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Mehrwertsteuer-Regelung für den EU-weiten Vertrieb elektronischer Produkte & Dienstleistungen ab 2015


Veröffentlicht am 25.01.2017 von Anna Philipp

In diesem Artikel ist eine Infografik sowie eine Erläuterung zu der Mehrwertsteuer-Regelung für den EU-weiten Vertrieb elektronischer Produkte & Dienstleistungen ab 2015 zu finden.

Die Überschrift klingt kompliziert und nach Paragraphen. Und in der Tat hat sie auch mit Paragraphen und einem neuen Gesetz zu tun, das unsere Privatkunden außerhalb Deutschlands in einem EU-Land betrifft. Was das bedeutet, möchten wir in diesem Beitrag gerne näher erläutern:

Bislang...

...wurden alle Leistungen mit der deutschen Mehrwertsteuer von 19 % berechnet, weil wir – der Leistungserbringer – unseren Sitz in Deutschland haben.

Ab dem 1. Januar 2015...

...muss der Steuersatz des jeweiligen Landes, in dem der Verbraucher die Leistung bezieht, für elektronische Produkte und Dienstleitungen verwendet werden.

Einfach gesagt:

Z.B. in Österreich liegt der Steuersatz bei 20 %.

Ein Privatkunde aus Österreich zahlt ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr den Nettopreis + 19 % (deutsche MwSt.), sondern den Nettopreis + 20 % (österreichische MwSt.).

Wird jetzt für Privatkunden in einem EU-Land außerhalb Deutschlands alles teurer?

Jein. Theoretisch würde der Bruttopreis sich für elektronische Dienstleistungen und Produkte erhöhen, wenn der Steuersatz des jeweiligen Landes höher ist als die 19 % in Deutschland (also fast überall). Aber das möchten wir nicht für unsere Kunden:

Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, dass unsere Privatkunden in EU-Ländern außerhalb Deutschlands mehr bezahlen müssen. Anstatt die Bruttopreise zu erhöhen, haben wir also die Nettopreise gesenkt und gleichen somit die sonst erfolgende Brutto-Preiserhöhung aus.

Daher ändert sich an den Brutto-Preisen bei uns nichts!

Was genau sind „elektronische Produkte & Dienstleistungen“?

Es geht dabei um Dienstleistungen, die vorwiegend elektronisch und ohne menschlichen Einfluss erzeugt werden.

Ein Beispiel dafür wäre z.B. ein Webhosting-Paket, für das dann das neue Gesetz gilt.

Im Gegensatz dazu gibt es aber auch nicht-elektronische Produkte und Dienstleistungen, für die das neue Gesetzt nicht gilt – die also weiterhin mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet werden.

Ein Beispiel dafür wäre ein Auftrag für zusätzliche Leistungen, bei dem unsere Techniker manuell arbeiten und die Leistung somit mit manuellem, menschlichem Aufwand erbracht wird.

Etwas besonders ist dabei die Setup-Gebühr:

Diese entsteht eigentlich für Einrichtung eines Servers – also eine manuelle Arbeit. Tatsächlich ist sie aber eine Nebenleistung des eigentlichen Produkts, des Webhosting-Pakets, und zählt somit als elektronische Dienstleistung.

Durch diese Mischung aus elektronischen und nicht-elektronischen Dienstleitungen kann es passieren, dass ein Privatkunde außerhalb Deutschlands in einem EU-Land teilweise Rechnungen mit der deutschen Mehrwertsteuer und teilweise Rechnungen mit der Mehrwertsteuer des Landes, in dem die Leistung bezogen wird, erhält.

Für generelle Fragen dazu stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Jedoch möchten wir deutlich darauf hinweisen, dass unsererseits keinerlei Rechtsberatung möglich ist.

Sollten Sie weitergehende Informationen bzgl. der Gesetzeseinführung zum 01.01.2015 benötigen, möchten wir Sie bitten, sich direkt an Ihre Steuerkanzlei zu wenden.

Einen Überblick über die Änderung und was das bei uns bedeutet, veranschaulicht auch diese Infografik:

Direktlink zur Infografik

Infografik: Mehrwertsteuer-Regelung für den EU-weiten Vertrieb elektronischer Produkte & Dienstleistungen

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