von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Herr Dreist hat eine GmbH gegründet, deren Geschäftsführer und einziger Beschäftigter er ist. Dieser GmbH geht es nicht gut und die Zahlungsunfähigkeit ist absehbar. Was also macht Herr Dreist? Er geht nicht etwa zum Insolvenzverwalter um zu retten, was zu retten ist oder wenigstens die ordentliche Abwicklung zu ermöglichen. Sondern erklärt sich vorher noch selbst fluchs zum Einzelunternehmer und versucht, alle Vermögenswerte einschließlich Domainnamen und Inhalten von der kurz vor dem Abrund stehenden GmbH abzuziehen, damit noch vorhandenes Vermögen möglichst nicht als Teil der Insolvenzmasse untergehen. Das ist zwar strafbar, aber Herr Dreist nimmt das eben nicht so genau.

Also wird auch gleich beim Provider der GmbH ein neuer Vertrag von Herrn Dreist persönlich abgeschlossen und die Übertragung der Domainnamen der GmbH auf Herrn Dreist beantragt. Damit könnte er das bisherige Geschäft ungetrübt von den Problemen seiner Gesellschaft fortführen und die Gläubiger (zu denen auch der Provider gehört) würden in die Röhre schauen.

Dumm nur, wenn der besagte Provider auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird und sich querstellt. Denn auch wenn die juristische Person der GmbH auf der einen Seite und die natürliche Person auf der anderen Seite keineswegs rechtlich identisch sind, müssen wir uns nicht künstlich “dumm und blind” stellen, wenn wir unlautere Absichten bemerken. Zumal uns als Vertragspartner der bestehenden GmbH auch daran gelegen ist, dass nicht mit unserer Hilfe von dort Vermögenswerte (zu denen Domainnamen zählen, zumal wenn darüber Kunden akquiriert werden) zum Schaden der Gesellschaft verschoben werden.

Zumal, am Rande bemerkt, ja auch noch die bereits oben erwähnten offene Posten bei uns bestehen und wir in solchen Fällen Abtretungen und Vertragsübernahmen außer im besonderen Einzelfall ablehnen. Denn leider mussten wir feststellen, dass nach einem solchen Schritt die Bereitschaft zum Ausgleich der offenen Posten meistens gegen Null sinkt.

Es kann jedenfalls kaum verwundern, dass Herr Dreist die Entscheidung seines Providers keineswegs verstehen möchte sondern sich empört darüber zeigt, dass seinem Wunsch nicht entsprochen wird. Denn er als Einzelunternehmen und die GmbH hätten ja gar nichts miteinander zu tun… Wir reagieren jedenfalls allergisch auf solche Versuche und behalten uns vor, den Sachverhalt in sehr eindeutigen Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Insolvenzverwalter zur Prüfung vorzulegen. Denn bei allem Verständnis für die unangenehme Situation bei einer Zahlungsunfähigkeit ist es eben völlig inakzeptabel, wenn “noch mal eben schnell” Vermögenswerte verschoben und damit die von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Firma weiter geschwächt und letzten Endes deren Gläubiger vorsätzlich geschädigt werden.

Siehe hierzu auch: “Wenn die Domain schnell noch vor der Insolvenz aus dem Unternehmensvermögen herausgelöst wird”

von Sara Veröffentlicht in Interna

Ein Kunde hat bei uns einen Vertrag abgeschlossen und dabei seinen Namen sowie als Firma eine Bezeichnung “Fir Ma” ohne Rechtsform angegeben. Nun wurden wir vom Insolvenzverwalter einer “Fir Ma GmbH & Co. KG” sehr eindringlich dazu aufgefordert, die durch unseren Kunden auf “Fir Ma” registrierte Domain unverzüglich zu sperren.

Dies ist ein Wunsch, den wir leider nicht erfüllen können. Denn Vertragspartner bei uns ist eben nicht eine “Fir Ma GmbH & Co. KG” sondern ein Herr Sowieso, der die Fantasiebezeichnung “Fir Ma” als Domaininhaber angegeben hat. Eine “Fir Ma” ist im Handelsregister jedoch nicht registriert, dafür eine “Fir Ma Verwaltungsgesellschaft mbH, “Fir Ma GmbH & Co. KG” sowie eine “Fir Ma Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”.

Für uns ist daher völlig unklar und nicht erkenntlich, ob unser Kunde eventuell für die “Fir Ma GmbH & Co. KG” handeln wollte oder für eine der anderen Unternehmen bzw. für sich selbst als natürliche Person. Die Interpretation des Insolvenzverwalters, dass die Domainregistrierung nur für die GmbH & Co. KG erfolgen konnte, ist jedenfalls weder zwingend noch naheliegend.

Leider – und dies ist nach bisherigen Praxiserfahrungen nicht überraschend – sieht der Insolvenzverwalter die Situation überhaupt nicht ein. Für ihn ist dies ja auch der bequemste Weg. Denn wir sind es ja, die sich im Falle einer unrechtmäßigen Sperrung vertragswidrig verhalten und Schadensersatzansprüchen unseres Kunden aussetzen würden.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie leichtfertig Dritte aus den unterschiedlichsten Gründen eine Domainsperrung fordern und sich dann entsetzt geben, wenn wir diesem Ansinnen nicht widerspruchslos und untertänigst folgen. Aber wehe die eigene Internetadresse wäre einmal im umgekehrten Fall von einer Sperrung betroffen…

Merke: Tragt keine Fantasienamen ein!

von Sara Veröffentlicht in Interna

Firma A ist nicht mehr zahlungsfähig. Noch weiß das aber niemand. Was macht man also? Es wird mal eben eine Firma B errichtet, auf die alle bei uns geführten Domainnamen noch flink übertragen werden. Anschließend werden jede Menge Lastschriften zurückgegeben und offiziell Insolvenz angemeldet, woraufhin das Gericht Firma A mangels Masse löscht.

Ergebnis: Wir haben Forderungen in Höhe von über 500 € gegen einen Vertragspartner, der nicht mehr existiert. Die dahinter stehenden Personen lachen sich vermutlich ins Fäustchen und führen ihre Webseiten einfach unter einer neuen Kundennummer bei uns weiter. Kapitalgesellschaften sind halt schon praktisch.

Es ist klar, dass wir das in diesem konkreten Fall nicht einfach so auf uns beruhen lassen. Denn irgendwo hört der Spaß dann ja auch mal auf. Wer vor der Insolvenz steht und jede Menge Schulden hat tut jedenfalls gut daran, nicht einfach die Firmenwerte (und dazu gehören eben auch Domainnamen und die zugehörigen Inhalte) zu verschieben und dann das Unternehmen den Bach runter gehen zu lassen. Straf- und zivilrechtlich gibt es da mehrere Ansatzpunkte, die wir auch verfolgen werden. Aber vermutlich werden sich die Akteure irgendwie aus der Affäre ziehen.  Zumal es bei den Beteiligten absehbar nicht viel zu holen geben wird, wenn man so die vorhandenen schulnerregisterlichen Eintragungen ansieht.

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Insolvenzgeld

von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Interna

“Insolvenzgeldumlage steigt um über 300%!”, so die Überschrift eines Artikels in einem von uns bezogenen Infodienst. Der Bericht startet dann auch vorwurfsvoll:

Was wurde in der Krise nicht alles versprochen – Entlastungen hier, Entlastungen dort. Verschwiegen wurde aber, dass auf Sie 2010 deutlich höhere Ausgaben zukommen.

Dabei sind die Fakten an sich ganz simpel und haben auch wenig mit anderen Maßnahmen zu tun. Denn in Folge der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Insolvenzen haben sich die Aufwendungen für das Insolvenzgeld drastisch erhöht. Die Insolvenzgeldumlage, welche von allen Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, zu leisten ist, erhöht sich daher aufgrund einer Unterdeckung von 1,1 Mrd. € von bisher 0,1% auf 0,41%.

Natürlich ist diese Erhöhung unschön und in der Gesamtsumme auch eine spürbare Mehrbelastung. Aber Erstens: was wäre die Alternative? Der Entfall des Insolvenzgeldes sicherlich nicht. Zumal Zweitens das Schlimmste nicht die Erhöhung des Insolvenzgeldes ist, sondern das überhaupt so viele Firmen Insovlenz anmelden mussten.

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Ja was denn nun?

von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Im Insolvenzfall steht es dem gerichtlich bestellten Inolvenzverwalter frei, ob er sich für Erfüllung des geschlossenen Vertrages entscheidet oder nicht. Entscheidet er sich dafür, muss er auch für ab Eröffnung des Insolvenzverfahren entstandene Kosten geradestehen. Zur Not persönlich.

Es ist daher auch nur schwer verständlich, weshalb im vorliegenden Fall erst Vertragserfüllung gewählt wurde, ohne die danach gestellten Rechnungen zu bezahlen. Und jetzt auf die (nach mehreren Erinnerungen) aktivierte Domainsperrung mit haltlosen Drohungen reagiert wird.

Gerne haben wir den Account dennoch vorläufig wieder entsperrt und letztmalig um zeitnahe Zahlung gebeten. Die hoffentlich auch wirklich erfolgt. Immerhin geht es um rund 100 Euro netto. Kein Geld, dass man einfach unter den Tisch fallen lassen kann einerseits. Wenig Geld für ein bei weiterer Nichtzahlung anstehendes Verfahren mit Anwaltskosten, Gerichtskosten, hohem Aufwand, usw. andererseits. Nur gut, dass am Ende zur Not nicht nur die insolvente Firma für den Gesamtbetrag haftet.

von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Traurig: Die Anzahl der Insolvenzen bei Kunden ist in den letzten Wochen und Monaten auf ein Rekordoch gestiegen. Es vergeht kaum mehr ein Tag, an dem keine Post von einem oder mehreren Insolvenzverwaltern bei uns eintrifft. Das ist – abseits von den Forderungsausfällen – schlimm. Immerhin stehen hinter jeder Insolvenz Betroffene, die um ihre Firma, ihren Job und ihre Zukunft bangen müssen. Häufig trifft es auch langjährige Partner, die überraschend und unverschuldet in Not geraten sind. Das lässt einen selbst – auch wenn es der IT-Branche gut geht, toi toi toi – natürlich nicht kalt. Man kann nur hoffen, dass möglichst viele dieser Fälle “glimpflich” enden (Fortführung der Gesellschaft, neue Beschäftigung, Neuanfang, usw.) und sich die Wirtschaftslage wieder stabilisiert.