von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Interna

Mahnman nimmt Rücksicht: Um keinem Kunden die Festtage zu verderben, wird unser Mahnwesen – wie jedes Jahr – rechtzeitig vor Weihnachten ausgesetzt bzw. verkürzt. Vom 19.12.2011 an werden wir dementsprechend keinen Mahnlauf in eine höhere Mahnstufe als 1 vornehmen, damit niemand an den Feiertagen eine Accountsperrung oder einen blauen gelben Brief befürchten muss. Das reguläre Mahnwesen setzt dann erst am 11.01.2012 wieder ein.

Natürlich freuen wir uns darüber, wenn umgekehrt Kunden mit offenen Posten auch an uns denken und vor Weihnachten noch schnell ihre offenen Posten ausgleichen :-) .

 

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von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Herr Dreist hat eine GmbH gegründet, deren Geschäftsführer und einziger Beschäftigter er ist. Dieser GmbH geht es nicht gut und die Zahlungsunfähigkeit ist absehbar. Was also macht Herr Dreist? Er geht nicht etwa zum Insolvenzverwalter um zu retten, was zu retten ist oder wenigstens die ordentliche Abwicklung zu ermöglichen. Sondern erklärt sich vorher noch selbst fluchs zum Einzelunternehmer und versucht, alle Vermögenswerte einschließlich Domainnamen und Inhalten von der kurz vor dem Abrund stehenden GmbH abzuziehen, damit noch vorhandenes Vermögen möglichst nicht als Teil der Insolvenzmasse untergehen. Das ist zwar strafbar, aber Herr Dreist nimmt das eben nicht so genau.

Also wird auch gleich beim Provider der GmbH ein neuer Vertrag von Herrn Dreist persönlich abgeschlossen und die Übertragung der Domainnamen der GmbH auf Herrn Dreist beantragt. Damit könnte er das bisherige Geschäft ungetrübt von den Problemen seiner Gesellschaft fortführen und die Gläubiger (zu denen auch der Provider gehört) würden in die Röhre schauen.

Dumm nur, wenn der besagte Provider auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird und sich querstellt. Denn auch wenn die juristische Person der GmbH auf der einen Seite und die natürliche Person auf der anderen Seite keineswegs rechtlich identisch sind, müssen wir uns nicht künstlich “dumm und blind” stellen, wenn wir unlautere Absichten bemerken. Zumal uns als Vertragspartner der bestehenden GmbH auch daran gelegen ist, dass nicht mit unserer Hilfe von dort Vermögenswerte (zu denen Domainnamen zählen, zumal wenn darüber Kunden akquiriert werden) zum Schaden der Gesellschaft verschoben werden.

Zumal, am Rande bemerkt, ja auch noch die bereits oben erwähnten offene Posten bei uns bestehen und wir in solchen Fällen Abtretungen und Vertragsübernahmen außer im besonderen Einzelfall ablehnen. Denn leider mussten wir feststellen, dass nach einem solchen Schritt die Bereitschaft zum Ausgleich der offenen Posten meistens gegen Null sinkt.

Es kann jedenfalls kaum verwundern, dass Herr Dreist die Entscheidung seines Providers keineswegs verstehen möchte sondern sich empört darüber zeigt, dass seinem Wunsch nicht entsprochen wird. Denn er als Einzelunternehmen und die GmbH hätten ja gar nichts miteinander zu tun… Wir reagieren jedenfalls allergisch auf solche Versuche und behalten uns vor, den Sachverhalt in sehr eindeutigen Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Insolvenzverwalter zur Prüfung vorzulegen. Denn bei allem Verständnis für die unangenehme Situation bei einer Zahlungsunfähigkeit ist es eben völlig inakzeptabel, wenn “noch mal eben schnell” Vermögenswerte verschoben und damit die von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Firma weiter geschwächt und letzten Endes deren Gläubiger vorsätzlich geschädigt werden.

Siehe hierzu auch: “Wenn die Domain schnell noch vor der Insolvenz aus dem Unternehmensvermögen herausgelöst wird”

von Sara Veröffentlicht in Interna

Offene Posten: ein Euro. Porto: drei Euro fünfzig.

Wer einen offenen Posten begleichen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. In der Praxis ist die Überweisung auf unser Konto der häufigste Fall, zumal sie für den Schuldner den normalerweise schnellsten und günstigsten Weg darstellt,  um sich seiner Verbindlichkeiten zu entledigen. Als ab und zu genutzte Alternativen bieten sich ein (bitte gedeckter) Scheck und eine direkte Bareinzahlung zu unseren Gunsten an.

Zur Not :-D nehmen wir auch Bares. Selbst wenn es, wie in einem aktuellen Fall, vom Postboten gebracht wird und sich “nur” um einen Euro handelt. Auch Kleinvieh macht schließlich Mist. Die Außenstände sind damit nun vollständig beglichen. Und auch die Post dürfte sich gefreut haben. Hat sie doch 3,50 € Porto kassiert. So viel kostet selbst die teuerste Inlandsüberweisung nicht.  Zumal auf dem Anschreiben eine Bankverbindung angegeben und somit vorhanden gewesen wäre ;-) .

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von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Kulanz ist für uns etwas schönes und wichtiges, weshalb wir sie gerne praktizieren und uns dabei mitunter weit aus dem Fenster lehnen, um mehr als nur einmal beide Augen zuzudrücken. Manchmal meinen Kunden jedoch, dieses entgegenkommende Verhalten ausnutzen und uns für dumm verkaufen zu müssen. Und wundern sich dann, wenn sie irgendwann mit dem Kopf gegen eine (sanft gepolsterte ;-) ) Wand rennen.

So auch in einem aktuellen Fall, bei dem sich ein Kunde beschwert hat. Er hätte nach einer Rücklastschrift sozusagen in gutem Glauben erwartet, dass wir den offenen Betrag erneut abbuchen und sei nun gesperrt worden. Trotz seiner sofortigen Reaktion in Form einer Überweisung stelle sich unser Kundenservice auf stur und verweigere die Freischaltung des Accounts vor Eingang des Geldes bei uns.

Das liest sich natürlich erst einmal dramatisch und hat intern mehrere Alarmglocken läuten lassen. Immerhin nehmen  wir nicht von Haus aus an, dass uns Kunden Unsinn erzählen sondern unterstellen erst einmal, dass die uns gegenüber gemachten Angaben (ungefähr) stimmen und wirklich etwas ganz schrecklich schief gelaufen sein könnte.

Ist es aber nicht.

Denn die Tatsachen unterscheiden sich ganz deutlich von dem, was in der rührselig geschriebenen E-Mail vorgetragen worden ist:

  • Der Kunde hatte in den vergangenen Monaten bereits ungezählte offene Posten, die er wiederholt so lange nicht bezahlt hat, dass es zu einer Accountsperrung gekommen ist.
  • In mehreren Fällen wurde dem Kunden die Sperrung aus Kulanz auf seine Bitte hin bereits vor Geldeingang aufgehoben.
  • Bei allen früheren Außenständen war bereits jeweils der Ausgleich per Überweisung erforderlich, worauf wir ja auch in allen Zahlungserinnerungen sehr eindeutig hinweisen.
  • Im aktuellen Fall bestehen die offenen Posten seit mehr als 6 Wochen und wurden wöchentlich angemahnt.
  • In all diesen Zahlungserinnerungen wurde erneut – wie auch bei den früheren Außenständen – darauf hingewiesen, dass eine Überweisung des offenen Betrages erforderlich ist.
  • Erst die erneute Accountsperrung hat nun zu einer in Aussicht gestellten Zahlung geführt – und zum ersten Mal wurde dieses Mal diese Aussicht nicht schon wieder in Form einer Vorab-Entsperrung honoriert, sondern darauf hingewiesen, dass die Entsperrung nach Eingang des Geldes erfolgt. Immerhin warten wir schon wieder einmal seit über 6 Wochen auf unser Geld und irgendwann kommt dann eben auch bei uns der Punkt, an dem unser Entgegenkommen an eine Grenze stößt.

Das der Kunde jetzt die Kündigung in Aussicht gestellt hat, weil wir ihn dieses Mal (nachdem wir wie gesagt seit Wochen und zum x-ten Mal auf seine Zahlung warten) nicht sofort wieder freigeschaltet haben und uns in seinen Augen wie eine “Behörde” verhalten, kommt vor diesem Hintergrund nicht ganz so bedrohlich an, wie es vielleicht gemeint gewesen sein mag. Zumal der Schuldner auch noch in Aussicht gestellt hat, das Thema “öffentlich” zu diskutieren; eine objektive Tatsachendarstellung ist bei der bisher an den Tag gelegten Uneinsichtigkeit wohl nicht zu erwarten. In solchen Fällen ist es manchmal wirklich besser, getrennter Wege zu gehen. Schon schade :-( .

PS:  Warum ziehen wir nicht einfach zurückgegebene Lastschriften erneut ein? Nun, erstens ist dies aufgrund der von uns mit der Bank getroffenen Vereinbarung nicht zulässig. Und zweitens würde es in den meisten Fällen wohl einfach zu einer zweiten Rücklastschrift führen, weil das Konto noch nicht wieder gedeckt ist.

von Sara Veröffentlicht in Interna

In der hier erwähnten Angelgenheit haben wir den Verfasser der E-Mail anwaltlich abmahnen lassen (ohne Kostennote) und für den Wiederholungsfall die fristlose Kündigung in Aussicht gestellt. Die Abmahnung wurde per Post und vorab per E-Mail versendet. Auf letzteres ist dann auch zeitnah eine Reaktion in Form einer Entschuldigung für die “Ausgleisungen” erfolgt. Der Vorgang war damit für uns erledigt.

Nun hat uns das Schreiben eines Rechtsanwaltes erreicht. Der Anwalt teilt mit, dass er von unserem Kunden mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt worden sei. Unser Kunde habe die Nachricht mit den beledigenden Inhalten nicht verfasst sondern habe sich im Ausland aufgehalten. Die bei uns hinterlegte E-Mailadresse sei nicht mehr aktuell und würde offensichtlich von einem Dritten genutzt.

Auf den ersten Blick klingt das verwirrend, ist aber bei näherer Betrachtung durchaus denkbar. Immerhin könnte ein Max.Mueller@email.xy seine Adresse aufgegeben haben, ohne bei uns eine neue E-Mailadresse zu hinterlegen. Wenn dann eine namensgleiche Person freudig die ja nun wieder freie E-Mailadresse bei diesem Anbieter registriert haben sollte, würde er weiterhin die Nachrichten und auch ggf. Zahlungserinnerungen von uns erhalten. Und sich vielleicht darüber ärgern, weil er uns nicht kennt und von den E-Mails genervt ist.  Dies hätte sich auch sicher schnell klären lassen, wenn die Antwort nicht aus Unflätigkeiten bestanden hätte.

Aber wie auch immer. Der Sachverhalt wurde dem “gegnerischen” Anwalt nochmals mitgeteilt und wir nehmen an, dass unser Kunde nun zeitnah seine E-Mailadresse bei uns aktualisiert. Damit dürfte der Vorgang endgültig erledigt sein. Hoffentlich. ;-)

 

 

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Ein Mann und sein Cape bei der Arbeit: MAHNMAN! Seine Mission: Weniger offene Posten. Seine Waffen: Gelbes Briefpapier, Drucker, Frankiermaschine. Und unerschütterlicher Optimismus.

Viel Erfolg, Mahnman! Und pass gut auf dich auf.

von Sara Veröffentlicht in Interna

Beschwerde eines Kunden: Hallo domainfactory GmbH, ich habe von euch eine Mahnung erhalten. Den Betrag habe ich beglichen. Trotzdem erhalte ich nun ein Inkasso-Schreiben mit zusätzlichen Gebühren. Ich bitte um Berichtigung und schriftliche Entschuldigung.

Hilfe, was mag da schief gelaufen sein? Zum Glück hat der Kunde das Inkassoschreiben direkt beigefügt:

PS: Wir haben das natürlich aufgeklärt. So ganz angekommen scheint das aber noch nicht zu sein, denn in einer weiteren Rückmeldung werden wir erneut um “Einstellung des Vorgangs” gebeten… Selbstverständlich versuchen wir weiterhin, den an sich sehr eindeutigen Sachverhalt zu vermitteln: Wir sind die domainfactory GmbH, das Inkassoschreiben basiert auf offenen Posten bei einem anderen Mitbewerber und hat rein gar nichts mit uns zu tun.

von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Interna

Viele Schuldner haben einen durchaus ehrlichen und engagierten Umgang mit ihren offenen Posten und bemühen sich, ein eventuelles Versehen zu bereinigen oder Verbindlichkeiten Stück für Stück abzutragen. Auch das muss erwähnt und darf nicht vergessen werden, wenn man sich mit einem anderen Teil unserer Schuldner befasst. Schuldnern, denen nicht nur jedes Schuldbewusstsein fehlt, sondern die sich in Beleidigungen als Ausdruck ihrer Hilflosigkeit flüchten.

So auch aktuell bei einem Kunden, der Mitarbeiter nicht nur als “Vollpfosten” beschimpft, sondern auch noch eine sexuelle Belästigung unterster Schublade “drauf legt”.

Gut, dass der Vertrag bereits [EDIT]fristlos[/EDIT] gekündigt worden ist. Denn auch wenn wir Tag für Tag über so manchen verbalen Fehlgriff in E-Mails kommentarlos hinwegsehen, gibt es Grenzen. Grenzen, die auch schon mal nicht nur per Kündigung sondern ebenfalls in Form einer anwaltlichen Abmahnung oder Strafanzeige aufgezeigt werden, wenn nötig. Das sorgt zwar für zusätzlichen Aufwand und Kosten bei uns, ist jedoch aus Gründen des Mitarbeiterschutzes in besonders gravierenden Fällen manchmal einfach notwendig.

Wobei wir uns schon fragen: Reden solche Leute immer so oder verlieren sie erst “im Internet” alle Hemmungen?!

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Ein Kunde hat offene Posten. Zwar “nur” rund 10 Euro, aber dennoch ein Betrag, den wir nicht einfach verschenken können und daher angemahnt haben. Der Schulder hat sich nun auch tatsächlich gemeldet…

Die Zahlung wurde angewiesen? Nein. Die Zahlung wird bald erfolgen? Nein. Der Kunde bitte um Ratenzahlung? Nein. Stundung? Auch nicht.

Vielmehr sollen wir uns doch bitte gut überlegen, ob wir die Forderung wirklich geltend machen wollen. Er sei arm, hilflos, wehrlos und berufsunfähig; der offene Betrag somit uneinbringlich.

Tolle Argumentation…

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von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Interna

Uns hat eine Retoure erreicht: Die an einen Kunden mit offenen Posten versendete Kündigung sei nicht zustellbar, der Empfänger nicht zu ermitteln.

 

Eine Überraschung wäre das nicht, immerhin sind gerade die hartnäckigsten Schuldner oft am schwersten zu erreichen. Interessant ist jedoch, dass der Umschlag geöffnet worden und ein Eingangsstempel auf unserem Brief angebracht worden ist:

Die Post war das kaum und wir waren es auch nicht. Bleibt also die Frage: Wer war es dann. Ein Schelm wer jetzt vermutet, der Empfänger hätte den Brief erst geöffnet, aus Versehen/Reflex gestempelt und dann zurück gehen lassen. Eine andere Erklärung gibt es kaum*. Zumindest wenn man nicht annehmen möchte, dass ein unberechtigter Dritter gegen das Postgeheimnis verletzt und sich strafbar gemacht hat, weil er einen kurzen Blick in das nicht an ihn adressierte Schreiben geworfen hat.

[*) Edit: Mögliche nahe liegende Erklärung siehe in Kommentar #1]