Domainsicherheit

Diese Regeln für Domainnamen müssen Sie beachten


Veröffentlicht am 04.12.2020 von DomainFactory

Wer eine neue Domain registrieren möchte, muss einiges beachten. Einige Hinweise zur Auswahl von Domainendung (Top-Level-Domain, TLD) und Domainnamen (Second-Level-Domain, SLD) haben wir Ihnen bereits gegeben. Heute soll es darum gehen, welche Regeln und Richtlinien für Domainnamen gelten.

Was Sie jeweils beachten müssen, zum Beispiel ob es Voraussetzungen für die Registrierung unter einer bestimmten Top-Level-Domain (TLD) gibt und welche Zeichen Sie für Ihren Domainnamen verwenden dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich bestimmen die TLD-Verwalter (Registries) die entsprechenden Richtlinien. Darüber hinaus haben auch die Partnerunternehmen, die Domain-Registrierungen anbieten (Registrare), eigene Richtlinien – und diese sind für den Endkunden letztlich ausschlaggebend. Und nicht zuletzt wurden von verschiedenen Akteuren bestimmte Domains reserviert und stehen daher nicht mehr zur Verfügung, zum Beispiel sämtliche Ein-Buchstaben-Domains unter .com. 

Die Vorgaben für Domainnamen beruhen im Grunde auf der ursprünglichen Spezifikation der Internet Engineering Taskforce (IETF) von 1987, dokumentiert in RFC 1035. Schon dort wird eine Maximallänge von 63 Zeichen für SLDs (bzw. generell für „Labels“, einzelne Abschnitte kompletter Domainnamen) festgelegt. Als erlaubte Zeichen gelten die Ziffern 0 bis 9, die 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets und das Minus-Zeichen (das hat sich erst vor einigen Jahren grundlegend geändert). Groß- und Kleinschreibung ist erlaubt, wird aber nicht unterschieden. Außerdem galt damals die Regel, dass Domains mit einem Buchstaben beginnen müssen und nicht mit einem Bindestrich enden dürfen.

Richtlinien für .de-Domains

Im Folgenden beschreiben wir die Richtlinien für .de-Domains und gehen danach auf einige relevante Unterschiede bei anderen populären TLDs ein.

Zuständig für die Top-Level-Domain .de ist die DENIC eG, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von knapp 300 Internet-Service-Providern und Registraren. Von diesen stammen etwas über 200 aus Deutschland; vertreten sind aber auch einige Firmen aus Europa und den USA sowie aus Israel, Australien, Singapur, den Kaiman-Inseln und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die Regeln für .de-Domains sind in den Domainrichtlinien der DENIC festgelegt. Gleich im ersten Punkt wird darauf hingewiesen, dass eine Registrierung nicht möglich ist, wenn eine Domain bereits für einen Dritten registriert wurde oder eine Registrierung „offenkundig rechtswidrig“ wäre. Zudem müssen Personen, die nicht in Deutschland wohnen, bei Bedarf (insbesondere wenn Dritte Ansprüche auf die Domain anmelden) für Erreichbarkeit sorgen. Dazu müssen sie auf Aufforderung die Kontaktadresse eines hier ansässigen „Zustellungsbevollmächtigten“ angeben können.

Ansprüche Dritter beachten

Jedem dürfte klar sein, dass es nicht erlaubt ist, bekannte Markennamen als Domain zu registrieren, wenn man nicht der Eigentümer der Marke ist. Bei vielen Begriffen ist die markenrechtliche Lage allerdings weniger „offenkundig“, so dass Sie sorgfältig prüfen sollten, ob für einen von Ihnen gewünschten Domainnamen eventuelle Markenansprüche bestehen. Bei Vertragsabschluss erklären Sie gegenüber der DENIC, dass Registrierung und beabsichtigte Nutzung Ihrer Domain weder Gesetze noch die Rechte Dritter verletzt. 

Sollte später dennoch jemand Rechte auf Ihre Domain anmelden, dann kann die DENIC diese mit einem sogenannten Dispute-Eintrag versehen. Dieser zeigt an, dass eine Auseinandersetzung über die Domain läuft, und er bewirkt, dass Sie eine solche Domain zwar vorläufig weiter nutzen, aber nicht auf einen Dritten übertragen können.

Übrigens ist hier nicht nur das Markenrecht relevant – auch andere, nicht als Marke eingetragene Begriffe können tabu sein. Wenig bekannt ist das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“, das in Deutschland die Nutzung von Wörtern wie „Olympiade“, „Olympia“ oder „olympisch“ einschränkt.

Welche Zeichen sind erlaubt?

Bis in die 2000er Jahre galten im Wesentlichen die oben genannten Regeln von 1987: Der Name einer zu registrierenden Second-Level-Domain durfte nur aus lateinischen Buchstaben, Ziffern und Bindestrichen bestehen, musste mit einen Buchstaben beginnen und mindestens drei Zeichen lang sein. Erst seit März 2004 sind auch Umlaute und viele andere international gebräuchliche Zeichen erlaubt, darunter Akzentbuchstaben und andere diakritische Zeichen. Eine komplette Liste finden Sie hier. Möglich machte dies die Einführung von IDNs – internationalisierten Domainnamen nach dem IDNA-Standard (Internationalizing Domain Names in Applications). Mehr dazu haben wir hier geschrieben.

Bitte außerdem beachten: Bindestriche sind an Anfang und Ende des Namens tabu, aber auch an dritter und vierter Stelle. Letzteres wird für besondere Zwecke reserviert – zum Beispiel werden ACE-Namen mit vorangestelltem „xn--“ gekennzeichnet. Die Maximallänge einer SLD beträgt noch immer 63 Zeichen, wobei bei IDNs die längere ACE-Form ausschlaggebend ist. Aber ohnehin ist es ja für gute, einprägsame und gut handhabbare Domainnamen nicht ratsam, diesen Spielraum auch nur annähernd auszuschöpfen. 

Die Regel, dass ein Domainname mindestens drei Zeichen umfassen und Buchstaben enthalten muss, ließ die DENIC 2009 fallen – allerdings nicht ganz freiwillig. Weil das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im April 2008 entschieden hatte, dass Volkswagen die Registrierung der Domain vw.de zu gestatten sei, sah sich die DENIC gezwungen, die Domainrichtlinien weniger restriktiv zu gestalten. Seitdem ist die Minimallänge von .de-Domainnamen ein Zeichen; auch komplett aus Zahlen bestehende SLDs sind nun möglich.

Die Regeln für de-Domainnamen auf einen Blick

Hier also noch einmal die wichtigsten aktuellen Vorgaben für .de-SLDs zusammengefasst:

  • Länge 1 bis 63 Zeichen
  • Erlaubt sind die 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern 0-9, der Bindestrich sowie Umlaute und andere ausgewählte Sonderzeichen.
  • Bindestriche dürfen weder am Anfang noch am Ende des Domainnamens vorkommen, zwei Bindestriche hintereinander nicht an dritter und vierter Stelle. 

Richtlinien für andere ccTLDs

Die Regeln für die Registrierung anderer als .de-Domains können von den gerade beschriebenen Richtlinien abweichen. Insbesondere bei den länderspezifischen ccTLDs lässt die ICANN den Vergabestellen der Länder einigen Spielraum. So ist für die Registrierung einer französischen .fr-Domain ein Wohn- oder Firmensitz in Frankreich Voraussetzung. Unter der britischen TLD .uk durften bis 2014 nur einige spezifische SLDs registriert werden, darunter co.uk für Unternehmen, .me.uk für Personen, org.uk für gemeinnützige oder .ac.uk für akademische Organisationen sowie gov.uk für Regierungsbehörden. Österreichs .at-Domains können ohne besondere Einschränkungen registriert werden, aber es gibt auch hier Kombinationen mit speziellen SLDs wie ac.at, co.at und priv.at. 

Richtlinien für .com und andere gTLDs

Die wichtigste gTLD – und mit 148 Millionen registrierten Domains die weltweit meistgenutzte Top-Level-Domain überhaupt – ist .com. Bei der Registrierung von .com-Domains gibt es keine Beschränkungen. Eine Domain kann von zwei bis 63 Zeichen lang sein, IDN-Domains werden unterstützt.

Für viele generische TLDs gibt es spezifische Einschränkungen. So sind Marken-TLDs für den Gebrauch durch Markeninhaber vorgesehen. Einige TLDs sind für Communities reserviert, zum Beispiel Angehörige bestimmter Branchen. Beispielsweise muss für die Registrierung von .aero ein Bezug zur Luftfahrt und von .travel zur Reisebranche nachgewiesen werden. Für viele regionale gTLDs gilt Vergleichbares. Viele andere generische TLDs können dagegen ohne Einschränkungen registriert werden. Bei DomainFactory können Sie ca. 230 generische TLDs registrieren, darunter seit August 2020 auch .business, .courses, .design, .fashion, .software oder .website. Nur für einige wenige davon gibt es Einschränkungen – auch einige beliebte regionale gTLDs wie .bayern oder .berlin sind frei registrierbar. 

Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang auch die „schwarze Liste“ reservierter Namen der ICANN: Ähnlich wie die oben erwähnten deutschen Regeln zu „Olympia“ schützt diese Liste mittlerweile ca. 4.000 Begriffe und Bezeichnungen im Zusammenhang mit dem IOC, dem Roten Kreuz und anderen internationalen Organisationen (darunter „eco“ oder „iso“). Sie dürfen unter den neuen gTLDs nicht registriert werden.Für länderspezifische wie generische TLDs gilt, dass nicht für jede TLD die Registrierung von IDN-Domains möglich ist. Relevanter ist hier aber, dass nicht alle Registrare IDNs in gleichem Maße unterstützen. Deshalb sollten Sie bei Bedarf stets beim Domaindienstleister Ihrer Wahl prüfen, ob Ihr Wunschname registriert werden kann. Die Richtlinien von DomainFactory bezüglich IDN-Domains für verschiedenen TLDs finden Sie hier

 

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