selbst wenn sie noch so unwahrscheinlich sind.
Aber mal im Ernst: Auf Kundenwunsch in Echtzeit und vor Ablauf der Widerrufsfrist bestellte Domainnamen unterliegen aus gutem Grund nicht dem gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Immerhin sind uns reale Kosten für die Registrierung der Domain bei der Vergabestelle entstanden, die wir nicht zurück erhalten. Auch wird sich kein anderer Kunde für die betroffene Domain interessieren, zumal bei einem für andere Nutzer so spannenden Namen wie “auto-service-schroeder-bergheim.tld” (fiktives Beispiel). Diese Domain braucht halt nur derjenige, für den sie ursprünglich registriert worden ist.
Wir bieten dem Kunden jetzt an, dass er nur einen Teil des vereinbarten Preises bezahlen muss. So bleiben wir wenigstens nicht auf den uns selbst entstandenen Domaingebühren sitzen und können hoffentlich eine zufriedenstellende Lösung finden.
Jeder Kunde bei uns verfügt über ein “Kreditlimit”, innerhalb dessen Rahmen Domainbestellungen in Echtzeit durchgeführt werden können. Die aufwändige Zusendung eines Auftrages per Fax/Post/E-Mail (Scan) kann in diesen Fällen unterbleiben. Erst wenn das Limit überschritten wird, bitten wir bei weiteren Bestellung um eine zusätzliche Bestätigung.
Der Vorteil für den Kunden: Erlangt jemand sein Accountpasswort, können nicht einfach Bestellungen in beliebiger Höhe getätigt werden, für die unser Partner unter Umständen (z.B. bei grober Fahrlässigkeit) gerade stehen muss. Für uns ist das Kreditlimit zudem ein wichtiger Selbstschutz, damit nicht unberechtigt oder durch einen wenig solventen Kunden ganz erhebliche Fremdkosten erzeugt werden, auf denen wir dann am Ende sitzen bleiben.
Bisher war dieses Kreditlimit nur für Domainbestellungen relevant. Auf Wunsch der Vertragsbearbeitung greift es nun jedoch auch bei der Bestellung neuer Aufträge, sofern es “0 €” beträgt. Das hängt damit zusammen, dass mache Kunden bewusst kein Echtzeitbestlllimit möchten und es dann natürlich unlogisch ist, wenn zwar keine Domains aber ebenfalls Kosten auslösende Tarife online ohne Weiteres beauftragt werden können.
Übrigens: Das Kreditlimit beträgt normalerweise 500 €. Wer befürchtet, aufgrund z.B. häufiger Domainbestellungen damit nicht auszukommen, kann den Betrag gerne durch uns erhöhen lassen. Dies ist formlos über das Kundenmenü (One.Done! Kundenservice) möglich und geht fast immer sehr schnell.
“Hilferuf” eines Kunden: Bin im Zug, Bestellung klappt nicht, bitte bestellt mir eine (nicht ganz übliche, aber an sich ganz normale) Domain. Machen wir doch gerne, auch wenn wir damit das Risiko eingehen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Soweit, so gut? Fast. Denn die hängende Onlinebestellung lag weder an der Bahn noch am mobilen Internetzugang des Kunden. Sondern einfach nur daran, dass die Domain aus einem noch unklaren Grund unsere Whoisprüfung sprengt.
Technik, bitte übernehmen Sie!