Drei Stunden sollten wohl reichen…
… meinte einer unserer Kunden gerade hier vor Ort in einem kurzen persönlichen Gespräch. Er hatte uns gegen 9 Uhr Vormittags einen Zahlungsbeleg per Fax zukommen lassen mit der Bitte seinen wegen Außenständen gesperrten Account wieder zu aktivieren. Gegen Mittag stand er dann vor der Tür um den Zahlungsbeleg auch noch mal persönlich zu überbringen und seinen Unmut über die in seinen Augen viel zu lange Bearbeitungsdauer von Faxsendungen kund zu tun.
Man könnte…
… ihn nun damit konfrontieren, dass er sich ja auch geschlagene 6 Wochen Zeit gelassen hat um die Außenstände zu überweisen und Faxsendungen eben einfach chronologisch abgearbeitet werden.
… aber auch einmal tief schlucken, versuchen sich in die für den Kunden außergewöhnliche Situation zu versetzen und den von ihm überbrachten Zahlungsbeleg dankend entgegennehmen um ihn zügig zu bearbeiten.
Wir haben uns in diesem Fall für die zweite Möglichkeit entschieden, zumal es beim Kunden der erste Vorfall dieser Art war und es alles in allem doch ein netter Kontakt war (zumindest unter den gegebenen Umständen).
(JG)
Ein Kunde mit – inzwischen: ordentlich hohen – offenen Posten hat sich immer und immer wieder als “Neukunde” mit neuen Kundennummern bei uns angemeldet. Scheinbar in der Hoffnung, dass die Gesamtsumme aller Außenstände durch die Verteilung auf verschiedene Kundenkonten nicht besonders auffällt. Dabei hat unser Schuldner nicht mit “Mahnman” gerechnet, der alle betroffenen Accounts zielgerichtet identifiziert hat und nun zum anwaltlichen Inkasso übergibt. Danke, Mahnman!
PS: Natürlich wurden die nicht bezahlten Forderungen auch schon längst angemahnt, die Accounts gesperrt und die Verträge bereits fristlos gekündigt. Auf *solche* Kunden können wir nämlich dankend verzichten.

Die jüngste “Massenkündigung” von Kunden mit offenen Posten geht heute raus. Wir sagen nach viel Geduld und jeder Menge Erinnerungen einschließlich Postmahnung und Accountsperrung auf (Nimmer-)Wiedersehen zu 160 hartnäckigen Schuldnern.
Schuldner sind selten um eine Ausrede verlegen und wenn man dabei auch gleich noch dem Gläubiger die Verantwortung zuschieben kann, ist das natürlich eine besonders bequeme Angelegenheit. So oder ähnlich muss auch ein ehemaliger Kunde gedacht haben, der sich über die Kündigung des Vertrages bei uns beschwert hat.
Denn natürlich konnte er aufgrund eines Kontowechsels überhaupt nichts für die Rücklastschriften. Und die E-Mailmahnungen haben ihn auch nicht erreicht, da der Absender aufgrund der vielen, vielen Werbemails von uns als Spam klassifiziert und die Mahnmails daher gelöscht worden sind. Überhaupt: eine Zahlungserinnerung per Post wäre doch wohl das Mindeste gewesen.
Vielleicht kann man drei Newsletter im Jahr 2010 und fünf solcher Infomails im Jahr 2011 als viel bezeichnen (oder auch nicht). Selbst das ändert jedoch nichts daran, dass die Kundeninformationen eine ganz andere Absenderadresse nutzen als die Zahlungserinnerungen und das Argument “Newsletter als Spam eingestuft daher Zahlungserinnerung nicht erhalten” ins Leere geht. Spätestens durch den Postversand der Zahlungserinnerung verliert die Behauptung aber auch noch die letzte Wirkung. Aber darauf kommt es ja auch gar nicht an: Hauptsache, die anderen sind Schuld.
PS: Bezahlt sind die offenen Posten noch immer nicht…
Ein Neukunde mit jeder Menge Domainnamen ist von Anfang an vor allem durch seine fehlende Zahlungsbereitschaft aufgefallen. Mangels Besserung der Situation und angesichts der aufgelaufenen offenen Posten haben wir den Vertrag daher fristgerecht gekündigt. Erst danach sind wir auf Presseberichte aufmerksam geworden, denen zu Folge unser (Ex-)Kunde ein Hochstapler mit einer langen Liste von Ermittlungsverfahren sein soll. Dazu können wir nichts sagen, aber das Verhalten uns gegenüber (viel bestellen und nichts bezahlen) passt jedenfalls ins Bild.
Außergewöhnlich ist daran (leider) noch nichts, immerhin haben wir laufend mit Fällen dieser Art zu tun. Unüblich ist es hingegen, bereits mit unter 18 Jahren eine solche “Karriere” hingelegt zu haben. Da fängt das Erwachsenenleben ja schon richtig gut an
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Mahnman nimmt Rücksicht: Um keinem Kunden die Festtage zu verderben, wird unser Mahnwesen – wie jedes Jahr – rechtzeitig vor Weihnachten ausgesetzt bzw. verkürzt. Vom 19.12.2011 an werden wir dementsprechend keinen Mahnlauf in eine höhere Mahnstufe als 1 vornehmen, damit niemand an den Feiertagen eine Accountsperrung oder einen blauen gelben Brief befürchten muss. Das reguläre Mahnwesen setzt dann erst am 11.01.2012 wieder ein.
Natürlich freuen wir uns darüber, wenn umgekehrt Kunden mit offenen Posten auch an uns denken und vor Weihnachten noch schnell ihre offenen Posten ausgleichen
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Herr Dreist hat eine GmbH gegründet, deren Geschäftsführer und einziger Beschäftigter er ist. Dieser GmbH geht es nicht gut und die Zahlungsunfähigkeit ist absehbar. Was also macht Herr Dreist? Er geht nicht etwa zum Insolvenzverwalter um zu retten, was zu retten ist oder wenigstens die ordentliche Abwicklung zu ermöglichen. Sondern erklärt sich vorher noch selbst fluchs zum Einzelunternehmer und versucht, alle Vermögenswerte einschließlich Domainnamen und Inhalten von der kurz vor dem Abrund stehenden GmbH abzuziehen, damit noch vorhandenes Vermögen möglichst nicht als Teil der Insolvenzmasse untergehen. Das ist zwar strafbar, aber Herr Dreist nimmt das eben nicht so genau.
Also wird auch gleich beim Provider der GmbH ein neuer Vertrag von Herrn Dreist persönlich abgeschlossen und die Übertragung der Domainnamen der GmbH auf Herrn Dreist beantragt. Damit könnte er das bisherige Geschäft ungetrübt von den Problemen seiner Gesellschaft fortführen und die Gläubiger (zu denen auch der Provider gehört) würden in die Röhre schauen.
Dumm nur, wenn der besagte Provider auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird und sich querstellt. Denn auch wenn die juristische Person der GmbH auf der einen Seite und die natürliche Person auf der anderen Seite keineswegs rechtlich identisch sind, müssen wir uns nicht künstlich “dumm und blind” stellen, wenn wir unlautere Absichten bemerken. Zumal uns als Vertragspartner der bestehenden GmbH auch daran gelegen ist, dass nicht mit unserer Hilfe von dort Vermögenswerte (zu denen Domainnamen zählen, zumal wenn darüber Kunden akquiriert werden) zum Schaden der Gesellschaft verschoben werden.
Zumal, am Rande bemerkt, ja auch noch die bereits oben erwähnten offene Posten bei uns bestehen und wir in solchen Fällen Abtretungen und Vertragsübernahmen außer im besonderen Einzelfall ablehnen. Denn leider mussten wir feststellen, dass nach einem solchen Schritt die Bereitschaft zum Ausgleich der offenen Posten meistens gegen Null sinkt.
Es kann jedenfalls kaum verwundern, dass Herr Dreist die Entscheidung seines Providers keineswegs verstehen möchte sondern sich empört darüber zeigt, dass seinem Wunsch nicht entsprochen wird. Denn er als Einzelunternehmen und die GmbH hätten ja gar nichts miteinander zu tun… Wir reagieren jedenfalls allergisch auf solche Versuche und behalten uns vor, den Sachverhalt in sehr eindeutigen Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Insolvenzverwalter zur Prüfung vorzulegen. Denn bei allem Verständnis für die unangenehme Situation bei einer Zahlungsunfähigkeit ist es eben völlig inakzeptabel, wenn “noch mal eben schnell” Vermögenswerte verschoben und damit die von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Firma weiter geschwächt und letzten Endes deren Gläubiger vorsätzlich geschädigt werden.
Siehe hierzu auch: “Wenn die Domain schnell noch vor der Insolvenz aus dem Unternehmensvermögen herausgelöst wird”

Offene Posten: ein Euro. Porto: drei Euro fünfzig.
Wer einen offenen Posten begleichen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. In der Praxis ist die Überweisung auf unser Konto der häufigste Fall, zumal sie für den Schuldner den normalerweise schnellsten und günstigsten Weg darstellt, um sich seiner Verbindlichkeiten zu entledigen. Als ab und zu genutzte Alternativen bieten sich ein (bitte gedeckter) Scheck und eine direkte Bareinzahlung zu unseren Gunsten an.
Zur Not
nehmen wir auch Bares. Selbst wenn es, wie in einem aktuellen Fall, vom Postboten gebracht wird und sich “nur” um einen Euro handelt. Auch Kleinvieh macht schließlich Mist. Die Außenstände sind damit nun vollständig beglichen. Und auch die Post dürfte sich gefreut haben. Hat sie doch 3,50 € Porto kassiert. So viel kostet selbst die teuerste Inlandsüberweisung nicht. Zumal auf dem Anschreiben eine Bankverbindung angegeben und somit vorhanden gewesen wäre
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Kulanz ist für uns etwas schönes und wichtiges, weshalb wir sie gerne praktizieren und uns dabei mitunter weit aus dem Fenster lehnen, um mehr als nur einmal beide Augen zuzudrücken. Manchmal meinen Kunden jedoch, dieses entgegenkommende Verhalten ausnutzen und uns für dumm verkaufen zu müssen. Und wundern sich dann, wenn sie irgendwann mit dem Kopf gegen eine (sanft gepolsterte
) Wand rennen.
So auch in einem aktuellen Fall, bei dem sich ein Kunde beschwert hat. Er hätte nach einer Rücklastschrift sozusagen in gutem Glauben erwartet, dass wir den offenen Betrag erneut abbuchen und sei nun gesperrt worden. Trotz seiner sofortigen Reaktion in Form einer Überweisung stelle sich unser Kundenservice auf stur und verweigere die Freischaltung des Accounts vor Eingang des Geldes bei uns.
Das liest sich natürlich erst einmal dramatisch und hat intern mehrere Alarmglocken läuten lassen. Immerhin nehmen wir nicht von Haus aus an, dass uns Kunden Unsinn erzählen sondern unterstellen erst einmal, dass die uns gegenüber gemachten Angaben (ungefähr) stimmen und wirklich etwas ganz schrecklich schief gelaufen sein könnte.
Ist es aber nicht.
Denn die Tatsachen unterscheiden sich ganz deutlich von dem, was in der rührselig geschriebenen E-Mail vorgetragen worden ist:
- Der Kunde hatte in den vergangenen Monaten bereits ungezählte offene Posten, die er wiederholt so lange nicht bezahlt hat, dass es zu einer Accountsperrung gekommen ist.
- In mehreren Fällen wurde dem Kunden die Sperrung aus Kulanz auf seine Bitte hin bereits vor Geldeingang aufgehoben.
- Bei allen früheren Außenständen war bereits jeweils der Ausgleich per Überweisung erforderlich, worauf wir ja auch in allen Zahlungserinnerungen sehr eindeutig hinweisen.
- Im aktuellen Fall bestehen die offenen Posten seit mehr als 6 Wochen und wurden wöchentlich angemahnt.
- In all diesen Zahlungserinnerungen wurde erneut – wie auch bei den früheren Außenständen – darauf hingewiesen, dass eine Überweisung des offenen Betrages erforderlich ist.
- Erst die erneute Accountsperrung hat nun zu einer in Aussicht gestellten Zahlung geführt – und zum ersten Mal wurde dieses Mal diese Aussicht nicht schon wieder in Form einer Vorab-Entsperrung honoriert, sondern darauf hingewiesen, dass die Entsperrung nach Eingang des Geldes erfolgt. Immerhin warten wir schon wieder einmal seit über 6 Wochen auf unser Geld und irgendwann kommt dann eben auch bei uns der Punkt, an dem unser Entgegenkommen an eine Grenze stößt.
Das der Kunde jetzt die Kündigung in Aussicht gestellt hat, weil wir ihn dieses Mal (nachdem wir wie gesagt seit Wochen und zum x-ten Mal auf seine Zahlung warten) nicht sofort wieder freigeschaltet haben und uns in seinen Augen wie eine “Behörde” verhalten, kommt vor diesem Hintergrund nicht ganz so bedrohlich an, wie es vielleicht gemeint gewesen sein mag. Zumal der Schuldner auch noch in Aussicht gestellt hat, das Thema “öffentlich” zu diskutieren; eine objektive Tatsachendarstellung ist bei der bisher an den Tag gelegten Uneinsichtigkeit wohl nicht zu erwarten. In solchen Fällen ist es manchmal wirklich besser, getrennter Wege zu gehen. Schon schade
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PS: Warum ziehen wir nicht einfach zurückgegebene Lastschriften erneut ein? Nun, erstens ist dies aufgrund der von uns mit der Bank getroffenen Vereinbarung nicht zulässig. Und zweitens würde es in den meisten Fällen wohl einfach zu einer zweiten Rücklastschrift führen, weil das Konto noch nicht wieder gedeckt ist.
In der hier erwähnten Angelgenheit haben wir den Verfasser der E-Mail anwaltlich abmahnen lassen (ohne Kostennote) und für den Wiederholungsfall die fristlose Kündigung in Aussicht gestellt. Die Abmahnung wurde per Post und vorab per E-Mail versendet. Auf letzteres ist dann auch zeitnah eine Reaktion in Form einer Entschuldigung für die “Ausgleisungen” erfolgt. Der Vorgang war damit für uns erledigt.
Nun hat uns das Schreiben eines Rechtsanwaltes erreicht. Der Anwalt teilt mit, dass er von unserem Kunden mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt worden sei. Unser Kunde habe die Nachricht mit den beledigenden Inhalten nicht verfasst sondern habe sich im Ausland aufgehalten. Die bei uns hinterlegte E-Mailadresse sei nicht mehr aktuell und würde offensichtlich von einem Dritten genutzt.
Auf den ersten Blick klingt das verwirrend, ist aber bei näherer Betrachtung durchaus denkbar. Immerhin könnte ein Max.Mueller@email.xy seine Adresse aufgegeben haben, ohne bei uns eine neue E-Mailadresse zu hinterlegen. Wenn dann eine namensgleiche Person freudig die ja nun wieder freie E-Mailadresse bei diesem Anbieter registriert haben sollte, würde er weiterhin die Nachrichten und auch ggf. Zahlungserinnerungen von uns erhalten. Und sich vielleicht darüber ärgern, weil er uns nicht kennt und von den E-Mails genervt ist. Dies hätte sich auch sicher schnell klären lassen, wenn die Antwort nicht aus Unflätigkeiten bestanden hätte.
Aber wie auch immer. Der Sachverhalt wurde dem “gegnerischen” Anwalt nochmals mitgeteilt und wir nehmen an, dass unser Kunde nun zeitnah seine E-Mailadresse bei uns aktualisiert. Damit dürfte der Vorgang endgültig erledigt sein. Hoffentlich.