Immer wieder wundern wir uns über die Sorglosigkeit mancher Kunden beim Umgang mit ihren persönlichen Daten. Besonders auffällig ist dies, wenn uns mal wieder Kontoauszüge ohne jegliche Schwärzungen übersendet werden. Dabei erhalten wir dann ungewollt Einblick in sensible Dinge wie beispielsweise den Kontostand, die Höhe der Miete oder getätigte Überweisungen.
Als besonderen “Vertrauensbeweis” möchten und können wir das nicht werten. Sondern vielmehr als Ausdruck eines offensichtlich viel zu geringen Bewusstseins was den Umgang mit sensiblen Daten angeht.
Wir haben uns daher vorgenommen, in Zukunft aktiv auf das Thema einzugehen, z.B. mit folgendem kurzen Text im Rahmen der regulären Antwort:
Abschließend noch ein kurzer Hinweis in Sachen Datenschutz: Der von Ihnen übermittelte Kontoauszug hat uns nicht betreffende Angaben enthalten. Natürlich gehen wir mit diesen Angaben sorgsam um und werden sie insbesondere in keiner Weise nutzen. Dennoch wollten wir es nicht unterlassen, Sie der Vollständigkeit halber auf diesen Umstand hinzuweisen. Eine Firma benötigt niemals alle Angaben eines Kontoauszug, weshalb Sie nicht relevante Angaben wie z.B. Buchungsposten oder Kontostände bedenkenlos schwärzen können und – im Interesse des Datenschutzes – auch schwärzen sollten.
Wie gut dieser kleine “Zusatzservice” bei den jeweiligen Partnern ankommt und ob er etwas bewirken kann, wird sich zeigen. Bei erwähnenswertem Feedback werden wir darüber jedenfalls hier im Blog berichten.
Die Abbuchung fälliger Rechnungen wird von uns in Deutschland wie in Österreich jeweils in Form einer Sammellastschrift an die Bank übermittelt. Dabei erfolgt dann auf dem Kontoauszug nicht eine gesonderte Darstellung von vielen hundert oder tausend einzelnen Buchungspositionen, sondern ein gemeinsamer Sammelposten. Zumindest in Deutschland. Für Österreich sieht es hingegen etwas anders aus: Dort teil unsere Bank die gemeinsam eingezogenen Beträge grundsätzlich in zwei gesonderte Buchungen auf. Sauber getrennt nach bankinternen Konten und solchen von anderen Instituten.
Großartig relevant ist das für uns in der Praxis nicht. Aber ein Beispiel dafür, welche kleinen Unterscheide zwischen den in vielen Dingen so gleichen bzw. ähnlichen Ländern manchmal eben doch bestehen.
Wer findet den Fehler auf diesem Kontoauszug als erstes?

Edit: Genau. Zumindest in der Buchhaltung hat der Fehler für Schmunzeln gesorgt.
Von Kunden aktuell genutzte Verwendungszwecke beim Ausgleich ihrer offenen Posten per Überweisung:
- “Bodenlose Frechheit”
- “Internet”
- “Überweisung steht unter Vorbehalt, da ihrerseits ausgewiesen wird, das eingegebene Kontonummer mit Zahlungsleistenden nicht identisch ist. Schriftverkehr zukünftig über Rechtsanwalt <Name und Anschrift entfernt>”
(Schön, wenn dann auch noch die Überweisung in solchen Fällen nicht vom Kunden selbst kommt. Die Zuordnung wird in solchen Fällen zum Kunststück.)
Wir überprüfen im Kundenmenü eingegebene Kontodaten mittels eines Prüfsummenverfahrens auf Richtigkeit. Immerhin bringt man schnell mal einen Zahlendreher rein, was sich so weitgehend vermeiden lässt. Auch in einem aktuellen Fall wurde die vom Kunden vorgenommene Stammdaten-Änderung daher zurückgewiesen. Die Folge war eine Beschwerde bei unserem Kundenservice, der die Eintragung unter Umgehung der Warnung dann auch vorgenommen hat. Immerhin hätte ja wirklich ein Fehler vorliegen können.
Aber es kam, wie es kommen musste: zur Rücklastschrift. Wegen? Konto unbekannt.