Heutiges Fundstück bei den Google Alerts:
domainfactory: “.com”-Domain für 49 Mark
Wie passend zum zehnjährigen Jubiläum – stamm die Meldung doch aus dem Gründungsjahr unserer Gesellschaft. Wobei schon interessant wäre zu wissen, warum Google das gerade jetzt ausgegraben hat. Immerhin handelt es sich ja nun wirklich um einen alten Hut… alleine schon der 2 MB Speicherplatz wegen.
Die Vorregistrierung für Eszett .de-Domains ist gestern planmäßig angelaufen. Bisher ist das Volumen zwar überschaubar, der Aufwand ist dennoch – wie befürchtet – enorm hoch. Dies liegt nicht nur an den Prüf- und Kontrollpflichten, sondern auch an der häufigen Unachtsamkeit vieler Kunden.
Da wird das Formular, um mal ein Beispiel zu nennen, erst nicht unterzeichnet, anschließend ist nur eine offensichtliche “PC-Krakelunterschrift” darauf enthalten und beim nächsten Versuch passt zwar die Unterschrift, dafür stimmen die angegebenen Inhaberdaten jedoch nicht mehr. Ganz besonders “schön” wird es vor allem, wenn in solchen Fällen die Betroffenen uns “anmeckern”, weil wir auf die Korrektheit solcher doch ach so unbedeutenden Kleinigkeiten auch noch Wert legen. Dabei entziehen sich die (durchaus nachvollziehbaren und durch uns eben einzuhaltenden) Vorgaben schlichtweg unserem Einfluss. Mit mangelhafter (und wann immer es geht reichlich vorhandener) “Kulanzbereitschaft” hat dies jedenfalls nichts zu tun.
Nur gut, dass im Normalfall Domainregistrierungen inkl. Überprüfungen usw. online ablaufen. Ansonsten würden wir wohl irgendwann allesamt verzweifeln
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Nach jeder Menge Tests, internen Prüfungen und Klärung aller technischen wie nicht-technischen Fragen steht es nun fest: Die Vorregistrierung für neue “Eszett” (“ß”) .de-Domainnamen startet bei uns am kommenden Mittwoch, den 03.11.2010. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Kunden, die am 26.10.2010 um 15 Uhr (MESZ) Inhaber einer Doppel-S .de-Domain gewesen sind. Diese Kunden dürfen für – den exakt gleichen Domaininhaber – die entsprechende Eszett-Domain über uns zur Registrierung beauftragen.
Dabei gelten die – bereits in früheren Blogeinträgen erwähnten – hohen formellen Anforderungen, an die wir uns ebenso wie unsere Kunden halten müssen. Besonders wichtig ist dies in Fällen, bei denen unser Vertragspartner nicht mit dem Domaininhaber identisch ist. Dies dürfte vor allem bei Unternehmenskunden und Resellern häufiger zutreffen und macht die Erteilung einer Vollmacht für den Unterzeichner des Auftrages bzw. eine gesetzliche Vertretungsberechtigung erforderlich.
Zwar verlangen wir die Übermittlung und Vorlage der jeweiligen Originaldokumente nicht von vorne herein zusammen mit der Auftragserteilung, behalten uns aber die Anforderung des Originals ausdrücklich vor, da auch wir dazu verpflichtet sind, auf Verlangen ein solches Original gegenüber der Vergabestelle vorzulegen. Dies machen wir in den Unterlagen auch deutlich, da anderenfalls am Ende unter Umständen wir eine Vertragsstrafe zu entrichten hätten, die wir unserem Kunden weiterbelasten müssten.
Sofern Sie also – z.B. als Reseller oder Unternehmensmitarbeiter – für einen Dritten handeln und eine der Eszett-Domains registrieren möchten, prüfen Sie bitte bereits jetzt, ob alle Voraussetzungen vorliegen und beschaffen Sie eine Originalvollmacht bzw. Originalurkunde, aus der sich die gesetzliche Bevollmächtigung (z.B. bei Geschäftsführern) ergibt. Die Einholung erst zum Zeitpunkt einer eventuellen Anforderungen wird regelmäßig zu spät sein und zur Fristversäumnis führen.
Wir selbst hätten uns eine deutlich “entspanntere” und weniger formelle Vorgehensweise gewünscht, um nicht auf unsere Kunden durch vertragliche Regelungen einen relativ hohen Druck aufbauen zu müssen. Leider sind wir jedoch an die eigenen vertraglichen Bestimmungen gebunden und jeder mögliche Interessent muss daher letztendlich selbst abwägen, ob der Aufwand und die Kosten dem (in vielen Fällen aufgrund der kaum vorhandenen Unterstützung in Browsern, Mailprogrammen, usw. geringen) Nutzen angemessen gegenüber stehen.
Ein Kunde hat bei uns einen Vertrag abgeschlossen und dabei seinen Namen sowie als Firma eine Bezeichnung “Fir Ma” ohne Rechtsform angegeben. Nun wurden wir vom Insolvenzverwalter einer “Fir Ma GmbH & Co. KG” sehr eindringlich dazu aufgefordert, die durch unseren Kunden auf “Fir Ma” registrierte Domain unverzüglich zu sperren.
Dies ist ein Wunsch, den wir leider nicht erfüllen können. Denn Vertragspartner bei uns ist eben nicht eine “Fir Ma GmbH & Co. KG” sondern ein Herr Sowieso, der die Fantasiebezeichnung “Fir Ma” als Domaininhaber angegeben hat. Eine “Fir Ma” ist im Handelsregister jedoch nicht registriert, dafür eine “Fir Ma Verwaltungsgesellschaft mbH, “Fir Ma GmbH & Co. KG” sowie eine “Fir Ma Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”.
Für uns ist daher völlig unklar und nicht erkenntlich, ob unser Kunde eventuell für die “Fir Ma GmbH & Co. KG” handeln wollte oder für eine der anderen Unternehmen bzw. für sich selbst als natürliche Person. Die Interpretation des Insolvenzverwalters, dass die Domainregistrierung nur für die GmbH & Co. KG erfolgen konnte, ist jedenfalls weder zwingend noch naheliegend.
Leider – und dies ist nach bisherigen Praxiserfahrungen nicht überraschend – sieht der Insolvenzverwalter die Situation überhaupt nicht ein. Für ihn ist dies ja auch der bequemste Weg. Denn wir sind es ja, die sich im Falle einer unrechtmäßigen Sperrung vertragswidrig verhalten und Schadensersatzansprüchen unseres Kunden aussetzen würden.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie leichtfertig Dritte aus den unterschiedlichsten Gründen eine Domainsperrung fordern und sich dann entsetzt geben, wenn wir diesem Ansinnen nicht widerspruchslos und untertänigst folgen. Aber wehe die eigene Internetadresse wäre einmal im umgekehrten Fall von einer Sperrung betroffen…
Merke: Tragt keine Fantasienamen ein!
Das ist ungünstig: Ein privater Kunde hat für eine Domain abweichende Inhaber- und Kontaktdaten hinterlegt, darunter auch für den Tech-C und Zone-C. Aufgrund der Bedingungen der Vergabestelle ist es erforderlich, für den Tech- und Zone-C jeweils eine gültige Faxnummer anzugeben. Darauf weisen wir bei der Handleerstellung im Kundenmenü auch hin.
Natürlich kam es, wie es kommen musste: Wir wurden durch die zuständige Registry darüber informiert, dass keine gültige Faxnummer eingetragen ist und unter Fristsetzung zur Korrektur aufgefordert. Was gar nicht so einfach ist, wenn man den Kunden auf keinem Wege erreichen kann und sogar auf seiner Homepage ermittelte Kontaktdaten nicht funktionieren.
Was also tun? Den Kunden ins “offene Messer” laufen und ganz formell den Weg über einen sofortigen Transit gehen, an dessen Ende ein Verlust der Domain stehen kann? Oder das Tech-C/Zone-C Handle vorerst auf den Standardwert ändern, damit der drohende Fristablauf und damit verbundene Konsequenzen erstmal vom Tisch sind?
Bei einem Reseller wäre die Antwort eigentlich klar gewesen: Wir nehmen in solchen Fällen keine Änderung an Handles vor, alles Andere würde nur für Ärger sorgen da u.U. der Endkunde so von uns erfahren könnte. Das würde uns unterm Strich der Reseller vermutlich – bei allem guten Willen – nicht danken. Zudem muss man an einen gewerblichen Anbieter, der beruflich im Domain-/Hostinbusiness tätig ist, auch andere Ansprüche an eine wie auch immer geartete Erreichbarkeit stellen können als an eine Privatperson.
Im vorliegenden Fall hinterlegen wir ausnahmsweise und angesichts des Einzelfalls ein Standard- Tech-C und Zone-C Handle für die Domain. Das macht uns zwar nicht wirklich glücklich, ein sofortiger Transit der Domain wäre jedoch absehbar weniger im Interesse unseres Kunden gewesen, da vermutlich auch die Vergabestelle ihn nicht erreichen könnte und daher eventuell die Domain löschen würde.
Nun gewinnt der Kunde etwas in dieser Situation sehr wertvolles: Zeit.
(Selbstverständlich erhält unser Partner nun noch ein Einschreiben mit entsprechenden Details. Auch bleiben wir an dem Fall dran, damit da absehbar eine abschließende Lösung erfolgen kann.)
Nachdem die DENIC gestern ihre Mitglieder über die zeitnahe Einführung von Domainnamen mit einem Eszett im Namen informiert hat, können wir heute zusammenfassend sagen: We’re not amused. Das hat gute Gründe:
- Die Ganze ist viel zu kurzfristig passiert. Innerhalb von gut drei Wochen “müssen” wir nun die Inhaber einer fünfstelligen Zahl von .de-Domains mit einem Doppel-s im Namen kontaktieren und diesen die Möglichkeit geben, die zugehörige Eszett-Domain gemäß den (strengen!) Bedingungen der Vergabestelle zu registrieren.
- Die technischen Herausforderungen sind groß und verschlingen wertvolle Arbeitszeit in der – auch so bereits gut ausgelasteten – Entwicklungsabteilung. Denn es handelt es sich um einen neuen Standard, der bisher nicht von unseren Systemen und Standardanwendungen unterstützt wird.
- Auch wenn alleine bei uns – wie oben erwähnt – eine fünfstellige Domainanzahl “betroffen” ist, handelt es sich doch um eine norme Nische. Am Ende werden vermutlich zwar einige Domains mit “ß” registriert aber nur wenige davon aktiv genutzt werden (können). Viel Stress für wenig Nutzen also.
- Die Prüf- und Dokumentationspflichten sind höher als bei normalen Domainregistrierungen. Dies gelte vor allem, wenn wir die Eszett-”Version” von nicht bei uns registrierten Doppel-s-Domains zur Vorregistrierung annehmen würden. Zwar werden wir uns daher voraussichtlich nur auf bereits bei uns gehostete Internetadressen mit Doppel-s beschränken, der Aufwand bleibt jedoch immer noch sehr hoch, da die Abwicklung in einem manuellen Verfahren für die Auftragsprüfung, Bestelldurchführung und Nachweisführung münden wird.
- Das Alles kostet richtig viel Geld. Und nicht nur bei der Technik/Entwicklungsabteilung, die ja erst mal alle Systeme mit viel Einsatz fit für “ß” machen muss. Aufgrund der o.g. Anforderungen müssen wir hingegen auch im Bereich der Vertragsbearbeitung einen ganz erheblichen Zeitaufwand einrechnen, da wir eben alle Aufträge manuell prüfen, dokumentieren und abwickeln werden. Hinzu kommt der Aufwand, wenn Aufträge nicht 100%ig korrekt ausgefüllt sind (Kundenrücksprache usw.) oder wir Nachweise vorlegen müssen. Der rechtliche und administrative Zeitaufwand sei darüber Hinaus am Rande ganz kurz erwähnt. Alleine seit gestern Nachmittag ist über alle beteiligten Personen in der Summe bereits ein ordentliche Stundenzahl angefallen.
- Bedingt durch unsere eigenen Mehrkosten sind wir leider dazu gezwungen, eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von voraussichtlich 9,95 € inkl. Mehrwertsteuer je Eszett-Domain während der Vorregistrierungsphase zu erheben. Die damit verbundene Mehrbelastung unserer Partner bedauern wir und ärgert uns sehr. Als Alternative wäre jedoch nur die Nichtteilnahme an der Vorregistrierungsphase verblieben, was wir für nicht zumutbar halten. Auch wenn das tatsächliche Nachfragevolumen schwer einschätzbar ist und eventuell sogar viele Inhaber einer Doppel-s-Domain dankend abwinken werden, sollten und wollen wir unseren Kunden die verfügbare Option der Vorregistrierung nicht verschließen.
- Die derzeit marktüblichen Browser, Mailprogramme und anderen Anwendungen können mit dem “ß” in Internetadressen nicht viel anfangen und werden ggf. fehlerhaft arbeiten bzw. einfach auf die Doppel-s-Version der Domain “umleiten”. Wenn einem Kunde beide Domainvarianten gehören, ist das kein Problem. In anderen zukünftig durchaus möglichen Fällen wird die Freude hingegen gering sein.
- Wir haben eigentlich genügend andere, produktivere und für Kunden wichtigere Dinge zu tun.
Aber gut, so ist es nun eben und wir tun unser Bestes, um eine akzeptable und allseits tragbare Lösung zu finden. Gespannt sind wir immerhin darauf, wie groß der Bedarf an der Eszett-Variante bei den Inhabern der bei uns registrierten Doppel-s-Domains sein wird. Zwischen einer niedrigen zweistelligen bis hin zu fünfstelligen Zahlen können wir uns eine große Bandbreite vorstellen und müssen dafür gerüstet sein. Am Ende werden wir dabei nur verlieren können. Entweder überrent uns die Nachfrage und wir kommen mit der manuellen Bearbeitung nicht hinterher. Dann hätte sich wenigstens der technische Aufwand um die Systeme fit zu machen gelohnt. Oder die Nachfrage wird sehr, sehr gering sein. Das führt dann zu einem geringeren, manuellen Aufwand bei jedoch gleich hohem Arbeitsanfall in der Entwicklungsabteilung. Vielleicht liegt es am Ende ja auch zwischen diesen beiden “Extremen” und wir kommen leicht gerupft aber ansonsten unbeschadet aus dieser Situation heraus.
Wir werden es sehen
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Wie angekündigt erfolgt in den nächsten Tagen der Versand einer Rundmail an alle Kunden, die mindestens eine Domain mit der Endung “.ws” bei uns registriert haben. Der Hintergrund dazu ist hier nachlesbar.
Die Anpassung gilt für die betroffenen, bereits bei uns registrierten .ws-Domains erst mit Wirkung zum 01.10.2010, jedoch für .ws-Neuregistrierungen ab dem Zeitpunkt des Versandes der Kundeninformation. Dies hängt mit dem durch uns eingeräumten einmonatigen Widerspruchsrecht zusammen: würden wir die Änderung für .ws-Neubestellungen nicht direkt mit Versand der Info-Mail vornehmen, müssten wir im Oktober nochmals eine solche Nachricht an alle Kunden versenden, die bis dahin eine Internetadresse mit der Endung .ws bei uns registriert haben. Diese “doppelte Arbeit”, welche zudem auch bereits jetzt informierte Kunden betreffen könnte, möchten wir uns aus naheliegenden Gründen ersparen. Zumal das Volumen nicht so hoch ist, dass es für unsere Kunden in der Summe einen spürbaren Unterschied machen würde.
Einer Auswertung von nic.at zufolge beinhalten rund 53% der bei uns registrierten .at-Domains Webseiten mit eigenen Inhalten, z.B. Blogs, Shops, private Seiten, usw. Knapp 30% der Domains werden zur Weiterleitung auf andere Internetadressen genutzt. Dies ist häufig der Fall, wenn neben der Hauptdomain noch weitere, zusätzliche Internetadressen gesichert und auf den eigentlichen Domainnamen umgeleitet werden. Weniger als 1% der Domains zeigen eine “Parking”-Seite mit Webung an und 16% lösen für Webaufrufe nicht auf (z.B. reine E-Maildomain).
Wie belastbar diese Zahlen sind, können wir schlecht beurteilen. Diese werden durch die Vergabestelle automatisch ermittelt. Eine gewisse Fehlerquote ist sicherlich vorsorglich einzukalkulieren.
Kurz und bündig zu unserem zehnjährigen Firmenjubiläum mal eine interne Zahl: domainfactory ist gemessen an der Anzahl verwalteter .de-Domains der viertgrößte Domainprovider. Damit belegen wir zwar den “undankbaren vierten Platz”, sind aber dennoch zufrieden. Immerhin treten wir gegen einige deutlich größere, kapitalstärkere und marketingaktivere Mitbewerber an.
(Quelle: eigene Auswertung [für Mitbewerber: *belegbare* Auswertung
])
Stand: Juni 2010
Um mal ein aktuelles Beispiel für die hier erwähnten Preissteigerungen zu nennen, die wir bisher durch den guten Dollar-Euro-Wechselkurs abfangen konnten:
Die Preise für .com Domains erhöhen sich für uns im Einkauf zum 01.07. um 6,8% und für .net Domainnamen um 8,1%. Warum? Weil VeriSign ihre “Registry fee” anhebt.