Mehrwertsteuersenkung

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Liebe DomainFactory-Kunden,

wir arbeiten unermüdlich daran, die zum 1. Juli von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer umzusetzen, um sie an unsere Kunden weiterzugeben. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Mehrwertsteuersenkung für Sie aufbereitet.

Die konkrete Umsetzung erfordert für uns eine umfangreiche Anpassung unsere IT-Systeme und erfolgt in Abhängigkeit des Abschlusses des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und gelten bis auf weiteres. 

Für welchen Zeitraum gilt die Mehrwertsteuersenkung?

Die Mehrwertsteuersenkung ist befristet und gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.

Profitiere ich als Bestandskunde von der Mehrwertsteuersenkung?

Die Senkung der Mehrwertsteuer werden wir an alle DomainFactory-Kunden und Reseller mit Sitz in Deutschland weitergeben. Wir reichen die Mehrwertsteuersenkung damit an unsere Kunden weiter. Dabei halten wir uns an die Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wonach sich die anwendbare Umsatzsteuer nach dem Ende der Abrechnungslaufzeit bemisst. Das Schreiben des BMF finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final.pdf

Muss ich als Kunde von DomainFactory aktiv etwas dafür tun, um die vorrübergehende Mehrwertsteuersenkung in Anspruch zu nehmen?

Nein. Wir kümmern uns um die Umsetzung und auch eine Korrektur aller Rechnungen. Es ist nicht möglich alle Korrekturen sofort durchzuführen. Auf Grund des hohen Arbeitsaufwandes bitten wir Sie als Kunde um Geduld. Wir nehmen alle Korrekturläufe jedoch bis zum 30.09.2020 oder früher vor.

Warum werden die Preise auf der Website noch immer mit 19 % ausgewiesen?

Auf Grund der kurzfristigen Umstellung und des hohen technischen Aufwandes bitten wir um Verständnis, dass Leistungen auf der Webseite, dem Warenkorb und der Bestellübersicht mit 19 % MwSt. ausgezeichnet sind. Hierauf wird in einem Banner auf der Startseite und im Warenkorb hingewiesen. Alle Rechnungen ab dem 01.07.2020 werden jedoch zur Umstellung mit dem richtigen MwSt.-Satz versehen. Rechnungen vor dem 01.07. erfahren Korrekturläufe, sofern der Abrechnungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 endet.

Wieso werden auf manche Produkte/Leistungen 19 % Umsatzsteuer berechnet und auf andere nur 16 %?

Gemäß den Anweisungen des Bundesministeriums für Finanzen bemisst sich der Umsatzsteuersatz bei Dauerschuldverhältnissen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Sofern das Abrechnungsende in den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 fällt, fallen 16 % Umsatzsteuer an, außerhalb dieses Zeitraums 19 %.

Beispiel 1: Am 02.08.2020 wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Monat abgeschlossen. Es fallen 16 % Umsatzsteuer an, bis einschließlich Dezember 2020.
Beispiel 2: Am 02.08.2020 wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Es fallen 19 % Umsatzsteuer an.

Ich habe vor dem 1. Juli 2020 eine Rechnung für einen Zeitraum erhalten, der über den 1. Juli 2020 hinausgeht. Auf dieser Rechnung wird die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent ausgewiesen. Ist das so richtig?

Ja, das ist richtig so. Rechnungen, die bis zum 1. Juli 2020 erstellt werden, enthalten eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Nach dem 1. Juli 2020 werden alle Rechnungen korrigiert, die eine Leistung darüber hinaus beinhalten - sofern der Gesetzgeber nichts anderes beschließt. Zum Hintergrund: Abrechnungszeiträume sind entscheidend, ob die MwSt. mit 16 % oder mit 19 % ausgewiesen wird. Bis zum 30.06.2020 wurden alle Rechnungen per rechtlicher Vorgabe mit 19 %  besteuert und ausgewiesen. Fällt das Ende Ihres vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraumes nun in den 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 so ist es uns möglich die MwSt. zu dem erniedrigten Satz von 16 % an Sie weiterzugeben. Außerhalb dieses Zeitraumes werden (oder wurden) Rechnungen mit 19 % ausgewiesen. Die Rechnungskorrektur erfolgt von unserer Seite automatisch, Sie müssen nichts unternehmen. Sollten Sie sonstige Fragen zu Ihrer Rechnung haben, dann wenden Sie sich bitte an: buchhaltung@df.eu

Auf der Auftragsbestätigung werden 19 % MwSt. ausgewiesen. Warum?

Auf Grund der kurzfristigen Umstellung bitten wir um Verständnis, dass Leistungen in den Bestell- und Auftragsbestätigungen noch mit 19 % MwSt. ausgezeichnet sind. Ebenso die Preise auf unsere Webseite. Ihre Rechnung wird jedoch korrekt ausgestellt.

Ich habe letztes Jahr eine Rechnung bis einschließlich 15.08.2020 (nur ein Beispiel) erhalten. Korrigieren Sie diese Rechnung?

Wir nehmen Korrekturen aller Rechnungen vor, die berechtigt sind von der 16 % MwSt.-Senkung zu profitieren. Dies sind Rechnungen deren Leistungsende & Abrechnungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 liegen. Kunden erhalten diese Rechnungen oder Rechnungskorrekturen automatisch.

Ich habe mein Zahlungsintervall geändert und nun eine Rechnung mit 19 % MwSt. erhalten. Vorher, bei der monatlichen Berechnung wurden aber nur 16 % MwSt. berechnet. Warum?

Entscheidend für die Berechnung der Mehrwertsteuer ist der Zeitpunkt, zu dem sie laut Gesetz entsteht. Die geringeren Mehrwertsteuersätze von 16 % gelten nur dann, wenn eine Leistung zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 vollständig erbracht wird. Der letzte Tag des Abrechnungszeitraums kann darüber entscheiden, ob der MwSt.-Satz 16 % oder 19 % beträgt, (da dieser herangezogen wird, um zu entscheiden wann eine Leistung vollständig erbracht ist). Ein 1-Jahresvertrag, der am 01.08.20 abgeschlossen wird, kann deswegen als Leistungsende den 01.08.2021 haben und fällt damit wieder in die 19 % Besteuerung.

Seit 01.07.2020 gilt die MwSt. von 16 %. Warum haben Sie meine Rechnung noch nicht korrigiert?

Wie auch andere Unternehmen, so betrifft diese Regelung alle unsere Kunden und der Aufwand für die Umstellung ist auch bei uns sehr hoch. Wir werden alle Rechnungen, die zu einem reduzierten Steuersatz berechtigt sind, automatisch so schnell wie möglich, spätestens bis zum 30.09.2020 korrigieren.

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