von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Vor einiger Zeit haben wir darüber berichtet, dass ein Mitbewerber kostenlose .de-Domains verspricht und dann am Ende doch Geld dafür will – bei gleichzeitig inakzeptablen AGB-Klauseln. Nachdem unser Versuch, die Sache außergerichtlich zu klären, gescheitert ist, wurde zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht München erlassen. Den damit verbundenen Aufwand und die Kosten hätte man sich sparen können.

von Sara Veröffentlicht in Allgemein, Na klar

Man erlebt ja viel in der Hosting-Branche und glaubt, schon alles gesehen zu haben. Aber Pustekuchen: Immer wieder schafft es jemand, einen aufs Neue zu überraschen. Aktuell: Ein Mitbewerber erfüllt die gesetzliche Pflicht der “Telekommunikations-Überwachungsverordnung”. Diese verlangt die Bereithaltung einer Überwachungs-Infrastruktur, z.B. für E-Maildienste.

Sicherlich nichts also, was Kunden besonders freut. Dennoch schafft es ein Webhoster, diese Erfüllung gesetzlicher Überwachungspflichten als Vorteil und Pluspunkt zu verkaufen – unter sehr großzügiger Ausdehnung der Sachlage:

  1. Werbung mit “TKÜV zertifiziert”: Erinnert auch optisch an ein TÜV-Siegel, hat aber nichts damit zu tun. Die Erfüllung der Pflichten aus der TKÜV stellen keinen für den Kunden spürbaren Nutzwert dar.
  2. “So ist jederzeit ein sicherer Betrieb … gewährtleistet” -> was für ein Unsinn, die Erfüllung der TKÜV hat keinen Einfluss auf die Serversicherheit oder den sicheren Serverbetrieb.
  3. “Unsere Server sind seit 2005 von öffentlicher Stelle geprüft und zertifiziert und entspechen so den Richtlinien der TKÜV” -> schön, und nun? Die gesetzlichen Überwachungspflichten gem. TKÜV werden erfüllt. Was soll’s? Fehlt nur noch die stolze Erklärung, dass Steuern gezahlt und Sozialabgaben entrichtet werden.

Es ist schon verwunderlich, wie hier ein für den sicheren und stabilen Hostingbetrieb völlig unerheblicher Sachverhalt so zurecht gedreht wird, bis er sich als Vorteil verkaufen lässt. Und auch noch mit einem Logo garniert wird, welches spontan Assoziationen mit einen TÜV Siegel hervorzurufen scheint.

Wie auch immer: das ist irreführend und unfair gegen über den Kunden die – augenscheinlich: gezielt – in die Irre geführt werden hinsichtlich der TKÜV (“wow mein Hoster ist TKÜV zertifiziert, toll”). Ich als Kundin würde mich jedenfalls veräppelt fühlen.

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von Sara Veröffentlicht in Allgemein

Ein Anbieter verspricht Neukunden eine kostenlosen Domain. Und das auch noch werbefrei. So weit, so gut. Schade nur, dass in Wirklichkeit Gebühren in Höhe von 25 € anfallen und die versprochene Werbefreiheit für gerade einmal drei Jahre gültig ist. Von einigen unüblichen AGB-Klauseln mal ganz zu schweigen.

Wer austeilen kann, muss auch einstecken können. Und wer ein wettbewerbswidriges Angebot an den Start bringt, muss bereit sein, die Konsequenzen zu tragen. Die sich dann eben in Form einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung darstellen. Denn fairer Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn sich auch alle an die Regeln halten.