von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Wie am Freitag versprochen haben wir heute den Schleier gelüftet und unsere neuen dedizierten Serverangebote für Endkunden und Reseller enthüllt. Dabei haben wir einen besonderen Wert auf die bestmögliche Erhöhung der Leistungen bei einem gleichbleibenden Monatspreis (und somit einem noch besseren Preis-/Leistungs-Verhältnis) gelegt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen:

So verfügt nun bereits der preiswerteste Server (ManagedServer L5) über einen bisher der nächsthöheren Leistungsstufe vorbehaltenen Intel Core i3 Prozessor mit mindestens 3,06 Ghz.  Diese Erhöhung setzt sich kontinuierlich über die ganze Produktreihe fort (Intel Core i5 anstatt Intel Core i3, Intel Core i7 anstatt Intel Core i5), wobei wir jeweils neuere, schneller getaktete Modelle verwenden. Bei unserem neuen Flaggschiff, dem ManagedServer Pro X8, setzen wir darüber hinaus erstmals die besonders leistungsfähigen Intel Xeon Prozessoren in Form von 2xIntel Xeon CPUs mit zusammen 8 Kernen (8×2,13 Ghz.).

Selbstverständlich haben wir auch an den anderen wichtigen Ausstattungsdetails gearbeitet und bei allen Produkten den Arbeitsspeicher von bisher 4-12 GB auf 6-32 GB und die verbauten Festplatten auf bis zu 4×750 GB erhöht.

Ein ganz besonderes Highlight ist zudem die ab dem “ManagedServer XL5″ im Preis enthaltene Netzanbindung am 1 Gbit/s-Port (1.000 Mbit/s anstatt 100 Mbit/s). Selbstverständlich gilt auch hierfür die von uns gewohnte Traffic-Flatrate, ohne dass es eine künstliche Herabsetzung der Bandbreite nach einem bestimmten Traffickontingent gibt.

Für Anwender mit einer intensiven MySQL-Datenbanknutzung bieten wir zudem optional für alle neuen Server einen leistungsfähigen “MySQL-SSD-Storage” (FAQ), basierend auf zwei im RAID1-Verbund genutzten SSD-Festplatten, mit 100 GB nutzbaren SSD-MySQL-Speicherplatz an. Damit lässt sich eine der häufigsten “Serverbremsen” umgehen bzw. deutlich verringern, da die verwendeten Speichermodule sich gegenüber herkömmlichen Festplatten durch ganz erheblich schnellere Schreib-/Lesevorgänge auszeichnen. Für den MySQL-SSD-Storage fallen, ebenso wie für die dedizierten Server an sich, keine langen Mindestlaufzeiten an. Zudem verzichten wir auf eine Einrichtungsgebühr sondern berechnen nur einen günstigen Preis in Höhe von 29,95 € / Monat inkl. ges. Mehrwertsteuer.

Was es sonst noch gibt. Zum Beispiel.

Neben den bereits erwähnten Highlights gibt es weitere erwähnenswerte Punkte für unsere ManagedServer. So stehen stets mehrere Standby-Server für den Express-Hardwaretausch bereit, damit bei Defekten nicht erst eine langwierige Reparatur oder der Wechsel einzelner Komponenten abgewartet werden muss. Die damit verbundene Zeitersparnis kann gerade bei hoch frequentierten Webseiten und Angeboten von entscheidender Bedeutung sein.

Durch das regelmäßige Einspielen von Versionsupdates und Sicherheitspatches wird die standardmäßig auf einem ManagedServer installierte Software (Betriebssystem, Webserver, etc.) durch uns gemanaged, was Ihnen ebenfalls Zeit und Geld gegenüber der eigenständigen Verwaltung eines Servers spart.

Zudem stehen unseren ManagedServer-Kunden sowohl der erweiterte “PremiumVIP” Kundenservice mit gesonderter 0800-Nummer und bevorzugter Beantwortung aller Anfragen (Wert: 10,00 € / Monat) sowie der Zugriff auf unseren 24/7 Notfallsupport zur Verfügung. Damit tragen wir den nochmals erhöhten Anforderungen von Nutzern dedizierter Server Rechnung.

Speicherung, Versand und Empfang von E-Mails laufen selbstverständlich über unsere gesonderten, komplexen Mailserversysteme ab, wodurch eine bestmögliche Performance und Ausfallsicherheit bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von dem dedizierten Server erreicht wird. Der enthaltene, gesonderte E-Mailspeicherplatz von bis zu 250 GB lässt sich flexibel nutzen und auf unterschiedlich große IMAP-Postfächer aufteilen. Ein guter Viren- und Spamschutz ist dabei automatisch und ohne gesonderte Berechnung inklusive, damit Sie sich so wenig wie möglich mit unerwünschten E-Mails auseinandersetzen müssen.

Für besondere Anforderungen lässt sich die Webserverkonfiguration bei Bedarf umfangreich anpassen (.htaccess) und via Kundenmenü könne Sie einfach verschiedene Serveranwendungen (z.B. Apache 2.2 oder JBoss) einfach selbst installieren. Auf die SSH-Zugänge mit Compiler (!) und konfigurierbaren System-Startupdienste sei hiermit der Vollständigkeit halber ebenfalls hingewiesen.

Zum Schutz Ihrer Daten verfügt jeder ManagedServer bei uns bereits von Haus aus über eine vorinstallierte Firewall, die alternativ zu der Verwaltung durch uns auch durch Sie selbst konfiguriert und Ihren Bedürfnissen angepasst werden kann.

Alle Details zu diesen und den vielen weiteren Tarifmerkmalen finden Sie auf den Tarifseiten für die ManagedServer bzw. für Reseller auf den Tarifseiten der ResellerDedicated”-Server. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Dies gilt selbstverständlich auch “nach dem Kauf”, bei dem wir Sie ebenfalls wie Interessenten kostenfrei betreuen und so weit wie möglich unterstützen.

Nutzen Sie auch gerne unsere 60 Tage Geld zurück Garantie, durch Sie die alle Tarife ohne Risiko ausprobieren und bei Nichtgefallen den bezahlten Tarifpreis inkl. Einrichtungsgebühr erstattet erhalten. Detail hierzu können Sie auch unserem “Service-Level-Agreement” (SLA) entnehmen, welches als Bestandteil der ManagedServer-Serviceleistungen hier abgerufen werden kann.

Wir hoffen, mit unseren neuen dedizierten Servern auch Ihre Bedürfnisse abdecken und Ihnen einen möglichst hohen Nutzwert bieten zu können und freuen uns wie immer über Feedback :-) .

Übrigens: Als ganz andere Alternative bieten sich unsere ebenfalls innovativen JiffyBox Cloudserver an, bei denen wir volle Freiheit (Root statt Managed) und Flexibilität mit einer rein nutzungsbasierten Abrechnung verbunden haben. Zusammen decken die domainFACTORY ManagedServer und JiffyBox Cloudserver aufgrund der insgesamt neun unterschiedlichen Leistungsstufen die ganze Bandbreite an Anforderungen im Serverbereich ab.

[Nachtrag] Kurzer Artikel bei ITespresso.de

von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Für viele unserer Reseller lohnt sich ein Blick in unser gerade erst aktualisiertes “RP2-Handbuch”, welches im RP2-Infobereich auf unserer Homepage zu finden ist (Link siehe unten). Darin finden sich auf fast 100 Seiten umfangreiche Informationen rund um das von uns entwickelte, umfangreiche “ResellerProfessional 2″ Softwaresystem. Mit diesem kann jeder auf einfachem Wege selbst zum Hoster werden und für seine Zielgruppe ideal passende Angebote erstellen. Dabei finden sowohl Agenturen und Designer, die Webhosting nebenher betreiben und vieles selbst erledigen, die für sie wichtigen Funktionen als auch spezialisierte Hostprovider, die Dinge wie das automatisierte Bestellsystem, das Kundenmenü, die Rechnungsgenerierung und vieles mehr zu schätzen wissen.

Das komplette ResellerProfessional 2 System ist nur bei uns verfügbar und in allen  dF Reseller-Tarifen, die bei einem Monatspreis von 19,95 €*starten, kostenfrei enthalten. Für ein risikofreies kennen lernen bietet sich, neben dem oben genannten Handbuch, der Kurzübersicht und den RP2-FAQ, übrigens unsere 60 Tage Geld-zurück-Garantie an, welche natürlich z.B. auch bei Upgrades aus Nicht-Resellertarifen gleichermaßen gilt.

Das RP2-Handbuch ist in unserem RP2-Infobereich verfügbar.

*) Kleingedrucktes: Preis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zzgl. einmaliger Einrichtungsgebühr in Höhe von 19,95 € [ResellerDedicated 199,95 €].
[Beitrag überarbeitet am 2011-06-29 20:25 Uhr]

von Sara Veröffentlicht in Interna

Manchmal ist es einfach zu gemein: Man möchte so gerne etwas sagen, darf es aber nicht. So auch aktuell in einem Fall, bei dem ein etwas verzweifelt wirkender Reseller-Endkunde (also der Kunde eines Resellers von uns) um Kulanz gebeten hat, nachdem hunderte GB Datentransfer in wenigen Tagen durch einen Skriptfehler entstanden sind.

Der Endkunde ist nun besorgt, weil ihm eine hohe Trafficrechnung droht, und hat sich mit einer sehr netten E-Mail direkt an uns gewendet. Wenn man selbst gegenüber den eigenen Kunden ein kulantes Verhalten gewöhnt ist, kann man dies in solchen Fällen nicht so leicht abschalten. Wie gerne hätten wir ihm daher einfach einen Teil seiner Sorgen genommen…

Ohne Zustimmung des Reseller geht dies aber nicht und uns sind die Hände gebunden. Wir haben nun vorgeschlagen, dass der Endkunde eine Zustimmung zur direkten Auskunftserteilung und Beantwortung einholt.  Sollte das nicht klappen, werden wir umgekehrt den Endkunden bitten, direkt mit dem Reseller in Kontakt treten zu dürfen. Falls nötig und möglich, können wir so vielleicht weiterhelfen.

Auf dem einen oder anderen Weg wird sich dann gemeinsam bestimmt erreichen lassen, dass ein dummer technischer Fehler nicht in einer für den Endkunden auswegslosen Situation (sprich: für ihn erheblichen Kosten) mündet.

[Edit/Update 2010-11-19]

Am Ende konnten wir nicht aktiv werden, was jedoch – soweit wir wissen – letztendlich auch gar nicht nötig gewesen wäre, da der Reseller von sich aus Kulanz gezeigt und den eigentlichen Rechnungsbetrag reduziert hat.

von Sara Veröffentlicht in Interna, Na klar

Die örtliche Niederlassung einer Wirtschaftsauskunftei hat einen Reselleraccount bei uns. Darin befinden sich auch Domains Dritter. Nun hat unser Kunde für eine Domain einfach den Inhaber geändert – und obendrein aus unerfindlichen Gründen als Tech-C/Zone-C einen Wettbewerber von uns eingetragen. Vielleicht sollte ja der bisherige Inhaber in die Irre geführt werden. Aber wie auch immer:

Der Domaininhaber hat sich daraufhin bei der Vergabestelle beschwert; die Änderung sei ohne seine Zustimmung erfolgt und unser Kunde habe versucht, ihm seine – bisher eigene – Domain zu verkaufen. Wenn das zutrifft (was nicht wirklich verwunderlich wäre, nach dem was wir schon alles so erlebt haben), wäre das eine ganz schöne Sauerei.

Aber gut: Wir haben intensiv versucht, unseren Kunden zu erreichen um eine Stellungnahme und vor allem den Nachweis für die Zustimmung zur Änderung des Inhabers zu erhalten. Leider sind wir erfolglos geblieben und auch telefonisch meldet sich immer nur ein Callcenter, welches den (nie eingehaltenen) Rückruf verspricht.

Da unser Kunde gegenüber uns und wir gegenüber der Registry zum Nachweis solcher Vorgänge verpflichtet sind, wird die Änderung nun direkt durch die Vergabestelle rückgängig gemacht. Den Vertrag mit unserem Kunden haben wir (wenn auch fristgerecht) gekündigt. Das ist noch relativ milde, wie ein Auszug aus unseren Domainregistrierungsbedingungen beweist:

6. „Domain-Reseller“

6.1 Soweit eine Domain durch einen Kunden für einen Dritten, insbesondere einen Kunden des Kunden („Zweitkunde“) registriert ist, darf der Kunde Änderungen der Daten (“Whois-Daten”) dieser Domain – insbesondere auch die Übertragung der Domain – nur vornehmen, wenn dem Reseller ein schriftlicher Auftrag des Domaininhabers und/oder des administrativen Ansprechpartners der betreffenden Domain vorliegt. Dies gilt sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden den dieser im eigenen Namen vornimmt, als auch für einen Auftrag, den er dem Anbieter in Vertretung des Zweitkunden erteilt. Auf Anforderung des Anbieters hat der Reseller dem Anbieter zum Nachweis der Berechtigung unverzüglich den schriftlichen Auftrag vorzulegen.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Ziffer 13 der AGB des Anbieters) [Anm.: in Höhe von bis zu 5.100 €].

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von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Nicht nur wir selbst haben immer wieder mit Betrugsfällen und “Fake-Bestellungen” zu kämpfen (z.B. hier oder hier), sondern auch unsere Reseller. Dabei werden wir auch nach möglichen Schutzvorkehrungen und Maßnahmen gefragt, um die Anzahl solcher Vorfälle eindämmen zu können.

Grundsätzlich gibt es natürlich Mittel und Wege, um in betrügerischer Absicht erteilte Aufträge mit einer höheren Wahrscheinlichkeit erkennen und zurückweisen zu können. Erster Ansatz dafür ist eine Überprüfung der angegebenen Kundendaten auf offensichtliche Unstimmigkeiten. Denn die Richtigkeit der Bestellung einer Domain “spamversand.tld” eines Dagobert Duck aus Entenhausen darf durchaus angezweifelt werden. Nun sind aber natürlich die wenigsten Fälle so eindeutig und es gibt ja duchaus auch ungewöhnliche Namen und Adressen, die zwar seltsam anmuten aber tatsächlich richtig sind. Gleichzeitig darf man sich keiner falschen Illusion hingeben: Wer betrügen will, nutzt halt gegebenenfalls einfach “echte” Firmen- oder Personendaten, z.B. aus dem Internet oder Branchenbuch. Was auch der Grund ist, weshalb wir nicht mehr automatisch einen Abgleich von Anmeldedaten mit Datenbanken vornehmen, um die Gültigkeit der Adresse zu verifizieren. Denn wenn die Onlinebestellung eine Meldung “Entschuldidgung: Die Straße ‘Dasisteinfakehaha 1′ ist nicht bekannt” ausgibt, wird geschwind ein echter Straßenname eingetragen. Am Ende schadet eine solche Überprüfung nur mehr, als sie nutzt, da in jedem Fall unbeteiligte Dritte ins Visier möglicher Ermittlungen geraten.

Was man ansonsten tun kann (und tun sollte), hängt vom Einzelfall und der aktuellen Lage ab. Im Normalfall ist ja z.B. bei uns eine Bestellung mittels SMS-Freischaltung ohne menschliche K0ntrolle möglich, um Wartezeiten für Neukunden zu vermeiden. Bei Vertragszusendung erfolgt statt dessen eine Sichtkontrolle der Bestellung. Bei Auffälligkeiten sind eine individuelle Kontaktaufnahme zum Kunden oder zusätzliche Überprüfungen im Einzelfall möglich. Bei grundsätzlichen Auffälligkeiten (unüblich viele festgestellte Anmeldeversuche mit falschen Daten usw.) sind zusätzliche Maßnahmen wie eine Einschränkung der SMS-Freischaltung, eine Überprüfung der IP-Nummer und Domainnamen der Bestellung (“Max Muster aus München ordert mit einer IP aus Afrika die Domain EineDeutscheBank-Onlineservices.tld”) oder insgesamt intensivere Vorabrücksprachen bei Bestellern weitere mögliche Maßnahmen.

Was aber kann man tun, wenn ein betrügerisch erteilter Auftrag freigeschaltet wurde? Hilft die erste Rücklastschrift, um dem Täter auf die Schliche zu kommen? – Leider nicht. Denn auch “echte” Kunden geben mal aus Versehen falsche Kontodaten an (die wir in der Regel ausfiltern vorab, was jedoch nicht bei allen Banken zu 100% funktioniert), lassen die Lastschrift zurückgehen oder haben schlichtweg keine Deckung auf dem Konto. Hier bei einem neuen Kunden von vorne herein etwas “Böses” anzunehmen und darauf z.B. mit einer Kündigung, Sperrung oder Konteneinschränkung zu reagieren, wäre nicht sehr kundenfreundlich und würde vielen seriösen, neuen Partnern schaden. Spätestens nach weiteren zwei Wochen wird sich die Problematik jedoch zumindest teilweise erledigen, weil bei anhaltenden offenen Posten der Account temporär deaktiviert wird. Zudem melden sich in der Regel auch Inhaber von missbräuchlich genutzten Konten, was dann natürlich eine entsprechende Überprüfung der Sachlage ermöglicht.

Wirklich viel ist das alles nicht, denn es bleiben natürlich weitere Lücken, durch die Straftäter unsere Dienste missbräuchlich verwenden können. Eine 100%ige Sicherheit ist eben nicht möglich und jede zusätzliche Überprüfung schadet primär real existierenden Personen/Firmen weil es zu Umgehungsmaßnahmen bei Betrügern kommt. Auch schärfere Reaktionen nach Rückbuchungen von Lastschriften führen primär dazu, dass echte Kunden getroffen werden. Die Täter eröffnen hingegen zur Not einfach ein neues Konto.

Nur mit einer teuren sowie kaum praktikablen Vollidentifizierung von Bestellern wäre das Missbrauchsrisiko von Onlinediensten durch Fakeaufträge wirksam einzudämmen. Aber welcher Kunde wäre schon bereit, die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen und ein paar Tage zu warten, bis sein Account freigeschaltet ist? Also verbleibt nur, mit dem hier besprochenen Problem zu leben und so gut es eben möglich ist dagegen vor zu gehen. Ohne, dadurch echte Kunden spürbar zu beeinträchtigen oder sich auf datenschutzrechtliches Glatteis zu begeben. Manchmal ist das zwar frustrierend, aber der einzige vernünftige Weg.

Last but not least noch ein Hinweis: Wenn sich Betrugsbestellungen von verschiedenen Personen häufen, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass in der Vergangenheit Freischaltungen zu schnell und ohne ausreichende “Hürde” (SMS -> Nummer wird bekannt / Faxzusendung) vorgenommen worden sind und nun in einschlägigen Kreisen der entsprechende Dienst als “Tipp” kursiert.

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von Sara Veröffentlicht in Interna

Ein Reseller hat dafür um Zustimmung gebeten, in seinen AGB auf uns und die mit uns geschlossenen Verträge verweisen sowie diese in den Vertrag mit seinen Endkunden mit einbeziehen zu dürfen. Konkret möchte er darauf hinweisen, dass er Hostingleistungen als Wiederverkäufer der domainfactory GmbH erbringt und die Qualität daher nur so gut sein kann, wie sie von uns ihm gegenüber erbracht wird. Weiterhin möchte er unsere AGB und unser SLA seinen eigenen AGB beifügen und  jeweils zu einem Vertragsbestandteil gegenüber seinem Endkunden machen.

Diesem Wunsch konnten wir leider nicht entsprechen. Denn zwischen dem Vertrag unseres Resellers mit seinem Endkunden haben die von unserem Reseller mit uns geschlossenen Verträge keine Relevanz. Vielmehr muss unser Kunde als Provider selbst entscheiden, welche Leistungen er bieten und zusagen möchte. Für Leistungen Dritter, die er sich bedient, muss er genauso “geradestehen”, wie wir für Leistungen Dritter gegenüber unseren Kunden einstehen müssen.

Die Beifügung und Einbeziehung unserer AGB und unseres SLA in Verträgen unseres Resellers mit seinen Endkunden sind nicht zielführend und hätte für den Reseller keinen Nutzen. Selbst wenn er gegenüber seinen Kunden bei einem Ausfall auf diese Klausel verweisen würde, ergäbe sich daraus kein Mehr- oder Minderanspruch seiner eigenen Kunden gegen ihn (“ich bin nicht schuld an dem Ausfall – daher hafte ich nicht”)

Umgekehrt wäre die Nennung für uns jedoch potentiell problematisch, da wir im Kontext zu einem Unternehmen erscheinen würden, dessen Hosting- und Serviceleistungen wir weder aktiv beeinflussen noch beurteilen können. Immerhin kaufen Reseller bei uns nur eine technische Funktion ein, die sie selbst – je nach Zielgruppe usw. – “veredeln” und um weitere Dingen wie Service, Webdesign, Consulting, Werbung,… ergänzen. Ein Ausfall oder Problem beim Reseller muss daher nicht zwingend damit zu tun haben, dass bei uns was nicht stimmt. Viele Endkunden würden das im o.g. Szenario aber wohl schnell annehmen bzw. unterstellen.

(Natürlich kann aber jeder Reseller bzw. Kunde angeben/sagen, dass er bei domainfactory hostet. Dafür stellen wir auch z.B. im Kundenmenü oder auf unserer Homepage verschiedene Buttons und Grafiken bereit.)