Von einem Kunden bei uns hinterlegter Firmenname:
Firma: keine Firma gottverdammt
Erstens: Kein Wunder, wenn sich eine Vergabestelle über auf diesen “Firmennamen” registrierte Domainnamen beschwert.
Zweitens: Wenn man sich als Endverbraucher bei uns anmeldet, sollte man dies auch bei Vertragsabschluss entsprechend angeben. Dann fragen wir auch nur nach dem Vor- und Nachnamen
Drittens: Auf folgenden Blogbeitrag sei an dieser Stelle nochmals hingewiesen: http://www.df.eu/blog/2010/09/07/fantasiename/ Verbunden mit der Bitte, keine Fantasie- oder sonstigen unrichtigen Bezeichnungen anzugeben. Denn Domainnamen werden auf genau diesen – dann ungültigen – (Firmen-) Namen registriert, was unter Umständen böse ins Auge gehen kann.
In ganz vielen Fällen benötigen Kunden bei uns kein einziges Stück Papier mehr: Die Bestellung erfolgt online mittels SMS-Verifizierung, die Verwaltung aller Domains und Funktionen läuft über das Kundenmenü und selbst Kündigungen können auf Wunsch mit der optionalen Onlinekündigung vollständig digital abgewickelt werden. Dies gilt natürlich auch für Kundenserviceanfragen und Tarifwechsel, um zwei weitere Beispiele zu nennen. Das ist praktisch und kundenfreundlich, denn niemand möchte gerne mit unnötigem Papierkram konfrontiert werden, sondern möglichst viele Dinge schnell, einfach und ohne “Medienbruch” erledigen.
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Grundsätzlich versuchen wir, unseren Kunden bei allen Angeboten und Produkten eine größtmögliche Flexibilität zu bieten. Dazu gehört auch, auf lange Mindestlaufzeiten zu verzichten und eine monatliche Kündigung von Tarifen zu ermöglichen. Immerhin möchten wir unsere Partner nicht durch vertragliche Klauseln binden. Sondern durch gute Leistungen, faire Preise und eine hohe Zufriedenheit.
Manchmal ist jedoch, was die Laufzeiten angeht, genau das Gegenteil gewünscht. So auch bei einer aktuellen Anfrage, mit der sich ein potentieller Kunde über “JiffyBox”, unsere virtuellen Cloudserver, informiert hat. Es sei geplant, so der Interessent, ein redundantes Datenbanksystem zu betreiben und die Laufzeit des Projektes betrage 15 Jahre. Für die nötige Planungssicherheit wäre eine Bestandsgarantie von wenigstens 10 Jahren erforderlich.
10 Jahre… das ist eine lange Zeit und wer weiß schon, was nicht nur (aber gerade auch) in der IT-Branche im Jahr 2021 sein wird? Bis dahin werden jedenfalls noch viele Bits und Bytes durch die wachsenden Datennetze gejagt werden und auch wenn es wir alles tun werden, um dann immer noch der Lieblingshoster unserer Kunden zu sein, kann niemand realistisch die Garantie für das Bestehen eines bestimmten Produktes über diese lange Zeitspanne abgeben.
Das wäre in der schnelllebigen IT-Branche unseriös und letztendlich ein leeres Versprechen. Zumal es für uns ein ganz schönes Hindernis sein dürfte, im Fall des Falles tatsächlich ein vielleicht längst nicht mehr aktuelles Produkt weiter anbieten und betreuen zu müssen, “nur” weil wir es vor vielen Jahren mal einem Kunden versprochen haben.
Dabei ist es durchaus möglich, mit uns langfristig zu planen. So haben wir noch heute Kunden, die viele Jahre alte Tarife nutzen und wir haben es immer vermieden, zwanghafte Umstellungen vorzunehmen (von reinen Leistungsverbesserungen und Upgrades mal abgesehen). Zudem legen wir sehr viel Wert auf eine stetige Evolution erfolgreicher Produkte, um unseren Partner eine langfristige Planung ermöglichen und ihnen gleichzeitig die Partizipation an neuen Technologien und Mehrleistungen ermöglichen zu können. Aus diesem Blickwinkel betrachtet sind die zehn Jahre also gar nicht mal soo unrealistisch…
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Bereits im Jahr 2007 haben sich zwei Accountinhaber, die ihren Vertrag bei uns auf einen “Fantasienamen” abgeschlossen haben, zerstritten und versucht, sich gegenseitig ihre bis dahin gemeinsamen Domainnamen und Inhalte wegzunehmen. Damals haben wir das verhindert, was uns wie fast immer in solchen Fällen einigen Ärger und Drohungen eingebracht hatte, da keiner der beiden die Rechte nachweisen konnten und sich die beiden gegenseitig beschuldigt haben.
Das Ganze ist dann irgendwann eingeschlafen und die Nutzung (und Zahlung) des Tarifs weiter erfolgt. Wir haben das dann auf sich beruhen lassen und auf ein Happy End gehofft. Bis jetzt.
Nun ging das Spiel von vorne los, aber an der Sach- und Rechtslage ändern nun einmal auch die inzwischen vergangenen vier Jahre nichts. Um dem Thema endlich – zumindest bei uns – einen Schlusspunkt zu setzen, haben wir den Vertrag fristgerecht und ordentlich an die bei uns hinterlegten Adressdaten gekündigt. Denn immerhin hat sich das Problem seit 2007 nicht gelöst und wird sich nun auch nicht lösen. Das gilt unserer Erfahrung nach leider für viele Streitigkeiten um Domainnamen und Inhalte zwischen (Ex-)Partner, egal ob im geschäftlichen oder privaten Bereich. Wirklich schade, wenn Freundschaften oder gemeinsame geschäftliche Unternehmungen so enden müssen
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Der arme Alex (Name geändert) musste hoffentlich nicht länger die Schulbank drücken, als nötig. Denn eigentlich hätte er aufgrund entfallener Schulstunden bereits um 11:20 Uhr frei gehabt. Leider kam die von der Lehrerin erbetene Zustimmung und Kenntnisnahme per Fax bei uns an und nicht in der Schule. Wir haben die Meldung zwar sofort weitergeleitet, aber nichts mehr gehört.
Nun fragen wir uns: Musste Alex als einziger Schüler seiner Klasse länger bleiben? Oder hat ihn die sofortige und selbstlose Reaktion unserer Vertragsabteilung gerade noch gerettet?
Wir werden es wohl nicht erfahren.
Bei einer nennenswerten Anzahl unserer gewerblichen Kunden handelt es sich um ein kleines Gewerbe betreibende Einzelpersonen oder aus mehreren Einzelpersonen bestehenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). In solchen Fällen entspricht die Firma dem Kundennamen [z.B. "Max Muster"* bzw. im Falle einer GbR z.B. "Muster und Schulz GbR"*] — und nicht irgend einer selbst erfundenen Firmierung.
Leider kommt es aber immer wieder vor, dass durch Kunden eine reine “Fantasiebezeichnung” (z.B. Musterwerbeagentur”*) anstatt des eigentlichen und richtigen Firmennames (z.B. “Max Mustermann Werbeagentur”*) angegeben wird, was aufgrund der dann auf diesen Fantasienamen registrierten Domainnamen unangenehme Konsequenzen haben kann. Die möglichen Folgen im Worst-Case-Fall sind weitreichend und können bis hin zum Verlust einer solchen auf eine nicht-existente Firma registrierte Domain gehen. Dies kommt zwar selten vor, ist aber auch nicht auszuschließen.
Um unsere Kunden noch direkter auf diese Problematik hinzuweisen, haben wir – ergänzend zu den vertraglichen Regelungen – nun eine neue Information in unser Bestellsystem integriert und machen damit hoffentlich deutlich: Wer nicht über eine ins Handelsregister eingetragene Firmierung verfügt, tut gut daran, als Firmennamen seinen Vor- und Zunamen bzw. im Falle einer GbR die Nachnamen der Gesellschafter in Verbindung mit dem Zusatz “GbR” zu verwenden. Das erspart Ärger und sichert die eigenen Rechte im Streitfall. Die zusätzliche (!) Aufnahme der “Fantasiebezeichnung” ist hingegen in der Regel (und sofern noch Platz ist) unschädlich.

*) Alle Namen sind rein beispielhaft gewählt. Eventuelle Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen oder Firmen sind nicht beabsichtigt und reiner Zufall.
Manchmal wird der Tag in der Vertragsbearbeitung durch lustige oder kuriose Sendungen “versüßt”. Heute dazu einige Beispiele (alle Grafiken können angeklickt werden):
1. Namensänderung wegen… “Blödheit”
Ein Kunde wollte seine bei uns hinterlegten Stammdaten, konkret: seinen Namen, ändern lassen. Als Grund dafür hat er nicht etwa – wie üblich – eine Hochzeit, Umfirmierung oder ähnliches angegeben, sondern (Zitat) “Blödheit”. Wir wissen nicht, ob er damit die eigene meint, die seines Computers oder z.B. Mitarbeiters. So oder so ist das Urteil aber ein wenig hart. Immerhin kann ein Vertipper jedem Mal passieren. Und nur weil ein Wort aus dem Namen gefehlt hat, ist das noch lange kein Beinbruch.

2. Kontoänderung mit Cartoon
Die Änderung der Bankverbindung gehört zu den alltäglichen Vorfällen bei uns und wird in der Regel vom Kunden selbst über sein Kundenmenü vorgenommen. Das ist für ihn in der Regel einfacher als eine E-Mail oder ein Fax zu schreiben und vermeidet zusätzlichen Aufwand bei uns. Natürlich kann man das auch schriftlich tun. Dann aber bitte mindestens in Verbindung mit einem netten Cartoon
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(Der Urheber der Zeichnung ist uns leider nicht bekannt. Wer dazu etwas weiß: Bitte melden!) (Update: Danke @klaust; der Cartoon ist von BECK).
3. Kündigung mal anders
Okay, die Onlinekündigung gibt es bei uns erst seit relativ kurzer Zeit. Und die Nutzung des vorbereiteten Formulars ist auch nicht Jedermanns Sache. Trotzdem ist die Kündigung via Postkarte nicht unbedingt die erste Wahl. Immerhin kann auf dem Weg zu uns “jeder” mitlesen und sonderlich viel Platz ist auch nicht vorhanden. In diesem Fall hat aber alles geklappt.

4. Uuups, da war noch was im Einzug.
Gerne nehmen wir Dokumente nicht nur per Post oder Fax sondern auch gescannt via E-Mail an. Es empfiehlt sich jedoch, vorher den Scanner von anderen Dingen zu befreien und die erstellte Datei nicht einfach unkontrolliert zu versenden…

Wenn auch Sie uns mit lustigen, interessanten oder einfach abwechslungsreichen Sendungen den tristen, grauen Alltag versüßen wollen: immerzu! Wir freuen uns über jede Abwechslung
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